# taz.de -- Nach Razzien gegen „Reichsbürger“: Leichtere Entlassung
       
       > Das Verteidigungsministerium will ein Gesetz ändern, um extremistische
       > Soldaten leichter aus dem Dienst entfernen zu können. Der Tatbestand:
       > fehlende Verfassungstreue.
       
 (IMG) Bild: Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD)
       
       Berlin dpa | Das Verteidigungsministerium will die Entfernung
       extremistischer Berufs- und Zeitsoldaten aus der Bundeswehr erleichtern.
       Mit einer Gesetzesänderung solle erreicht werden, dass eine Entlassung
       künftig mit einem Verwaltungsakt ohne Durchführung eines zeitintensiven
       [1][gerichtlichen Disziplinarverfahrens] möglich sei, teilte das
       Verteidigungsministerium am Dienstag in Berlin mit.
       
       Zuvor hatte es Anti-Terror-Razzien gegen die „Reichsbürger“-Szene gegeben,
       die sich auch gegen einen Soldaten aus dem Kommando Spezialkräfte (KSK) und
       mehrere Reservisten gerichtet hatten.
       
       „Die jüngsten Durchsuchungen und [2][Festnahmen im Reichsbürger-Milieu]
       zeigen, wie wichtig es ist, wachsam zu sein und konsequent mit allen
       Mitteln des Rechtsstaats gegen Extremisten und Verfassungsfeinde
       vorzugehen“, teilte Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) mit.
       
       Der in ihre Ministerium erstellte Gesetzentwurf siehe einen eigenständigen
       Entlassungstatbestand der fehlenden Verfassungstreue vor. „Damit können
       Soldatinnen und Soldaten entlassen werden, wenn sich herausstellt, dass sie
       das Grundgesetz und unserer freiheitlich demokratische Grundordnung
       ablehnen“, so Lambrecht. Es werde möglich, das bisherige langwierige
       Verfahren zur Entfernung von Extremisten aus dem Soldatenverhältnis
       deutlich zu beschleunigen – „natürlich unter Wahrung aller Grundsätze eines
       rechtsstaatlichen Verfahrens“.
       
       Ihre Vorgängerin im Amt, Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), wollte 2021 mit
       einer Gesetzesänderung ermöglichen, dass Zeitsoldaten auch noch im 5. bis
       8. Dienstjahr fristlos entlassen werden können, wenn sie Dienstpflichten
       schuldhaft verletzt haben und die militärische Ordnung oder das Ansehen der
       Bundeswehr ernstlich gefährden. Sowohl in der Union als beim damaligen
       kleineren Koalitionspartner SPD sowie aus der Opposition hatte es
       Widerstand dagegen gegeben. Dieser wurde teils damit begründet, dass der
       Entwurf zu kurz greife, weil er ausschließlich auf Zeitsoldaten abzielte.
       
       13 Dec 2022
       
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