# taz.de -- Prozess nach Bedrohung und Beleidigung: „Geh' zurück nach Bagdad“
       
       > Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek verurteilt einen 39-Jährigen zu einer
       > Geldstrafe wegen Bedrohung. Strafverschärfend wirkt die
       > Ausländerfeindlichkeit.
       
 (IMG) Bild: Sehen harmlos aus, können aber Ausgangspunkt eines Beleidigungsprozesses werden: Fahrradhelme
       
       Hamburg taz | Wenn man etwas erfahren möchte über schnell aufsteigenden
       Zorn, ist man richtig an diesem Dienstag in Saal 137 des Amtsgerichts
       Hamburg-Wandsbek. Serkan K., ein kräftiger Mann in Polo-Shirt und
       Turnschuhen, ist angeklagt wegen Bedrohung und Beleidigung. K. soll
       gegenüber mit Fahrrädern spielenden Kindern geäußert haben, dass Helme
       „scheiße“ seien und daraufhin mit deren Vater Aziz B. in Streit geraten
       sein. Hierbei soll sich K. gegenüber B. ehrverletzend, so heißt es in der
       ehernen Sprache der Anklage, geäußert haben: „Was ist denn das für eine
       Mischung? Du bist bestimmt Syrer. Ein Flüchtling, der nur wegen dem Geld
       hier ist. Geh zurück nach Bagdad.“ Anschließend soll K. ein Messer gezogen
       haben.
       
       Glaubt man Serkan K., so stimmt nichts davon. Tatsächlich sei er mit dem
       Hund einer Freundin spazierengegangen, einem sehr alten Labrador. Die
       Kinder hätten das Tier streicheln wollen, dann sei der Vater dazu gekommen
       und habe den friedlich schnüffelnden Hund mit dem Fuß in die Schnauze
       getreten. „Ich meinte zu ihm:‚Kollege, was ist mit dir los, bist du
       bescheuert?‘“, sagt K. Daraufhin habe B. ihm mit dem Fahrradhelm auf den
       Kopf gehauen, er selbst habe nur noch weg gewollt, B. sei ihm aber
       hinterher gekommen, zudem noch ein Sicherheitsdienstmann. Und ja, er habe
       ein Messer aus seiner Tasche geholt, „einfach, damit sie Abstand halten“
       und nur im Rückwärtsgang.
       
       Es gibt nur zwei Rückfragen zu K.s Aussage. „‚Helme sind scheiße‘, haben
       Sie das gesagt?“, fragt der Richter freundlich. „Ich habe gesagt:‚Jungs, wo
       ich klein war, gab es keine Fahrradhelme‘, das war nur Spaß, ich bin
       kinderlieb, ich bin tierlieb“, sagt K. „Was ist das für ein Spaß, wenn sie
       stürzen?“, fragt der Richter, aber es ist keine Frage. „Waren Sie
       alkoholisiert?“, will K.s Anwalt von ihm wissen. „Ja“, sagt K.
       
       Eigentlich sollten jetzt die Zeugen Aziz B. und Antje B. gehört werden, der
       Geschädigte und seine Frau, aber die beiden sind nicht erschienen.
       Erschienen ist Abdul E., der Sicherheitsdienstler, der in der Gegend
       patrouillierte und die Polizei rief, nachdem Serkan K. sein Messer gezückt
       hatte. Abdul E. ist ein schmaler Mann in Daunenjacke und Jeans, er ist
       bemüht, ausführlich Auskunft zu geben, und er will es erst einmal selbst
       auf Deutsch versuchen, ohne die Hilfe der Dolmetscherin.
       
       ## „Impulsiver Charakter“
       
       E. stützt in allem die Vorwürfe gegen K. Er verneint, dass der Vater K.
       geschlagen habe und er verneint, dass der Vater den Hund getreten habe.
       „Nein, mit Hand“, sagt er. Das ist der Moment, in dem Serkan K. das erste
       Mal das zeigt, was der Richter später einen „impulsiven Charakter“ nennen
       wird. „Tierquäler“, ruft K., sein Anwalt hebt beschwichtigend die Hand.
       
       Die Stimmung ist inzwischen frickeliger, K.s Anwalt fragt immer wieder
       nach, wo der Zeuge wann gestanden und was genau er von dort gesehen hat. Er
       ist unzufrieden mit der Arbeit der Dolmetscherin, einer jungen Frau mit
       Pferdeschwanz. „Ich habe nicht das Gefühl, dass die Dolmetscherin eins zu
       eins übersetzt“, sagt er. „Ich mache das seit acht Jahren, ich weiß das“,
       sagt sie unbeeindruckt. Als sie fertig ist mit der Übersetzung, wendet sie
       sich einmal an das Gericht: „Ich fühle mich durch den Angeklagten bedroht“,
       sagt sie. „Er fixiert mich.“ Serkan K. findet das abwegig. Er ist, so
       scheint es, ein Mann, der Probleme anzieht.
       
       Eine Woche später, beim zweiten Termin, erscheinen auch Aziz B. und Antje
       B. vor Gericht. „Ich muss mich entschuldigen“, sagt Aziz B., „ich habe nach
       all den Verschiebungen versäumt, den Termin einzutragen.“ B. ist
       Lufthansatechniker, ein großer Mann in Troyer und Lederschuhen und es ist
       erstaunlich und nicht erstaunlich zugleich, dass Serkan K. in einer
       Prozesspause sagen wird, dass er dieses Portiönchen hätte zusammenfalten
       können, wenn er es gewollt hätte.
       
       Aziz B. sagt, er habe sich im Haus befunden und draußen Stimmen vernommen.
       Dann sei „ein Begriff, den wir nicht benutzen“, gefallen – „Scheiße“.
       Daraufhin habe er die Kinder gerufen, damit sie nicht weiter mit dem
       Angeklagten sprächen. „Der Herr kam hinterher, hat weiter erzählt“, sagt
       Aziz B. „Ich habe ihn gebeten, fernzubleiben. Er sagte, ich solle nach
       Bagdad zurück.“ Aziz B. ist gebürtiger Marokkaner, er lacht kurz, während
       er das erzählt.
       
       ## Ein steckengebliebener Heimatforscher
       
       B. sagt, dass Serkan K. keine Stechbewegung mit dem Messer gemacht habe,
       „das muss man ehrlicherweise sagen“, und vermutlich ist es das, was der
       Staatsanwalt meint, wenn er später sagen wird, dass der Zeuge keine
       Belastungstendenz gehabt habe. B. verneint, sich K. genähert oder den Hund
       auch nur angefasst zu haben, er habe große Angst vor Hunden.
       
       Die Zeugenaussage seiner Frau bleibt kurz: Sie kann sich an kaum etwas
       erinnern. In einer Pause setzt sich Serkan K. auf die Holzbank vor Saal
       137. „Bla, bla“, sagt er, „diese Araber“. Seine Finger sind mit Runen
       tätowiert und wenn man ihn fragt, warum, erzählt er mit der
       Bereitwilligkeit eines Briefmarkensammlers, den man nach Sondermarken
       fragt, von den Hunnen, die einmal in Zentralasien gelebt hätten. A. wirkt
       wie ein Heimatforscher, der in seinen Anfängen steckengeblieben ist, er hat
       bei Amazon für 80 Euro einen Gentest bestellt und erfahren, dass er zu 80
       Prozent Kelte ist. „Bekomme ich eine Geldstrafe, auch egal“, sagt er, er
       sei schon vorbestraft.
       
       Drinnen in Saal 137 wird der Richter Genaueres dazu sagen: A. hat acht
       Einträge im Strafregister, wegen Schwarzfahrens und wegen gefährlicher
       Körperverletzung. Der Richter fragt nach K.s persönlichen Verhältnissen, um
       die Größenordnung einer Geldstrafe abzustecken: K. war im Hamburger Hafen
       Großmaschinenführer, derzeit ist er arbeitslos. „Es klingt blöde“, sagt er,
       ohne das weiter zu erklären, „ich würde gern den Taxischein machen, mein
       Vater hatte ein Taxiunternehmen mit 20 Taxis.“ A. hat aber auch 10.000 bis
       15.000 Euro Schulden, „ein Handyvertrag nach dem anderen, Naivität“.
       
       Präzise vorausgesagt hat K. seine Strafe. „Die Hauptverhandlung hat die
       Anklagevorwürfe voll bestätigt“, erklärt der Staatsanwalt in seinem
       Plädoyer und fordert für Serkan K. 120 Tagessätze à 10 Euro. Der Anwalt
       widerspricht und beantragt Freispruch: Die Zeugen seien keineswegs
       widerspruchsfrei und der Angeklagte habe sich subjektiv in einer
       Notwehrlage befunden. „Mein Mandant hat selbst ausländische Wurzeln, es ist
       sinnlos, ihm Ausländerfeindlichkeit vorzuwerfen“, sagt er.
       
       Der Richter glaubt den Zeugen. Er verurteilt K. zu 90 Tagessätzen à 10
       Euro. Strafverschärfend, so erklärt er, sei der „ausländerfeindliche
       Charakter“ der Beleidigungen. Der Angriff auf A. sei eine Schutzbehauptung.
       „Gott ist mein Zeuge“, ruft K. dazwischen.
       
       24 Nov 2022
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Friederike Gräff
       
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