# taz.de -- Gekippte Teilsperrung der Friedrichstraße: Autos immer noch King
       
       > Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Teilsperrung der Friedrichstraße
       > für Autos aufgehoben. Die Rechtslage ist pro Pkw und muss geändert
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Womöglich bald nicht mehr autofrei: ein Teil der Friedrichstraße
       
       Das Signal ist fatal, denn es ist die Absage an die [1][Verkehrswende] im
       Hier und Jetzt: Das Berliner Verwaltungsgericht hat einen [2][autofreien
       Straßenabschnitt] in der Mitte der Hauptstadt kassiert. „Vorerst freie
       Fahrt in der Friedrichstraße“, überschrieb die Pressestelle die
       entsprechende Mitteilung.
       
       So einfach ist es zum Glück nicht. Die Berliner Verkehrsverwaltung prüft
       eine Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht
       Berlin-Brandenburg, und die hätte aufschiebende Wirkung. Doch egal, wie es
       ausgeht, die Botschaft der Berliner Verwaltungsrichter:innen ist für
       die gesamte Republik sehr unschön. Sie lautet: Seid vorsichtig, ihr
       autoskeptischen Verkehrsplaner:innen in den Kommunen, dem Auto gebührt
       weiterhin der Vorrang.
       
       Der Hintergrund: Ein Teil der Friedrichstraße in Berlin-Mitte ist seit
       August 2020 für den Autoverkehr gesperrt. Ursprünglich begründete der
       Berliner Senat das mit einem Verkehrsversuch, der bis Oktober 2021 lief.
       Anhängig ist ein Verfahren zur Umwandlung des Abschnitts in eine
       Fußgängerzone, das Verfahren läuft noch. Noch immer ist der
       Straßenabschnitt zwischen der Französischen Straße und der Leipziger Straße
       für Autos gesperrt. Dort sind etliche Sitzgelegenheiten entstanden, die zum
       Verweilen einladen.
       
       Trotz aufgestellter Pflanzenkübel ist es zumindest tagsüber nicht sehr
       idyllisch. Radfahrer:innen dürfen dort fahren, allerdings höchstens mit
       20 Stundenkilometern – was von der Polizei durchaus kontrolliert wird. Es
       hat sich gezeigt, dass die Koexistenz von Radler:innen und
       Fußgänger:innen nicht unkompliziert ist. Fußgänger:innen empfinden
       die durch den Straßenabschnitt mitunter rasenden Radler:innen mit Recht
       [3][als Bedrohung] – deswegen sollen die Fahrräder auf eine Nebenstraße
       geleitet und der Bereich zur reinen Fußgängerzone werden.
       
       ## Die Sache mit der „Gefahr“
       
       Die Richter:innen gaben mit ihrer Entscheidung gegen die anhaltende
       Sperrung der Inhaberin eines Weingeschäfts recht, die einen Eilantrag
       gestellt hatte. Das Gericht argumentiert mit der Gesetzeslage: Jeder
       Eingriff, der den fließenden Autoverkehr hemmt, muss ausführlich begründet
       werden. Nur wenn Sicherheit und Ordnung gefährdet seien, sei eine Sperrung
       rechtmäßig, sagen die Richter:innen. Es müsse „eine konkrete Gefahr
       aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse“ bestehen. Der Senat habe
       aber eine angenehmere Aufenthaltsqualität als Grund für die Sperrung
       angeführt – und das rechtfertige die Sperrung nicht.
       
       Das zeigt: Die Autofixierung des 20. Jahrhunderts findet weiterhin ihren
       Niederschlag im Straßengesetz und in der Straßenverkehrsordnung. „Man kann
       es kaum glauben, aber selbst im Jahr 2022 dürfen Behörden den öffentlichen
       Raum erst dann den Menschen ohne Benutzung von Autos zur Verfügung stellen,
       wenn zuvor jemand verletzt oder gar getötet wurde“, sagt Inge Lechner von
       Changing Cities.
       
       Weil das so ist, ändert sich im deutschen Straßenverkehr so wenig – obwohl
       es eine große Bereitschaft in vielen Kommunen gibt, den Autoverkehr
       zurückzudrängen. Aber Entscheider:innen haben Angst, dass ihnen ihre
       Pläne zugunsten von Fußgänger:innen und Radfahrer:innen vor Gericht
       um die Ohren fliegen, wenn jemand dagegen klagt. Das Urteil des Berliner
       Verwaltungsgerichts wird landauf, landab Zögerer und Zauderer bestärken und
       diejenigen bremsen, die für schnelle Veränderungen sind.
       
       ## Macht mal Druck
       
       Organisationen wie der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club oder die
       Verkehrsaktivist:innen von Changing Cities fordern vom Bund seit
       Langem eine entsprechende Änderung der Rechtslage. SPD, Grüne und FDP haben
       sich das auch vorgenommen, allerdings recht vage. „Wir werden
       Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so anpassen, dass neben
       der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und
       Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung
       berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu
       eröffnen“, heißt es im Koalitionsvertrag der Ampel.
       
       Prioritär ist das für Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) aber offenbar
       nicht. Die Grünen, die sich die Verkehrswende immerhin auf die Fahnen
       schreiben, sollten das nicht einfach hinnehmen, sondern viel mehr Druck
       machen.
       
       Die in der Coronakrise besonders in Berlin entstandenen vielen
       Pop-up-Radwege haben gezeigt, dass es auch ohne Änderung des
       Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung möglich ist, schnell
       verkehrspolitisch etwas zu bewegen. Aber das ist schwer und erfordert Mut.
       Gegen die Berliner Pop-up-Radwege gab es ebenfalls Klagen, aber die konnte
       der Senat zum Glück parieren – auch wenn es zwischenzeitlich anders schien.
       
       Die Rechtsunsicherheit dürfte einige Pop-up-Radweg-Projekte in der Republik
       gestoppt haben. Das ist sehr schade, denn dass die Radinfrastruktur massiv
       und schnell ausgebaut werden muss – auch um die Klimaziele im Verkehr zu
       erreichen –, stellt niemand infrage.
       
       Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Möglichkeit aufgezeigt, wie der
       autofreie Abschnitt in der Friedrichstraße rechtssicher möglich gewesen
       wäre, nämlich wenn der Senat ein umfangreiches Verkehrskonzept vorgelegt
       hätte. Geschadet hätte das sicher nicht.
       
       Doch eines ist klar: Das hätte gedauert. Der Senat wollte aber schnell
       handeln, und das war richtig. Denn wer die Verkehrswende schnell will, muss
       mitunter riskieren, dass Gerichte Projekte stoppen. So kann wenigstens
       genug öffentlicher Druck entstehen, damit die antiquierten Verkehrsgesetze
       endlich geändert werden.
       
       26 Oct 2022
       
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