# taz.de -- Datenschutzabkommen zwischen EU und USA: Kalkuliertes Scheitern
       
       > Washington und Brüssel verhandeln darüber, wie viele Daten US-Plattformen
       > aus Europa sammeln dürfen. Die Nutzer:innenrechte? Nebensache.
       
 (IMG) Bild: Kabel in einem Serverraum
       
       Europäische Union und USA demonstrieren gerade gemeinsam ein gehöriges Maß
       an Lernresistenz. Und zwar beim Transfer von Nutzer:innendaten aus der
       EU in die USA. Der politische Prozess darum ist angesichts der
       weltpolitischen Lage verständlicherweise etwas in den Hintergrund geraten,
       aber dennoch wichtig: Die meisten großen Online-Plattformen,
       Cloud-Provider, Mailversand-Anbieter und andere Dienstleister, derer sich
       europäische Nutzer:innen und Unternehmen so gerne bedienen, [1][sind
       US-Konzerne].
       
       Was in dem Datenschutzdeal von EU-Kommission und US-Regierung beschlossen
       wird, betrifft also die allermeisten von uns in beträchtlichem Ausmaß – und
       zwar, was die ganz alltägliche digitale staatliche Überwachung angeht.
       Dürfen etwa US-Geheimdienste einfach massenhaft zugreifen oder nur im
       Einzelfall? Haben Nutzer:innen in der EU Rechtsmittel dagegen? Und wenn
       ja, welche?
       
       Nun macht es den Eindruck: Der Datentransfer ist too big to fail – zu
       wichtig, um darauf zu verzichten. Die beiden Vorgängerbeschlüsse hat der
       Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits gekippt: zu grenzenlos die
       Überwachungsrechte, zu schmal bis nicht vorhanden die Rechte europäischer
       Nutzer:innen. Nun ist Beschluss Nummer 3 in der Mache.
       
       Und der Erlass, den [2][der US-Präsident jüngst als Basis dafür
       herausgegeben hat], sieht nach Kosmetik aus: Ja, es stehen ein paar Worte
       drin von dem, was der EuGH als Anforderungen aufgestellt hat, die so einen
       Datentransfer überhaupt vereinbar machen würden mit den EU-Grundrechten.
       Aber: Das sind nur andere Worte. Dass sich an den faktischen
       Überwachungsabläufen in den USA etwas ändert, ist nicht absehbar.
       
       Es wirkt, als wäre das gerichtliche Scheitern der gerade im Werden
       befindlichen Nummer 3 bereits einkalkuliert. Ist ja auch bequem: Nach einem
       EuGH-Urteil dauert es immer ein paar Jahre, bis die neue Vereinbarung
       fertig und in Kraft getreten – und wieder vom Gericht gekippt ist. Und dann
       kommt eben wieder die nächste. Hauptsache, es muss sich nichts ändern für
       die US-Geheimdienste und die Wirtschaft auf beiden Seiten des Atlantiks.
       Die Nutzer:innen? Nebensache.
       
       11 Oct 2022
       
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 (DIR) [1] /Facebooks-eigene-Regeln/!5798205
 (DIR) [2] https://www.heise.de/news/Nach-Privacy-Shield-USA-machen-Vorstoss-fuer-neues-Datenschutz-Abkommen-mit-EU-7287629.htm
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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