# taz.de -- Datenschutz-Klage gegen die Bahn: Bahn-App mit umstrittenen Diensten
       
       > Datenschützer:innen klagen, weil die DB-App Anbieter wie Google und
       > Adobe einbindet. Die Bahn hält dagegen: alles legal.
       
 (IMG) Bild: Schnell die Reiseroute checken, aber Vorsicht: die App DB Navigator ist eine Datenkrake
       
       Berlin taz | Der Datenschutzverein [1][Digitalcourage] wirft der Deutschen
       Bahn vor, Kund:innen in ihrer Buchungsapp in unzulässiger Weise zu
       tracken – und hat nun vor dem Landgericht Frankfurt Klage eingereicht.
       „Bereits beim Aufruf der App werden jede Menge Daten über das
       Nutzungsverhalten erfasst“, erklärt Peter Hense, Rechtsanwalt für IT- und
       Datenschutzrecht, der die Kläger vertritt. [2][Laut der Klageschrift]
       stellt die Anwendung direkt nach dem Öffnen eine Verbindung zum US-Anbieter
       Adobe her „zur Analyse und Tracking von Nutzerverhalten“. Später gingen
       Daten an weitere Unternehmen, unter anderem Optimizely und Google.
       
       Die Klage hat eine Vorgeschichte: Bereits im Frühjahr [3][hatte der
       IT-Sicherheitsforscher Mike Kuketz die App DB Navigator untersucht]. Einer
       seiner Kritikpunkte: Auch bei Auswahl der datenschutzfreundlichsten
       Einstellung, also „Nur erforderliche Cookies zulassen“, würden etwa bei
       einer Reiseauskunft persönliche Daten wie Anzahl der Reisenden,
       Abfahrtszeit, Start- sowie Zielbahnhof und ob ein Kind mitfährt, nicht nur
       an die Bahn übermittelt. Sondern auch an Adobe.
       
       Für die Nutzenden sei die Datenweitergabe weder nachvollziehbar, noch
       hätten sie die Möglichkeit, diese abzustellen. Mit einem offenen Brief
       forderten Kuketz und Digitalcourage die Bahn damals dazu auf, die
       Datenweitergabe abzustellen. Auch die Stiftung Warentest kam im Juni zu dem
       [4][Ergebnis]: „DB Navigator übermittelt mehr Daten als nötig“.
       
       Die Bahn widerspricht nicht der Einbindung der Dienstleister an sich. Wohl
       aber dem Vorwurf, dass es sich hier um eine illegale Weitergabe von Daten
       handle. Die Einbindung der Anbieter sei vielmehr „erforderlich“ für das
       Funktionieren und die Stabilität der App. „Keiner der Anbieter ist in der
       Lage, die Daten an anderer Stelle oder gar zu eigenen Marketingzwecken
       einzusetzen“, erklärt eine Bahn-Sprecherin. Auch ein Nachverfolgen von
       Kund:innen über mehrere Webseiten hinweg sei nicht möglich.
       
       Die Frage, was in welchem Umfang erforderlich und damit zulässig ist, wird
       nun das Landgericht Frankfurt entscheiden müssen. Anwalt Hense rechnet
       damit, dass das Verfahren in erster Instanz in weniger als einem Jahr
       abgeschlossen sein wird. Schließlich seien die Fakten nicht umstritten und
       die grundsätzliche Frage der Erforderlichkeit bereits umfangreich
       gerichtlich geklärt.
       
       Wer den eigenen Apps schon vorher ein paar Fesseln anlegen möchte, dem
       empfehlen Datenschützer:innen Open-Source-Apps wie AdAway, Blokada und
       TrackerControl, die das Erkennen und Blocken von Tracking-Inhalten
       erlauben. Die Anwendungen sind im Open-Source-App-Store [5][F-Droid]
       erhältlich.
       
       20 Oct 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Digitalcourage/!t5012136
 (DIR) [2] https://digitalcourage.de/sites/default/files/2022-10/Klage_DB-Navigator.pdf
 (DIR) [3] https://www.kuketz-blog.de/db-navigator-datenschutz-faellt-heute-aus-app-check-teil1/
 (DIR) [4] https://www.test.de/Bahn-Apps-DB-Navigator-uebermittelt-mehr-Daten-als-noetig-5889807-0/
 (DIR) [5] https://f-droid.org/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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