# taz.de -- Rechte ukrainischer Geflüchteter: Aufenthaltsstatus unsicher
       
       > Drittstaatsangehörige aus der Ukraine erhalten nur unter bestimmten
       > Voraussetzungen Schutz in Deutschland. Vielen könnte die Abschiebung
       > drohen.
       
 (IMG) Bild: Erstanlaufstelle für Asylsuchende aus der Ukraine in Berlin im März
       
       Berlin taz | Nicht alle Geflüchteten aus der Ukraine haben in Deutschland
       die gleichen Chancen auf einen gesicherten Aufenthalt. Seit dem 1.
       September dürfen sie sich nur noch für 90 Tage ohne Aufenthaltstitel hier
       aufhalten. Darüber hinaus haben Menschen mit ukrainischem Pass aber
       Anspruch auf bis zu zwei Jahre Schutz in Deutschland. Für
       Drittstaatsangehörige gilt das hingegen nur unter [1][bestimmten
       Voraussetzungen], etwa wenn sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel in
       der Ukraine hatten oder nicht sicher und dauerhaft in ihre Herkunftsländer
       zurückkehren können. Andernfalls droht ihnen die Abschiebung.
       
       Edwin Greve vom Migrationsrat Berlin sind bislang noch keine tatsächlich
       vollzogenen Abschiebungen bekannt. „Was Ausreiseaufforderungen angeht,
       sieht es allerdings etwas anders aus“, schreibt Greve der taz. Schon bald
       könnten diese durchgesetzt werden, befürchtet der Geschäftsführer des
       Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein, Martin Link, mit Blick auf
       möglicherweise steigende Ankunftszahlen im Winter: „Je höher die Nachfrage
       nach Plätzen, desto restriktiver werden die Ausländerbehörden in der
       Umsetzung von Ausreiseaufforderungen.“
       
       Von der [2][neuen Unsicherheit] um einen Aufenthaltstitel sind in
       Deutschland rund 32.000 Geflüchtete betroffen. Insgesamt erfasste das
       Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bis Mitte September knapp
       eine Million Personen, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine
       seit Februar 2022 nach Deutschland eingereist sind. Davon seien fast 97
       Prozent ukrainische Staatsangehörige, schlüsselt eine Sprecherin des
       Bundesinnenministeriums (BMI) auf.
       
       ## Abschiebung bedeutet eine weitere Katastrophe
       
       Auch sie müssen in den ersten 90 Tagen ihres Aufenthalts einen Antrag
       stellen, jedoch erhalten sie nach einer Entscheidung des Rats der
       Europäischen Union vorübergehenden Schutz laut Paragraf 24 des
       Aufenthaltsgesetzes. „Das Ziel ist vor allem, dass die Menschen schnelle
       Sicherheit und Schutz bekommen, anstatt in langwierigen und bürokratischen
       Verfahren festzustecken“, erklärt Wiebke Judith, rechtspolitische
       Referentin bei Pro Asyl. Für alle anderen, also vor allem
       Drittstaatsangehörige, ist unklar, ob sie diesen Schutzstatus erhalten
       können. „Sie können den Antrag auch stellen, jedoch werden hier
       Einzelfallprüfungen durchgeführt – und das kann dauern“, sagt Judith der
       taz.
       
       Flüchtlingsräte und Pro Asyl fordern von der Bundesregierung, alle
       Geflüchteten aus der Ukraine gleich zu behandeln: „Sie haben ihren
       Lebensmittelpunkt, oft auch ihre Heimat verloren – unabhängig von der
       Nationalität in ihrem Pass.“ Dass nun ein halbes Jahr nach Kriegsausbruch
       Tausende nach Deutschland geflohene Menschen eine Abschiebung befürchten
       müssen, sei für viele eine weitere Katastrophe, kritisiert Wiebke Judith.
       
       Die Bundesregierung hat zudem versäumt, die Betroffenen rechtzeitig zu
       informieren. Bis zum 31. August konnten sich alle Geflüchteten aus der
       Ukraine ohne Visum in Deutschland aufhalten. Dass diese Regel nun nur noch
       und auch rückwirkend für 90 Tage gilt, kam überraschend. Wer also bis Ende
       August keine Aufenthaltserlaubnis egal welcher Art beantragt hatte und sich
       dann schon länger als 90 Tage in Deutschland befand, rutscht in die
       Illegalität. „Beratungsstellen versuchen, so viele wie möglich zu
       informieren“, sagt Judith. Sie gehe davon aus, dass viele noch einen
       entsprechenden Antrag gestellt haben. „Solange darüber nicht entschieden
       wurde, können [3][die Geflüchteten] mit einer sogenannten
       Fiktionsbescheinigung legal in Deutschland leben.“
       
       27 Sep 2022
       
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