# taz.de -- „Plansche-Urteil“ in Berlin: Kein gutes Zeichen für das LADG
       
       > Eine Frau wird gezwungen, ihre Brust zu bedecken. Darin sieht das
       > Landgericht Berlin keine Diskriminierung. Zum Glück gibt es ein
       > Berufungsverfahren.
       
 (IMG) Bild: Inzwischen ist „oben ohne“ in der Plansche für alle erlaubt
       
       Berlin taz | Die Entscheidung des Landgerichts, die Klage von [1][Gabrielle
       Lebreton] auf Entschädigung wegen Diskriminierung nach dem
       Landesantidiskriminierungssetz (LADG) abzulehnen, ist eine Überraschung und
       Enttäuschung zugleich.
       
       Erstmals stand das bundesweit einzigartige Gesetz, das die Diskriminierung
       durch Landesbehörden und ihre Mitarbeitenden verbietet, auf dem Prüfstand.
       Dass eine Richterin nun meint, es sei keine Diskriminierung einer Frau,
       wenn sie wegen ihrer nackten Brüste einer öffentlichen Grünanlage verwiesen
       wird, ist für die Intention des Gesetzes, Menschen vor ungerechtfertigter
       Ungleichbehandlung zu schützen, kein gutes Zeichen.
       
       Zudem ließ der Verlauf der Verhandlung am Mittwoch dies nicht erwarten,
       denn die Argumente der Verteidigung waren extrem schwach. Rechtsanwalt
       Eike-Heinrich Duhme von der Kanzlei Kunze, Dietrich und Duhme, die für die
       Finanzverwaltung als Rechtsvertretung des Landes auftrat, konnte letztlich
       nur mit an sich schon diskriminierenden Vorstellungen begründen, warum die
       Verweisung von Gabrielle Lebreton gerechtfertigt gewesen sei.
       
       So behauptete er, ein paar Leute hätten sich über die nackten Brüste
       beschwert, nur deshalb sei der Sicherheitsdienst tätig geworden. Und weil
       die [2][Plansche] ein Spielplatz sei, kein Schwimmbad, seien solche
       Beschwerden auch in Ordnung. Es gehe auf Spielplätzen nämlich um die
       Kinder, nicht um die freie Entfaltung von Erwachsenen. Kinder aber
       bräuchten ihre Eltern – und es gebe nun mal konservative, „verklemmte“
       Menschen, so Duhme, die nackte Frauenbrüste stören: „Da kann man sich ruhig
       ein T-Shirt überziehen.“
       
       ## Männliche Brusthaare müssen nicht bedeckt werden
       
       [3][Rechtsanwältin Leonie Thum] zerpflückte diese Argumentation mit
       Präzision und Humor. „Ich bestreite, dass auf einem Spielplatz nackte
       Männer geduldet würden“, sagte sie, und: „In der Plansche ist mit
       partieller Nacktheit zu rechnen“, darüber könne man sich also nicht
       beschweren.
       
       Vor allem aber sei es diskriminierend, einer Frau, die einfach oben ohne in
       der Sonne sitzt, quasi Erregung öffentlichen Ärgernisses vorzuwerfen, indem
       man Beschwerden darüber recht gibt. „Das ist doch genau das Problem der
       Diskriminierung“, sagte Thum, schließlich seien weibliche Brüste sekundäre
       Geschlechtsorgane genau wie männliche Brusthaare – die auch niemand zu
       bedecken verlange.
       
       Offenbar konnte die Richterin mit diesem Argument nichts anfangen. So
       bleibt zu hoffen, dass die nächste Instanz mit etwas mehr Verständnis für
       Antidiskriminierungsbelange da rangeht. Die Klägerin wird voraussichtlich
       in Berufung gehen, erklärte Thum nach der Entscheidung. Dies wäre auch im
       Sinne des LADG.
       
       14 Sep 2022
       
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