# taz.de -- Diskriminierung in Berliner Strandbad: Bäderbetriebe müssen auftauchen
       
       > Justizverwaltung und Linkspartei halten die „Türpolitik“ im Strandbad
       > Grünau für diskriminierend: Bäderbetriebe müssten den Pachtvertrag
       > nachbessern.
       
 (IMG) Bild: Zutritt für Menschen nur aus Grünau – oder vor allem für Weiße? Das Strandbad Grünau an der Dahme
       
       Berlin taz | Der Druck auf die Berliner Bäder Betriebe (BBB), etwas in
       Sachen „Türpolitik“ im Strandbad Grünau zu unternehmen, steigt. Die
       Leiterin der Ombudsstelle der Justizverwaltung, Doris Liebscher, legt dem
       landeseigenen Betrieb nahe, im Vertrag mit dem privaten Pächter „den Zugang
       diskriminierungsfrei zu gestalten“ und im Falle der Zuwiderhandlung den
       Pachtvertrag zu kündigen, wie sie am Mittwoch auf taz-Anfrage erklärte.
       
       Auch die Fraktion der Linkspartei im Abgeordnetenhaus will in diesem Sinne
       auf die BBB einwirken, sagte die Abgeordnete Elif Eralp der taz. „Es
       besteht Handlungsbedarf. Offenbar werden vor allem Menschen mit
       Migrationsgeschichte oder aus Bezirken mit einem hohen Anteil an
       migrantischen Menschen nicht eingelassen. Das ist Diskriminierung!“
       
       Über das Strandbad Grünau mehren sich seit einigen Tagen Beschwerden, dass
       an vollen Tagen Menschen an der Kasse abgewiesen werden. Wie [1][der
       Tagesspiegel zuerst berichtete], werden potenzielle Gäste teilweise nach
       ihrer Postleitzahl gefragt und abgewiesen, wenn sie nicht aus Grünau und
       Umgebung kommen. Der B.Z. wurde von Securities auch eine [2][Liste mit
       „erlaubten“ Postleitzahlen] gezeigt.
       
       Eine Sprecherin der BBB erklärte auf taz-Anfrage, Pächter könnten ihre
       Hausordnung selbst festlegen. Allerdings sei im Pachtvertrag geregelt, dass
       der Betreiber „das Bad für den öffentlichen Betrieb gepachtet hat“ – was
       eigentlich bedeutet, dass man nicht einen Teil der Öffentlichkeit
       willkürlich ausschießen kann. Offenbar aufgrund der aktuellen Debatte soll
       es nun in der kommenden Woche ein Gespräch mit dem Pächter geben.
       
       Dieser wiederum, die Stadt.Land.Bad GmbH, wollte sich auf taz-Anfrage nicht
       äußern: „Wir sagen dazu gar nichts“, erklärte eine Frau am Telefon. Auf
       eine [3][Anfrage im Portal „Frag den Staat“], das Bürger*innen bei
       Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz hilft, begründete der
       Betreiber sein Vorgehen beim Einlass 2021 mit Corona-Auflagen. Weiter
       schreibt er dort: „Wir verstehen uns als Unternehmen mit regionalem Bezug,
       daher haben wir entschieden, den Menschen aus der Umgebung des Strandbads
       beim Einlass den Vorrang zu geben.“
       
       Abgewiesene Besucher*innen beschweren sich, etwa [4][auf dem Portal
       Tripadvisor], darüber, dass dies nicht auf der Webseite stehe. Zudem legen
       mehrere Berichte nahe, dass es nicht immer um die Postleitzahl geht,
       sondern – zumindest manchmal – um den Ausschluss von Menschen bestimmter
       (angenommener) Herkunft. Auch die Ombudsstelle der Justizverwaltung hat
       inzwischen drei Beschwerden von „migrantischen Familien“ bekommen, wie
       Liebscher sagte. Eine Unterscheidung nach dem Wohnort falle zwar nicht
       unter die Verbote nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG); das
       Gesetz verbiete jedoch Diskriminierungen wegen der ethnischen Herkunft und
       rassistischen Zuschreibungen. Und da der Bezirk Treptow-Köpenick mit 19
       Prozent den geringsten Migrationsanteil in Berlin habe, „liegt hier
       offensichtlich eine mittelbare Diskriminierung vor“, so Liebscher.
       
       Allerdings gelte [5][das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG)], das
       Diskriminierungen durch Berlins Behörden und landeseigene Betriebe
       verbietet, in diesem Fall nicht, so Liebscher, weil die BBB das Bad nicht
       selbst betreiben, sondern an eine Firma verpachtet haben. Damit wird hier
       das AGG wirksam, das vor Diskriminierungen im privatwirtschaftlichen
       Verkehr schützt. Die Ombudsfrau hofft, „dass eine der migrantischen
       Familien gegen diese diskriminierende Praxis klagt“.
       
       24 Aug 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://plus.tagesspiegel.de/berlin/kopenicker-durfen-rein-neukollner-nicht-strandbad-grunau-wahlt-badegaste-nach-postleitzahl-aus-8569306.html
 (DIR) [2] https://www.bz-berlin.de/berlin/treptow-koepenick/strandbad-gruenau-sortiert-gaeste-nach-herkunft-aus
 (DIR) [3] https://fragdenstaat.de/anfrage/bad-aus-landesbetrieb-verpachtet-nur-nutzbar-fur-menschen-bestimmter-postleitzahlen-1/#nachricht-618996
 (DIR) [4] https://www.tripadvisor.de/Attraction_Review-g187323-d11046258-Reviews-Strandbad_Grunau-Berlin.html
 (DIR) [5] /2-Jahre-LADG-Berlin/!5862124
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Susanne Memarnia
       
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