# taz.de -- Urteil gegen Schlachthofmitarbeiter: Milde für die Berufstierquäler
       
       > Beim Strafverfahren gegen Mitarbeiter eines Schlachthofs sorgte die Milde
       > des Urteils für Empörung. Videoaufnahmen zeigen unfassbares Tierleid.
       
 (IMG) Bild: Ein kranke Kuh wird an einer Kette auf den Schlachthof Bad Iburg geschleift
       
       Bad Iburg taz | Am Ende war klar: Tiere sind nicht viel wert. Als das
       Urteil verkündet war, wartete vor der Treppe des kleinen niedersächsischen
       Amtsgerichts Bad Iburg ein Trauerkranz. Auf seiner Schleife stand: „In
       stillem Gedenken an das deutsche Tierschutzgesetz“.
       
       Für viele war schwer zu verdauen, was am Montag in Saal 126 des Gerichts
       ablief, in einem der Höhepunkte des „größten Tierschutzprozesses der
       deutschen Geschichte“, wie Friedrich Mülln sagt, der Leiter der Münchner
       Tierrechtsorganisation „Soko Tierschutz“.
       
       Es ging um den Skandal im Bad Iburger Rinderschlachthof der Vieh- und
       Fleisch Karl Temme GmbH & Co. KG, 2018 ans Licht gekommen durch
       Undercover-Videomaterial der Soko. Ohne sie wäre dieser Ort des Grauens
       wohl nie stillgelegt worden, hätte die Kreisverwaltung vielleicht nie die
       zuständigen VeterinärmedizinerInnen entlassen. Viele Tiere haben dort
       [1][unfassbares Leid erfahren].
       
       An diesem Montag ist Saal 126 Schauplatz der Hauptverhandlung gegen den
       ehemaligen Geschäftsführer und fünf weitere Mitarbeiter des Schlachthofs.
       Es ist primär ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen § 17 Nr. 2b des
       Tierschutzgesetzes: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
       Geldstrafe wird bestraft, wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich
       wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.“
       
       Anfangs hofft Mülln noch auf die Maximalstrafe für den
       Hauptverantwortlichen und Geschäftsführer, Heinrich Wilhelm B.,
       ironischerweise zugleich einer der Tierschutzbeauftragten seines Betriebs.
       Diese Hoffnung teilt er mit dem guten Dutzend Aktivisten, die vor dem
       Gerichtsgebäude mit blau-weißen Schildern „Gefängnis für den Tierquäler!“
       eine Mahnwache halten.
       
       ## „Massive Gewalt“
       
       Die sechs Angeklagten, von denen am Montag nur drei erschienen waren,
       sollen im August und September 2018 Rinder angenommen und abgefertigt
       haben, die laut Amtsgericht „infolge von Verletzungen und/oder Erkrankungen
       nicht mehr transportfähig und deshalb bei Ankunft am Schlachthof nicht mehr
       in der Lage gewesen seien, das Transportfahrzeug selbständig zu verlassen“.
       Dabei sollen sie „massive Gewalt“ angewandt, Schmerzen der Tiere
       „mindestens billigend in Kauf genommen haben“.
       
       Angeklagt sind über 70 Fälle. Heinrich Wilhelm B. wird die Beteiligung in
       rund 60 davon vorgeworfen. Und das Videomaterial ist erdrückend. Die drei
       Angeklagten wissen, dass sie keine Chance haben: Sie gestehen die Verstöße
       ein. Es fallen Sätze wie: „Zum damaligen Zeitpunkt war ich in dem Glauben,
       dass man das so machen muss.“ Oder: „Da sind Fehler gelaufen.“
       
       Die Angeklagten sind wortkarg, Antworten sind teils so leise, dass selbst
       der Richter sie nicht versteht. Warum der Staatsanwalt ihnen „starke“ Reue
       zugute hält, ist nicht erkennbar. Nur der Hauptangeklagte rechtfertigt
       sich. Zwei Jahre Haft auf Bewährung bekommt er am Ende, plus 3.000 Euro
       Geldstrafe. Seine beiden Angestellten kommen mit neun Monaten auf Bewährung
       davon, mit 2.000 beziehungsweise 1.500 Euro Geldstrafe.
       
       Mülln empört das. Schon als der Staatsanwalt seine milden Anträge stellt,
       stellt er sich fassungslos vor die ZuhörerInnen, stürmt türenknallend aus
       dem Saal. „Lächerlich!“, sagt er der taz. „Mutlos! Das ist ein Schlag ins
       Gesicht für jeden Tierfreund! Und für jeden Verbraucher auch!“
       
       Ihn schockiert nicht nur das geringe Strafmaß. Ihn macht zornig, dass der
       Tatvorwurf des Verstoßes gegen die Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
       komplett gestrichen wird. Wurden bereits tot angelieferte Tiere
       geschlachtet, obwohl sie hätten entsorgt werden müssen? Dass dieser
       Vorwurf, hätte er nachgewiesen werden können, für die Bemessung der Strafe
       nicht ins Gewicht gefallen wäre, ist für Mülln kein Grund, ihn nicht zu
       verfolgen: „Dadurch hat das Gericht den Verbraucherschutz gleich
       mitbeerdigt!“
       
       ## Ein paar matte Mahnungen
       
       Richter Jahner führt harte Videos vor. In ihnen werden Tiere geschlagen,
       ohne Betäubung an Ketten vom Viehtransporter gezogen, mit Elektroschocks
       traktiert. Aber was am Ende bleibt, sind ein paar matte Mahnungen an die
       Angeklagten, laue Entschuldigungen der glimpflich Davongekommenen, die
       allesamt noch im Gerichtssaal auf Rechtsmittel verzichten.
       
       „Kommt nicht wieder vor!“, versichert der Hauptangeklagte B. knapp, und das
       war’s dann. Von der Verteidigung kommt Medienschelte und Veganer-Bashing.
       Mülln bekommt das schon nicht mehr mit. „Furchtbar!“, sagt er draußen.
       „Jetzt knallen in der Fleischbranche die Sektkorken!“
       
       48 Verfahren um das, so Mülln, „kriminelle Netzwerk“ der
       „Bad-Iburg-Connection“ sind in Bad Iburg schon abgewickelt worden. Keiner
       ist mit einem Freispruch geendet, die meisten mit Geldstrafen. 25
       Tagessätze war die geringste, 265 die höchste. Freiheitsstrafen gab es nur
       drei – die gegen Heinrich Wilhelm B. und seine Angestellten Markus S. und
       Christian E.
       
       Soko-Chef Mülln, für den der Bad-Iburg-Verfahrenskomplex der wichtigste der
       500 Verfahren ist, die er durch seine Tierrechtsarbeit bisher angeschoben
       hat, schüttelt den Kopf. „Diese Strafen stehen in keinerlei Relation zu den
       Profiten, die die Verurteilten durch ihre Taten erzielt haben. Was muss man
       denn Tieren noch alles antun, bis man dafür eingesperrt wird?“
       
       ## Schlachten lohnt sich
       
       Die Verhandlung in Saal 126 ist fast die letzte des Komplexes. Gegen zwei
       TierärtzInnen wird noch verhandelt. „Hier wurde die letzte Chance vertan,
       noch ein Zeichen zu setzen!“, sagt Mülln bitter.
       
       Seltsame Argumente waren in Saal 126 zu hören. Etwa: Betäubungen
       gehunfähiger Tiere seien aus Tierschutzgründen unterblieben, bevor sie vom
       Transporter gezogen wurden, womöglich wäre ja der Bolzenschuss zu unpräzise
       gewesen. Oder: Eine Betäubung im Transporter sei aus Arbeitsschutzgründen
       unterblieben, manchmal sei der Aufenthalt der Angestellten im
       Viehtransporter eben zu gefährlich, so eng zusammen mit dem Tier. Das fand
       auch bei Richter Jahner keinen Widerhall: „Das nehmen wir keinem
       Angeklagten ab!“
       
       Was bleibt? Schlachten lohnt sich, auch bei halbtoten Tieren. Und, ja:
       Mülln wird weitermachen.
       
       29 Aug 2022
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Harff-Peter Schönherr
       
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