# taz.de -- Tierschutz in Niedersachsen: „Können in die Tischkante beißen“
       
       > Seit 25 Jahren steht Tierschutz in Niedersachsens Verfassung. Viele Tiere
       > haben nichts davon, kritisiert Dieter Ruhnke vom Landestierschutzverband.
       
 (IMG) Bild: Aktivisten decken Tierschutz-Skandale in Niedersachsen auf – und Medien berichten regelmäßig darüber
       
       taz: Herr Ruhnke, seit nun 25 Jahren ist der Tierschutz in Niedersachsen
       Staatsziel. Seither geht es [1][den Tieren hier doch prächtig, oder?]
       
       Dieter Ruhnke: Legt man den Wortlaut der niedersächsischen Verfassung
       zugrunde, könnte man das annehmen. Aber Wirklichkeit und Anspruch klaffen
       weit auseinander.
       
       Dort heißt es in Artikel 6b: „Tiere werden als Lebewesen geachtet und
       geschützt.“ Papier ist also geduldig? 
       
       Genau. Es stellt aber sich die Frage, für welche Tiere in Niedersachsen der
       verfassungsmäßige Schutz vorgesehen ist.
       
       Dabei ist Niedersachsen doch so stolz darauf, Vorbild gewesen zu sein für
       die Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung der Bundesrepublik
       Deutschland. 
       
       Ja, das Staatsziel Tierschutz wurde erst 2002 in Artikel 20a des
       Grundgesetzes aufgenommen – in Niedersachsen bereits 1997.
       
       Trotzdem jagt ein Tierschutzskandal den nächsten, die Jagd auf Wildtiere
       wurde ausgeweitet und vereinfacht, in Zoos und privaten Haushalten dämmern
       Exoten hospitalisiert vor sich hin. Der Ist-Zustand ist alarmierend. 
       
       Ein Grund dafür ist, dass der Tierschutz lange Jahre nur ein Nischenthema
       war. Erst die [2][Arbeit der Tierschutzorganisationen] und die mediale
       Berichterstattung hat ihn in die Mitte der Gesellschaft gebracht. Viele
       Bürger legen mittlerweile Wert auf eine Verbesserung des Tierschutzes. Die
       Politik hat die Entwicklung verschlafen.
       
       Was ist weiterhin problematisch, obwohl es Artikel 6b gibt? 
       
       Das Festhalten am Alten! So werden weiterhin Beutegreifer wie etwa der
       Fuchs massiv gejagt. Dabei leisten die alle ihren Beitrag zu einem gesunden
       Biosystem. Wird eine vermeintliche Gefährdung durch ein Wildtier
       ausgemacht, gibt es in Niedersachsen offenbar nur eine einzige Lösung:
       Töten. Aus dem Tierschutzplan Niedersachsen wurde eine Nutztierstrategie,
       um den Bestand an Nutztieren zu erhalten.
       
       Aber es hat auch Verbesserungen gegeben? 
       
       Im Haustierbereich hat sich einiges getan. Niedersachsen hat ein
       Hundegesetz, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht an der Rasse
       festmacht und vom Halter eine Sachkunde verlangt. Auch der Umgang mit
       Hauskatzen hat sich verbessert, Kastrationsaktionen inklusive. Die
       Wichtigkeit unserer Tierheime wurde erkannt und finanzielle Hilfen gewährt.
       Alles kleine Schritte nach vorn.
       
       Und im Nutztierbereich? 
       
       Mehr als Tippelschritte gibt es da nicht. Das geht nicht über das hinaus,
       was die Tierhaltungsindustrie von sich aus zulässt.
       
       Für die juristische Aufarbeitung von Tierschutzverstößen ist die
       Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Oldenburg gebildet worden. Wie streng wird
       dort gearbeitet? 
       
       Tierquälerei ist nur bei vorsätzlichem Verhalten strafbar. Fahrlässiges ist
       nicht strafbar. Fehlt der Vorsatz, wird das Strafverfahren nicht
       eingeleitet oder einfach eingestellt. Hierzu zählen auch besondere
       Lebenslagen von Tierhaltern, wie etwa eine unbewältigte Stresssituation.
       Und das spielt der Staatsanwaltschaft in die Karten. Aus Sicht der Behörde
       arbeitet sie [3][streng nach Gesetz.] Darum ist eine Verschärfung des
       Tatbestandes und der Strafandrohung des Tatbestandes der Tierquälerei
       zwingend erforderlich.
       
       Bedeutet Letzteres also, dass der Artikel 6b keine Novelle braucht, sondern
       dass man den Artikel nur ernst nehmen muss? 
       
       Genau. Aber die Defizite im Vollzug fangen schon an, wenn der Stall noch
       gar nicht gebaut ist.
       
       Das müssen Sie erklären. 
       
       Nach dem Verbandsklagerecht wird unser Verband beim Bau und
       Nutzungsänderungen gewerblicher Tierhaltungsanlagen angehört. Hierbei
       stellen wir immer wieder fest, dass Vorgaben zur Tierhaltung sich nicht in
       den Antragsunterlagen wiederfinden. So werden Stallflächen, die für die
       Tiere versperrt sind, nicht von den vorgeschriebenen Bewegungsflächen
       abgezogen. Oder: Vorgeschriebene Krankenabteile fehlen. Meist stellt man
       dann fest, dass die Fläche für die vorgesehene Anzahl an Tieren nicht
       ausreicht. Vorgesehene Lüftungsanlagen und vorbeugende Brandschutzmaßnahmen
       sind häufig unzureichend. Die Veterinärämter müssten so etwas eigentlich
       sehen, die bekommen die Anträge ja auch. Aber die kritisieren das nicht.
       Niedersachsens Stallanlagen entsprechen häufig nicht der
       Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.
       
       Sind Sie mit dem Verbandsklagerecht zufrieden? 
       
       Es ist nicht optimal. So werden wir zum Beispiel bei der Erstellung von
       Erlassen und Verordnungen der Ministerien, die den Tierschutz betreffen,
       als Verband angehört. Meist stellen wir am Ende fest, dass der Effekt
       gleich null ist. Klagen können wir aber dagegen nicht; die
       Rechtsetzungsverfahren sind vom Klagerecht ausgenommen. Wir können da
       manchmal nur in die Tischkante beißen.
       
       Die [4][Tierrechtsorganisation Peta] sagt: „Tiere sind nicht dazu da, dass
       wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten
       oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten.“ Würden Sie das
       unterschreiben? 
       
       Ja!
       
       12 Dec 2022
       
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