# taz.de -- Aufarbeitung von NS-Verbrechen: Wehrmachtssoldat angeklagt
       
       > Staatsanwalt wirft 98-jährigem Berliner Mordbeihilfe an Kriegsgefangenen
       > vor. Noch ist nicht entschieden, ob die Anklage zugelassen wird.
       
 (IMG) Bild: Bei der Tat war der Angeklagte 21 Jahre alt. Der Prozess würde darum bei der Jugendkammer landen
       
       Berlin taz | Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ist ein
       Wehrmachtssoldat wegen seiner mutmaßlichen Beteiligung an Verbrechen an
       sowjetischen Kriegsgefangenen angeklagt worden. Dem 98 Jahre alten und in
       Berlin lebenden Mann wird Beihilfe zum Mord in 809 Fällen zur Last gelegt.
       Das berichtetet der NDR.
       
       Der ungenannte Angeklagte soll an der Bewachung sowjetischer
       Kriegsgefangener im Stammlager Stalag 365 im westukrainischen
       Wladimir-Wolynsk teilgenommen haben. Laut Anklage war er dort von November
       1942 bis zum März 1943 im Dienst und gehörte als einfacher Soldat einem
       Landesschützen-Bataillon an.
       
       Da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt erst 21 Jahre alt war, würde ein Prozess
       vor einer Jugendkammer des Berliner Landgerichts stattfinden. Ob es
       allerdings zu einem Verfahren kommt, steht noch nicht fest, da noch nicht
       entschieden wurde, ob die Anklage auch zugelassen wird. Dazu laufen
       [1][nach Informationen des NDR] weitere Ermittlungen.
       
       In Wladimir-Wolynsk wurden die Gefangenen unter unmenschlichen Bedingungen
       festgehalten. Viele von ihnen seien verhungert oder an Krankheiten
       verstorben, heißt es. Der Angeklagte soll durch seine Mitwirkung bei der
       Bewachung diese Tötungen mit ermöglicht haben.
       
       ## Mehrere Verfahren bereits eingestellt
       
       Die grausamen Zustände in dem Lager [2][waren keinesfalls ein Einzelfall],
       sondern die Regel. In den verschiedenen Stalags starben nach Recherchen von
       Historikern bis zu 3,3 Millionen der insgesamt 5,7 Millionen sowjetischen
       Gefangenen. Eine medizinische Betreuung gab es dort nicht, die
       Lebensmittelversorgung war vollkommen unzureichend und viele der Gefangenen
       mussten bei zum Teil eisigen Temperaturen unter freiem Himmel übernachten.
       
       Diese Lagerbedingungen waren der Wehrmachtspitze und den NS-Machthabern
       bekannt. Sie unternahmen nichts dagegen, denn so wollte man sich „unnützer
       Esser“ entledigen– der Mord war also wohlkalkuliert. Die sowjetischen
       Soldaten galten entsprechend der rassistischen Kategorien der Nazis als
       „Untermenschen“.
       
       Erst im Frühjahr vergangenen Jahres dehnte die Zentrale Stelle zur
       Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg ihre Ermittlungen auf die
       Wachsoldaten in den Stalags aus. Ausgangspunkt dafür war die Überlegung,
       dass die Bedingungen in Konzentrationslagern und manchen Gefangenenlagern
       vergleichbar seien und daher eine entsprechende Rechtsprechung übertragbar
       wäre.
       
       Staatsanwalt Thomas Will von der Zentralen Stelle berichtete 2021 von sechs
       Personen, die man als Tatverdächtige ermittelt habe. Mehrere Verfahren sind
       bereits von den zuständigen Staatsanwaltschaften eingestellt worden. Der
       allergrößte Teil der mutmaßlichen Täter ist ohnehin längst verstorben, da
       zu den Bewachern häufig ältere Soldaten zählten, die nicht mehr als
       fronttauglich galten.
       
       15 Aug 2022
       
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 (DIR) [1] https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/anklage-wehrmachtssoldat-101.html
 (DIR) [2] /Ueberfall-auf-die-Sowjetunion-1941/!5777517
       
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 (DIR) Klaus Hillenbrand
       
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