# taz.de -- EuGH entscheidet zu Sea-Watch in Italien: Staaten müssen Festhalten begründen
       
       > Italien hält seit 2020 zwei Schiffe der Rettungsorganisation Sea-Watch
       > fest. Das sei zwar rechtlich möglich, sagt der EuGH, aber unbegründet.
       
 (IMG) Bild: Darf vom Staat kontrolliert werden: Sea-Watch 3 im sizilianischen Hafen der Stadt Trapani
       
       Luxemburg afp/taz | Ein EU-Staat, in dessen Hafen ein Rettungsschiff liegt,
       darf dieses auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften kontrollieren.
       Dazu muss er allerdings belastbare Anhaltspunkte für eine Gefahr
       nachweisen, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am
       Montag.
       
       Hintergrund ist eine Klage der deutschen Hilfsorganisation Sea-Watch.
       Italien hatte im Sommer 2020 zwei ihrer unter deutscher Flagge fahrenden
       Schiffe festgehalten, die Sea-Watch 3 und die Sea-Watch 4. Sie hatten
       Hunderte Flüchtlinge aus Seenot im Mittelmeer gerettet und nach Italien
       gebracht.
       
       Dass die Schiffe den Hafen in Sizilien nicht mehr verlassen durften,
       begründeten die italienischen Behörden damit: Die Schiffe seien nicht dafür
       ausgerüstet, Hunderte Menschen an Bord zu haben. Die Hilfsorganisation
       wehrte sich vor einem italienischen Gericht gegen das Festhalten ihrer
       Schiffe und argumentierte, dass diese in Deutschland zertifiziert worden
       seien. Das italienische Gericht setzte das Verfahren aus und stellte dem
       EuGH Fragen zum EU-Recht.
       
       Dieser erklärte nun, dass ein Hafenstaat – in diesem Fall also Italien –
       keinen Nachweis über andere als die vom Flaggenstaat – hier Deutschland –
       ausgestellten Zeugnisse verlangen dürfe.
       
       ## Gerettete Personen dürfen nicht berücksichtigt werden
       
       Trotzdem dürfe ein Hafenstaat Schiffe, die bei ihm ankern, kontrollieren,
       um zu überprüfen, ob das Schiff die Sicherheitsvorschriften auf See
       einhält. „Zu diesem Zweck muss dieser Staat jedoch konkret und detailliert
       nachweisen, dass belastbare Anhaltspunkte für eine Gefahr für die
       Gesundheit, die Sicherheit, die Arbeitsbedingungen an Bord oder die Umwelt
       vorliegen“, heißt es in [1][einer Presseerklärung des EuGH].
       
       Die Anzahl aus Seenot geretteter Personen an Bord, selbst wenn sie weit
       über der zulässigen Anzahl liegt, kann allerdings „für sich genommen keinen
       Grund darstellen, der eine Kontrolle rechtfertigt.“ Denn rechtlich gesehen
       müssen diese Außer acht gelassen werden.
       
       Sollten sich bei der Überprüfung eines Schiffs Mängel herausstellen,
       dürften Abhilfemaßnahmen ergriffen werden. Diese müssten aber geeignet,
       erforderlich und angemessen sein. Die Aufhebung des Festhaltens dürfe nicht
       davon abhängig gemacht werden, dass das Schiff keine Zeugnisse des
       Hafenstaats habe. Stattdessen weist der EuGH daraufhin, dass die
       betreffenden Mitgliedstaaten, also Italien und Deutschland,
       zusammenarbeiten sollen.
       
       1 Aug 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2022-08/cp220138de.pdf
       
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