# taz.de -- Weltweites UNO-Atomwaffenverbot: Gegen den Trend zur Aufrüstung
       
       > Die Vertragsstaaten des UNO-Abkommens beschließen bei einer Konferenz
       > Zusatzvereinbarungen. Die Bundesregierung bleibt bei ihrem Nein.
       
 (IMG) Bild: Militärparade in Moskau zum 9. Mai, dem „Tag des Sieges“
       
       Berlin taz | Nicht erst seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine vor
       vier Monaten stehen die Zeichen auf atomare und konventionelle Aufrüstung.
       Insbesondere in Europa, USA, Russland und China. Das belegen [1][die
       jährlichen Berichte des Stockholmer Internationalen
       Friedensforschungsinstituts (SIPRI)]. Der Ukraine-Krieg und die Drohung des
       russischen Präsidenten Wladimir Putin mit dem Einsatz von Atomwaffen haben
       diesen Aufrüstungstrend noch einmal deutlich verstärkt.
       
       Die Nato-Staaten bekräftigen ihre Politik der atomaren Abschreckung,
       Deutschland und die anderen vier Stationierungsländer US-amerikanischer
       Atombomben – die Niederlande, Belgien, Italien und die Türkei – ihr
       Festhalten an der sogenannten „nuklearen Teilhabe“.
       
       Deutschland hat zweistellige Milliarden-Ausgaben zur Anschaffung neuer
       US-Kampflugzeuge beschlossen, damit die Bundesluftwaffe im Konfliktfall
       auch künftig die auf einem Militärstützpunkt in Büchel in der Eifel
       stationierten und in den vergangenen zwei Jahren modernisierten
       US-Atombomben einsetzen kann.
       
       Ganz gegen diesen Aufrüstungstrend stand in den vergangenen drei Tagen in
       Wien die erste Konferenz von inzwischen 86 Unterzeichnerstaaten des
       UNO-Abkommens zum vollständigen, weltweiten Verbot atomarer Waffen (Treaty
       for the prohibition of nuclear weapons, TPNW). Dieses Abkommen hatten 122
       der 193 Mitgliedsländer der UNO-Generalsversammlung im Sommer 2017
       beschlossen.
       
       ## Zehnjährige Lobbyarbeit
       
       Vorausgegangen war eine zehnjährige Lobbyarbeit der „Internationalen
       Kampagne für die Abschaffung von Atomwaffen“ (ICAN), die für ihren Erfolg
       den Friedensnobelpreis erhielt. Im Januar 2021 trat der TPNW nach erfolgter
       Ratifizierung durch 60 Staaten (inzwischen 65) in Kraft.
       
       Ausdrücklich abgelehnt wird der Verbotsvertrag von den neun
       Atomwaffenmächten – Russland, China, Indien, Pakistan, Israel, Nordkorea
       sowie den drei NATO-Mitgliedern USA, Großbritannien und Frankreich. Auch
       keiner der übrigen 27 NATO-Staaten ist bereit, dem TPNW beizutreten.
       
       Für Deutschland, das neben den Nato-Staaten Norwegen und Belgien sowie dem
       Nato-Bewerber Schweden mit Beobachterstatus an der Wiener Konferenz
       teilnahm, bekräftige Botschafter Rüdiger Hohn diese Haltung: „Als Mitglied
       der Nato, die eine nukleare Allianz bleiben wird, solange Atomwaffen
       existieren, [2][kann Deutschland dem Verbotsabkommen nicht beitreten]“,
       erklärte er.
       
       Allerdings wiederholte Hohn nicht mehr die seit Jahren von der
       Bundesregierung vertretene Behauptung, der Verbotsvertrag stünde „im
       Widerspruch“ zum Abkommen über die Nichtverbreitung von Atomwaffen (NPT)
       und würde zur „Schwächung“ und „Unterminierung“ des NPT führen.
       
       ## Behauptung widerlegt
       
       Begründet hatte die Bundesregierung ihre frühere Position unter anderem mit
       der Behauptung, im Verbotsvertrag TPNW seien die Verifikationsbestimmungen
       zur Überprüfung seiner Einhaltung völkerrechtlich schwächer und
       unverbindlicher als die entsprechenden Bestimmungen im NPT. Diese
       Behauptung hatte der wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem
       Gutachten widerlegt.
       
       Die Wiener Konferenz legte in einer Zusatzvereinbarung zum TPNW die
       zeitlichen Fristen fest, in denen Atomwaffenstaaten oder an einer
       „nuklearen Teilhabe“ beteiligte Länder wie Deutschland ihre Atomwaffen
       aufgeben beziehungsweise die Stationierung fremder Atomwaffen auf ihrem
       Territorium beenden müssten, sollten sie sich eines Tages doch
       entschließen, dem Verbotsvertrag beizutreten.
       
       In zwei weiteren Zusatzvereinbarungen zum TPNW einigte sich die Konferenz
       auf Umweltmaßnahmen in Gebieten, die durch atomare Testversuche verseucht
       wurden sowie auf humanitäre Hilfe für Opfer etwaiger künftiger Einsätze von
       Atomwaffen. Für diese beiden Vereinbarungen signalisierte Botschafter Hohn
       die Unterstützung der Bundesregierung.
       
       23 Jun 2022
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) Andreas Zumach
       
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