# taz.de -- Ersatzfreiheitsstrafen in Deutschland: Nur noch ein halber Tag im Knast
       
       > Bundesjustizminister Buschmann will Ersatzfreiheitsstrafen halbieren,
       > indem er den Umrechnungsmodus verändert. Diese treffen meistens arme
       > Menschen.
       
 (IMG) Bild: Bagatelldelikt Schwarzfahren: erste Schritte Richtung softere Strafen
       
       Berlin taz | Justizminister Marco Buschmann (FDP) will die
       Ersatzfreiheitsstrafe zurückdrängen. Wichtigste Änderung dabei: Pro
       Tagessatz [1][einer nicht bezahlten Geldstrafe] soll nur noch ein halber
       Tag Gefängnis vollstreckt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des
       Justizministeriums vor, der der taz vorliegt.
       
       Die Geldstrafe ist die wichtigste strafrechtliche Sanktion in Deutschland.
       86 Prozent aller Strafurteile enthalten eine Geldstrafe. Dabei wird die
       Höhe sozial gestaffelt. Wer viel verdient, zahlt einen höheren Tagessatz
       als ein:e Hartz-IV-Empfänger:in. Maßstab für den Tagessatz ist das
       Netto-Einkommen pro Tag.
       
       Wer seine Geldstrafe nicht bezahlt, muss dann aber doch ins Gefängnis.
       Diese Ersatzfreiheitsstrafe wirkt vor allem als Druckmittel, damit die
       Geldstrafe als Sanktion auch durchgesetzt werden kann. Tatsächlich bezahlen
       rund 90 Prozent der Verurteilten ihre Geldstrafe. Etwa 4 Prozent leisten
       ersatzweise gemeinnützige Arbeit („Schwitzen statt Sitzen“). 3 Prozent der
       Verurteilten bezahlen nach Beginn der Ersatzhaft die Strafe doch noch und
       nur 3 Prozent sitzen die gesamte Ersatzfreiheitsstrafe ab, im Schnitt 38
       Tage.
       
       Die Ersatzfreiheitsstrafe trifft [2][vor allem sozial Deklassierte], hat
       der Journalist Ronen Steinke in seinem [3][Buch „Vor dem Gesetz sind nicht
       alle gleich“ dargelegt.] Die meisten Ersatzfreiheitsstrafer sind
       verschuldet, zwei Drittel haben Alkohol- oder andere Drogenprobleme, 40
       Prozent kommen aus der Obdachlosigkeit. Bei den Delikten geht es in rund
       einem Viertel der Fälle um Geldstrafen wegen Fahrens ohne Ticket, ein
       weiteres Drittel betrifft kleinere Diebstähle und Betrügereien. Hinzu
       kommen Drogendelikte.
       
       ## Ampel diskutiert Entkriminalisierung von ticketlosem Fahren
       
       Für Aufsehen sorgte jüngst der „Freiheitsfonds“ des Aktivisten Arne
       Semsrott, der rund 450.000 Euro Spenden einsammelte und damit für bisher
       449 Schwarzfahrer:innen die Geldstrafen bezahlte, so dass sie sofort
       aus der Haft entlassen wurden. Oft hatten Vollzugsbeamt:innen den
       Freiheitsfonds auf Fälle hingewiesen, die ihnen ungerecht erschienen. Die
       Ampelkoalition will zwar diskutieren, ob das Fahren ohne Ticket (offiziell
       „Erschleichen von Leistungen“) entkriminalisiert wird. Doch dieses Thema
       steht erst nächstes Jahr auf Buschmanns Agenda, weil es dann auch um andere
       umstrittene Delikte gehen soll.
       
       Im konkreten Gesetzentwurf soll zunächst die Ersatzfreiheitsstrafe
       zurückgedrängt werden, vor allem, indem der Umrechnungsmodus verändert
       wird. Bisher muss der Verurteilte pro Tagessatz nicht bezahlter Geldstrafe
       einen Tag ins Gefängnis. Künftig soll dies auf einen halben Tag reduziert
       werden, weil die Haft Menschen ungleich schwerer belaste als eine
       Geldstrafe. Bei der Umrechnung der Tagessätze in gemeinnützige Arbeit soll
       der Schlüssel ebenso halbiert werden. Dies dürfte es den Bundesländern
       erleichtern, flächendeckend „Schwitzen statt Sitzen“-Projekte anzubieten.
       
       ## Schärfere Strafen für „geschlechtsspezifische“ Taten
       
       Außerdem soll die Gerichtshilfe ermuntert werden, Personen, denen eine
       Ersatzfreiheitsstrafe droht, persönlich aufzusuchen, um zum Beispiel über
       Möglichkeiten der Stundung oder Ratenzahlung zu sprechen. Hier will der
       Bund aber nur an die Bundesländer appellieren und ihnen keine Vorschriften
       machen – wobei jeder vermiedene Hafttag den Bundesländern immerhin rund 140
       bis 150 Euro einspart.
       
       Der 85-seitige Gesetzentwurf des Justizministeriums, der jetzt in die
       Ressortabstimmung der Bundesregierung ging, enthält aber nicht nur
       Vorschläge zum Zurückdrängen der Ersatzfreiheitsstrafe, sondern auch noch
       andere Projekte. So will Buschmann bei den Regeln über die Strafzumessung
       ausdrücklich schärfere Strafen vorschreiben, wenn der Täter
       „geschlechtsspezifische“ Beweggründe und „gegen die sexuelle Orientierung
       gerichtete“ Ziele verfolgte.
       
       Betreffen könnte die Strafschärfung etwa den Mordversuch an einer
       Partnerin, die sich trennen wollte, oder die Beleidigung gegenüber einem
       Mitglied der LGBTQIA-Community. Früher genügte im Gesetz die Vorgabe, dass
       „menschenverachtende“ Motive strafverschärfend sind, nun werden immer mehr
       Gruppen ausdrücklich genannt.
       
       5 Jul 2022
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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       an.