# taz.de -- Annullierte Wahl bei der AfD Berlin: AfD will Delegierte trotzdem schicken
       
       > Nach einem Schiedsgerichtsurteil ist unklar, ob Berliner AfD-Abgeordnete
       > zum Bundesparteitag dürfen. Der Landesvorstand legt Rechtsmittel ein.
       
 (IMG) Bild: Kämpft mit Betrugsvorwürfen: Beatrix von Storch, AfD Berlin
       
       Berlin taz | Die AfD Berlin will trotz Betrugsvorwürfen bei einer
       Delegiertenwahl ihre dort gewählten Vertreter*innen auf den
       Bundesparteitag Mitte Juni schicken. Das bestätigte die Landesvorsitzende
       Kristin Brinker der taz. Das Landesschiedsgericht der extrem rechten Partei
       hat die Wahl von 25 Delegierten per Urteil für nichtig erklärt, weil
       Vize-Parteisprecherin und [1][Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch]
       drei Kandidaten auf eine bereits geschlossene Wahlliste gesetzt haben soll.
       Ein mutmaßlich benachteiligtes Mitglied hatte die Wahl angefochten. Im
       Urteil war unter Berufung auf Zeugen die Rede von einer „unzulässigen
       Änderung von einer vom Parteitag bereits beschlossen Bewerberliste“ und von
       einem „irreparablen schweren Wahlfehler“.
       
       Die Berliner AfD-Fraktionsvorsitzende und Landessprecherin Brinker sagte
       der taz: „Wir haben mit mehreren Juristen gesprochen. Das Urteil ist nicht
       haltbar, deswegen legen wir Rechtsmittel ein.“ Das sei bei zwei
       Enthaltungen einstimmig im Landesvorstand entschieden worden. Die Berufung
       erzielt laut Brinker eine aufschiebende Wirkung, sodass die im Juni 2021
       gewählten Delegierten trotz allem auf den für die Gesamt-AfD
       richtungsweisenden Parteitag im sächsischen Riesa reisen könnten. Dort wird
       am 17. Juni der Bundesvorstand für zwei Jahre neu gewählt – schon jetzt
       gibt es ein Hauen und Stechen um Plätze und Mehrheiten, eventuell
       [2][kandidiert sogar Rechtsextremist Björn Höcke]. Und wie häufig auf
       Parteitagen dürften die Mehrheiten knapp werden.
       
       Die Beschlüsse des richtungsweisenden Parteitags seien durch die wackligen
       25 Berliner Delegierten allerdings nicht gefährdet, sagte Brinker. Auch das
       habe man mit Juristen abgeklärt. Selbst wenn das Bundesschiedsgericht die
       Annullierung der Wahl bestätigen sollte, seien Beschlüsse des Parteitags
       nicht gefährdet – weil der Landesverband diese im guten Glauben dorthin
       entsendet hätte, so Brinker.
       
       Beatrix von Storch streitet auf ihrer Facebook-Seite die Vorwürfe des
       Landesschiedsgerichts ab. Das Parteigericht stelle Sachverhalte falsch dar
       und ziehe nicht haltbare Schlussfolgerungen. Vergangenen Herbst hatte sie
       bereits dem Vorsitzenden des Landesschiedsgerichts, Michael Adam,
       Befangenheit vorgeworfen, nachdem dieser nach Betrugsvorwürfen eine
       [3][einstweilige Verfügung gegen die Berliner Delegation] erlassen hatte.
       An dem vor Kurzem gefällten Urteil war Adam allerdings nicht beteiligt, wie
       Adam der taz sagte.
       
       ## Klage gegen Untersuchungsausschuss
       
       Adam wehrte sich gegen die Vorwürfe ans Landesschiedsgericht. Er sagte der
       taz: „Beatrix von Storch beschimpft scheinbar gern andere Menschen. Das ist
       so ihre Art.“ Und er widersprach auch Brinkers Darstellung. Ein
       rechtssicherer Parteitag sei nur möglich, wenn das Bundesschiedsgericht das
       Urteil vorher aufhebe, so Adam.
       
       Ob das binnen nur vier Wochen bis zum Parteitag möglich ist, erscheint
       allerdings fraglich. Die Bundespartei äußerte sich auf taz-Anfrage bislang
       nicht zur heiklen Angelegenheit. Von Storch sitzt selbst im Bundesvorstand.
       
       Unterdessen hat die AfD-Fraktion Klage beim Landesverfassungsgericht gegen
       den Untersuchungsausschuss zur rechten Anschlagsserie in Neukölln
       eingereicht. AfD-Abgeordnete waren bei der [4][Ausschuss-Wahl nicht gewählt
       worden] – auch weil ein ehemaliges Parteimitglied tatverdächtig ist.
       
       19 May 2022
       
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