# taz.de -- Bayrisches Verfassungsschutzgesetz: Karlsruhe kippt Überwachungsgesetz
       
       > Laut Bundesverfassungsgericht verstoßen Befugnisse des bayerischen
       > Verfassungsschutzes gegen das Grundgesetz. Dabei geht es insbesondere um
       > Überwachungstechnik.
       
 (IMG) Bild: Hat das bayerische Verfassungsschutzgesetz versenkt: Das BVerfG in Karlsruhe
       
       Karlsruhe afp/dpa | Die weitreichenden Befugnisse des bayerischen
       Verfassungsschutzes verstoßen teilweise gegen Grundrechte. Das
       Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beanstandete am Dienstag etliche
       Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz des Freistaats, das 2016 auf
       Bestreben der CSU grundlegend überarbeitet worden war.
       
       Die Gesetzesnovelle gibt dem bayerischen Verfassungsschutz weitreichende
       Befugnisse wie etwa die verdeckte Onlinedurchsuchung von Computern mit
       sogenannten Staatstrojanern oder unter bestimmten Voraussetzungen die
       akustische und optische Überwachung von Wohnungen. (Az. 1 BvR 1619/17)
       
       [1][Die Kläger] gehören Organisationen an, die im Verfassungsschutzbericht
       des Freistaats erwähnt wurden. Sie halten es deshalb für möglich, dass sie
       selbst überwacht werden könnten. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte
       unterstützte ihre Verfassungsbeschwerden.
       
       Das Gesetz war schon bei seiner Einführung umstritten und allein mit den
       Stimmen der CSU im Münchner Landtag verabschiedet worden. Bayerns
       Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte es bei der Verhandlung im
       Dezember unter anderem mit der Notwendigkeit von besserem Datenaustausch
       zwischen den Sicherheitsbehörden verteidigt, die Anschläge wie den auf den
       Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz 2016 verhindern sollten.
       [2][Aufgabe des Verfassungsschutzes] ist es, im Inland Extremisten und
       Spione zu beobachten.
       
       26 Apr 2022
       
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