# taz.de -- Mastanlage im Kreis Oldenburg gestoppt: Gericht zerlegt Hühnerschinder
       
       > Die Klage gegen eine Hähnchenmastanlage im Kreis Oldenburg ist
       > erfolgreich. Die Baugenehmigung war unrechtmäßig, urteilt das OVG.
       
 (IMG) Bild: Steht einen Großteil seines Lebens auf dem eigenen Kot: Masthähnchen in einem Stall in Lübesse
       
       Göttingen taz | Die Betreiber von Hähnchenmastanlagen in Niedersachsen
       spüren derzeit viel Widerstand: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des
       Bundeslandes hat jetzt den Betrieb einer solchen Anlage für 30.000 Tiere in
       Amelhausen im Kreis Oldenburg gestoppt. Und auch in den Landkreisen Celle
       und Gifhorn sehen Umweltschützer gute Chancen, den Bau von
       Hähnchenmastfabriken zu verhindern.
       
       Der Streit um den Stall in Amelhausen währt schon acht Jahre. Die
       Baugenehmigung lag seit September 2014 vor, im Mai 2017 begannen die
       Bauarbeiten. Anfang März 2018 nahm Kreislandwirt Jürgen Seeger die Anlage
       in Betrieb. Weil Belange des Natur- und Umweltschutzes außen vor geblieben
       seien und insbesondere das benachbarte [1][Fauna-Flora-Habitat-Gebiet]
       Poggenpohlsmoor durch den Maststall beeinträchtigt werde, klagte der
       Naturschutzbund (Nabu) beim Verwaltungsgericht Oldenburg.
       
       Dieses wies den Eilantrag des Nabu zunächst zurück. Vor dem [2][OVG hatte
       der Verband dann aber Erfolg:] Das Gericht bestätigte die vorgebrachten
       Beschwerden und stellte klar, dass allein die Bodenversiegelung zu einer
       Beeinträchtigung des Naturschutzes und damit zur Unzulässigkeit des
       Vorhabens führe.
       
       Dessen ungeachtet erteilte der Kreis Oldenburg im März 2020 eine sogenannte
       Nachtragsbaugenehmigung. Damit bescheinigte die Behörde dem ohne
       rechtskräftige Erlaubnis und auf eigenes Risiko errichteten Bau eine
       landwirtschaftliche Privilegierung – und eröffnete dem Betreiber die
       Möglichkeit, beim Verwaltungsgericht Oldenburg die Inbetriebnahme zu
       beantragen. Trotz erheblicher Einwände des Nabu und des Bündnisses für
       Mensch, Umwelt und Tier erlaubte das Gericht im vergangenen September den
       Weiterbetrieb.
       
       Mit seinem Ende April veröffentlichten Beschluss stellte das OVG nun die
       Unrechtmäßigkeit der Nachtragsbaugenehmigung fest und entzog dem
       [3][Maststall] erneut die Genehmigungsgrundlage. Nach Auffassung der
       Oberverwaltungsrichter ist die Änderung der Privilegierungsgrundlage von
       einer gewerblichen auf eine landwirtschaftliche Privilegierung nicht im
       Rahmen einer Nachtragsbaugenehmigung möglich, sondern erfordert ein ganz
       neues Genehmigungsverfahren.
       
       Nach Angaben des Berliner Fachanwalts Ulrich Werner, der den Nabu in dem
       Verfahren vertritt, hatte das OVG zudem erhebliche Bedenken an der
       Vereinbarkeit der Intensivtierhaltungsanlage mit dem Natur-, Tierschutz-
       und Brandrecht.
       
       Uwe Behrens, der selbst in Amelhausen wohnt und Sprecher des Bündnisses für
       Mensch, Umwelt und Tier ist, kann sich über den juristischen Erfolg
       allerdings nur bedingt freuen. „Es ist inakzeptabel, dass Umweltverbände
       und Bürgerinitiativen regelmäßig viel Zeit und erhebliche finanzielle
       Mittel für gerichtliche Kontrollen aufbringen müssen, um durch behördliche
       Fehlentscheidungen verursachte Gefahren von Mensch, Umwelt und Tier
       abzuwenden“, sagt er.
       
       Unterdessen machen Umweltschützer auch gegen geplante Hähnchenmastanlagen
       in Beedenbostel (Kreis Celle) und Brome (Kreis Gifhorn) mobil. In
       Beedenbostel ist der Bau von zwei Ställen mit jeweils 60.000 Tierplätzen
       vorgesehen, in Brome sollen drei gleich große Anlagen errichtet werden. Der
       [4][Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz] (LBU) hat gegen diese
       Ställe jetzt beim Kreis Gifhorn Einwendungen eingereicht. Ansatzpunkte
       seien fehlende und fehlerhafte Annahmen über Betriebsflächen, Immissionen,
       Zuwegung und Brandschutz, sagt Eckehard Niemann vom LBU.
       
       Nach seinen Worten leiden in solchen agrarindustriellen Anlagen die
       „turbomast-qualgezüchteten Tiere“ unter Skelett- und Kreislaufschäden. Es
       stünden etwa 20 Hähnchen auf nur einem Quadratmeter, somit während eines
       großen Teils der Mastzeit auf ihrem eigenen Kot. Ihren natürlichen
       Bedürfnissen wie Laufen, Picken, Scharren oder Sandbaden könnten die Vögel
       nicht nachgehen, viele erreichten nicht einmal mehr die Futter- und
       Wasserspender und verendeten.
       
       ## Verheerende Stallbrände
       
       Der mit [5][dieser Art von Tierhaltung] systematisch verbundene Einsatz von
       Antibiotika und die Bildung von multiresistenten Keimen bedroht laut LBU
       zudem die Gesundheit vieler Menschen. Die an Feinstaub und Ammoniak
       gebundenen Keime aus den Anlagen gefährdeten auch weiträumig die Anwohner.
       
       In den Einwendungen gegen die Bromer Ställe beanstandet der LBU auch die
       Zuwege wegen nicht ausreichender Tragfähigkeit – die geringe Breite von nur
       drei Metern erlaube im Brandfall keinen Begegnungs- und Ausweichverkehr.
       Ohnehin sei bei diesen Anlagen der Brandschutz nicht ausreichend. Die
       Agrarminister des Bundes und der Länder hätten erst jüngst nach den vielen
       Stallbränden und dem katastrophalen Verbrennen von 50.000 Schweinen in
       Alt-Tellin in Mecklenburg-Vorpommern deutlich schärfere
       Brandschutz-Anforderungen bei Genehmigungen gefordert; unter anderem
       feuerfeste Zwischenwände in den Ställen.
       
       Bei der in Brome geplanten Anlage, so der LBU, seien die Abstände zwischen
       den mehr als 100 Meter langen Ställen so schmal, dass Feuerwehren nicht
       dazwischenkämen und Tiere nicht entweichen könnten.
       
       12 May 2022
       
       ## LINKS
       
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