# taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Windkraft mit Beteiligung
       
       > Die Klage gegen ein Gesetz aus Mecklenburg-Vorpommern ist abgelehnt.
       > Damit darf es eine Pflicht geben, Bürger am Ertrag neuer Anlagen zu
       > beteiligen.
       
 (IMG) Bild: Windpark in Werder, Mecklenburg-Vorpommern
       
       Freiburg taz | Bürger- und Gemeinden dürfen zwangsweise an den Erträgen von
       Windkraftanlagen beteiligt werden – um so die [1][Akzeptanz der Windräder
       vor Ort] zu steigern. Das entschied nun das Bundesverfassungsgericht in
       einem Beschluss zu einem entsprechenden Landesgesetz aus
       Mecklenburg-Vorpommern (MV).
       
       Seit 2016 gilt in dem windträchtigen Küstenland das Bürger- und
       Gemeindenbeteiligungsgesetz. Danach müssen die Betreiber neuer Windparks
       vor Ort eine Projektgesellschaft gründen und den Gemeinden und Bürgern im
       Umkreis von fünf Kilometern insgesamt 20 Prozent Unternehmensanteile zum
       Kauf anbieten. Alternativ dazu kann der Betreiber den Gemeinden auch eine
       jährliche Zwangsabgabe und den Bürgern ein verzinstes „Sparprodukt“
       offerieren. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Gemeinden meist die
       weniger aufwendige Abgabe bevorzugen.
       
       Gegen dieses Gesetz erhob ein Windkraftbetreiber, der in MV acht neue
       Windräder bauen wollte, Verfassungsbeschwerde. Die „Zwangskollektivierung“
       greife unverhältnismäßig in seine Berufsfreiheit ein. Außerdem werde die
       Windkraft diskriminiert, weil andere unbeliebte Vorhaben, etwa
       Schweinezuchtanlagen, nicht gezwungen werden, Bürger und Gemeinden
       finanziell zu beteiligen.
       
       Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wies die Klage nun im Kern
       ab. Zwar gehe es hier um „beträchtliche“ Eingriffe in die Grundrechte von
       Windunternehmen. Diese seien jedoch durch den Klimaschutz und die Sicherung
       der Energieversorgung gerechtfertigt. So sei die finanzielle Beteiligung
       von Kommunen an Windkraftanlagen ein „geeignetes“ Mittel, um die Akzeptanz
       der Windräder zu erhöhen. In Umfragen hätten sich knapp 80 Prozent der
       Befragten hierfür ausgesprochen, heißt es im Karlsruher Beschluss.
       
       Gegen die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs spreche auch nicht, so das
       Gericht, dass die Windräder in Mecklenburg-Vorpommern nur einen sehr
       kleinen Teil zum globalen Klimaschutz beitragen. Denn bei dem Landesgesetz
       handele es um ein „Pilotprojekt“, und nach der verfassungsrechtlichen
       Klärung könnten weitere Bundesländer folgen. Außerdem trage jede
       „Verbesserung der nationalen Emissionsbilanz zum Gelingen des globalen
       Klimaschutzes“ bei, weil sich alle Staaten mehr anstrengten, wenn sie
       sähen, dass auch andere handelten.
       
       ## Erfolg bislang gering
       
       Bisher war das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz allerdings nur wenig
       erfolgreich. Wegen der Antiwindkraftpolitik der Großen Koalition im Bund
       ging die Zahl der Windräder in Mecklenburg-Vorpommern 2021 sogar erstmals
       zurück, von 1.965 auf 1.850. [2][Das dürfte sich unter der neuen
       Bundesregierung und Klimaminister Robert Habeck (Grüne) ändern.]
       
       Bisher hat nur Brandenburg ein ähnliches Gesetz wie Mecklenburg-Vorpommern
       beschlossen. In Brandenburg müssen Windkraftbetreiber pro Anlage 10.000
       Euro Sonderabgabe an Gemeinden im Umkreis von drei Kilometern abführen. Auf
       Bundesebene gibt es seit Januar 2021 eine nur halbherzige Regelung im
       Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG). Danach „dürfen“ Anlagenbetreiber „den
       Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlage betroffen sind, Beträge
       durch einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistung anbieten“. Die Betreiber
       machen sich also nicht der versuchten Bestechung schuldig. Eine Abgabe auf
       Grundlage des Bundesgesetzes ist bisher aber völlig freiwillig.
       
       MV-Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) empfiehlt dem Bund, dem
       Beispiel seines Landes zu folgen: „Einer verpflichtenden Bundesregelung
       stehen mit der heutigen Entscheidung nun keine juristischen Zweifel mehr im
       Weg.“
       
       (Az.: 1 BvR 1187/17)
       
       5 May 2022
       
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