# taz.de -- Hamburger Freikarten-Affäre: Nur noch Geldstrafen
       
       > Bei dem Verfahren um Freikarten für ein Rolling-Stones-Konzert im
       > Hamburger Stadtpark sind die Vorwürfe geschrumpft wie die Strafen.
       
 (IMG) Bild: Kriegt nur eine – wenn auch saftige – Geldstrafe: Ex-Bezirksamtsleiter Harald Rösler
       
       Hamburg taz | Die sogenannte Rolling-Stones-Freikartenaffäre in Hamburg hat
       mit Geldstrafen und Freisprüchen ein vorläufiges Ende gefunden. Der
       inzwischen pensionierte Leiter des Bezirkamts Nord Harald Rösler (SPD)
       wurde wegen Vorteilsnahme und -gewährung zu einer Geldstrafe von 21.600
       Euro verurteilt, sein damaliger Stellvertreter Tom Oelrichs (CDU) wegen
       Vorteilsnahme und Beihilfe zu 12.000 Euro.
       
       Eine von der Staatsanwaltschaft geforderte elfmonatige Bewährunsstrafe
       bleibt Rösler damit erspart. Zwei mitangeklagte Manager des
       Konzertveranstalters SKP Scorpio wurden freigesprochen. Gegen das Urteil
       kann Revision eingelegt werden.
       
       Bei dem [1][Prozess ging es darum, dass die Rolling Stones] zum Auftakt
       ihrer Deutschland-Tournee ausnahmsweise auf der großen Wiese im Hamburger
       Stadtpark auftreten durften. Zuletzt war dieses Privileg einer Band in den
       1980er Jahren gewährt worden.
       
       Die Staatsanwaltschaft warf der Leitung des Bezirksamts vor, dem
       Konzertveranstalter den Park für ein Butterbrot überlassen zu haben. Dafür
       habe Rösler sich dann 100 Frei- und 300 Kaufkarten zusichern lassen, die er
       an „Freunde des Hauses“ weiterreichte, darunter mehrere Staatsräte, also
       die Staatssekretäre des Stadtstaates.
       
       ## Vorwürfe kleingekocht
       
       Die damals für die Bezirke zuständige Staatsrätin [2][Elke Badde (SPD) ist
       bereits zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro] verurteilt worden, weil sie
       sich Kaufkarten hatte zuschanzen lassen. Sie legte gegen das Urteil
       Berufung ein.
       
       Im Laufe des Prozesses [3][fielen die Vorwürfe der Untreue sowie der
       Bestechlichkeit und Bestechung] in sich zusammen. Indem er ein Entgelt von
       200.000 Euro aushandelte und zudem die umfangreiche Wiederherstellung des
       Parks, habe Rösler einen „guten Deal für Hamburg“ gemacht, sagt der
       Konzertveranstalter Karsten Jahnke als Zeuge. „Nie hat jemand mehr für den
       Stadtpark bezahlt, niemals hat FKP Scorpio mehr für ein Konzert bezahlt“,
       sagte Till Soyka, Anwalt eines ebenfalls angeklagten Scorpio-Promoters.
       
       Weil der Stadt also kein Schaden entstanden ist, hat Rösler auch nicht
       seine Amtspflichten zugunsten des Konzertveranstalters verletzt, sodass ihm
       die Staatsanwaltschaft am Ende nur noch Vorteilsnahme und -gewährung statt
       Bestechlichkeit und Bestechung vorwarf. Röslers Anwalt Johann Schwenn wies
       darauf hin, dass es bundesweit branchenüblich sei, dass Konzertveranstalter
       ihren Vermietern Freikarten zur Verfügung stellten. Das sei seit den 1980er
       Jahren auch in der Sporthalle Usus, die ebenfalls vom Bezirk Nord vermietet
       werde.
       
       Anwalt Schwenn argumentierte, Rösler habe keinen persönlichen Vorteil von
       der Weitergabe der Tickets gehabt. Der Vorwurf, mit der Weitergabe habe er
       sein persönliches Image verbessern wollen, sei „spekulativ“. Und dass er
       zusammen mit seiner Frau das Konzert besucht habe, sei Teil seiner
       repräsentativen Aufgaben gewesen.
       
       8 Apr 2022
       
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