# taz.de -- Maskenpflicht auf Berliner Demos: Vermummungsgebot vs Maskenpflicht
       
       > Bei Demos mit über 100 Menschen muss künftig ein Mund-Nase-Schutz
       > getragen werden. Doch wie sollen dann die bösen Hausbesetzer erkannt
       > werden?
       
 (IMG) Bild: Gesicht zeigen und Maskenpflicht gleichzeitig? Wie soll das denn gehen?
       
       Der Witz geht folgendermaßen: 35 Jahre lang ließen gesetzestreue
       Bürger*innen ihre liebevoll handgehäkelten Masken, Schals und alle anderen,
       der widerrechtlichen Vermummung des eigenen Gesichtes dienliche Objekte
       daheim, wenn sie ihrem verfassungsmäßig verbrieften Recht zum Aufzug unter
       freiem Himmel nachgingen. Jetzt aber sollen sie zumindest in der
       Bundeshauptstadt in genau diesem Falle unbedingt maskiert antreten.
       Österreichische Verhältnisse also: [1][Burkaverbot, aber Maskenpflicht?]
       Pfff. Fehlen nur noch der Zwillenmitführungszwang und die
       Pflastersteinpflicht.
       
       Nun hat das alles natürlich seinen guten Grund. Die gewollten Provokationen
       der Protestierenden vom vergangenen Wochenende haben schließlich nicht nur
       die weitreichende Akzeptanz für Nazisymbolik und -praxis in diesem Spektrum
       illustriert. Auch das offensiv unsolidarische Verhalten der Verweigerung
       selbst niedrigschwelligster Infektionsschutzmaßnahmen feierte fröhliche
       Urständ auf Berlins Straßen.
       
       Das möchte man doch auf gar keinen Fall vor der Haustür haben. „Man“ ist in
       diesem Falle eine große Bevölkerungsmehrheit, die ohne Begeisterung
       vielleicht, aber doch mindestens mit einem Rest an
       Verantwortungsbewusstsein und Gemeinschaftssinn versucht, [2][einigermaßen
       rücksichtsvoll miteinander umzugehen]. Von alleine funktioniert das
       anscheinend nicht bei allen, da muss erst der [3][Berliner Innensenator
       Andreas Geisel kommen und Nachhilfe leisten.]
       
       Und so darf nun bei mehr als hundert Personen nur noch mit
       Mund-Nasen-Schutz demonstriert werden. Die nächste Hausbesetzerkundgebung
       braucht also nur ein paar Dutzende Teilnehmer*innen, um unter das
       Vermummungsgebot zu fallen. Und wenn trotzdem nicht genug Leute
       vorbeikommen, einfach Gesänge oder rhythmisches Gebrüll anstimmen. Dann
       gilt die Maskenpflicht nämlich auch bei weniger Publikum.
       
       Schwierig wird es dann natürlich mit der Identifikation von Personen, die
       „aus einer Versammlung heraus Straftaten begehen“. Es kann also nicht mehr
       lange dauern, da wird mindestens eine der sogenannten Polizeigewerkschaften
       eine Kennzeichnungspflicht für die Teilnehmer*innen von Demonstrationen
       verlangen. Wenn schon ein generelles Versammlungsverbot, oder wenigstens
       eines für Linke, nicht dauerhaft durchsetzbar ist. Gleichbehandlung halt.
       
       1 Sep 2020
       
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