# taz.de -- Verständnis für versuchten Femizid: Fast tödlich gekränkt
       
       > Thomas P., der um ein Haar seine Ex-Frau umbrachte, sei wegen der
       > Trennung verzweifelt gewesen, sagt seine Verteidigerin. Das sei
       > nachvollziehbar.
       
 (IMG) Bild: Maja P. (rechts) überlebte den Angriff ihres Ex-Mannes und tritt als Nebenklägerin gegen ihn auf
       
       Hamburg taz | War es versuchter Mord? Oder versuchter Totschlag? Oder doch
       „nur“ gefährliche Körperverletzung? Im Fall von Thomas P., der seit Ende
       November in Hamburg vor Gericht steht, gehen die Meinungen der
       Staatsanwaltschaft und der Verteidigung in diesem Punkt auseinander. Fest
       steht aber: [1][Um ein Haar hätte P. seine Ex-Frau umgebracht.] Er schlug
       sie, kniete auf ihr und würgte sie bis zur Bewusstlosigkeit.
       Notfallsanitäter*innen retteten ihr Leben.
       
       An einem Sonntag im Mai war P. mit seiner ehemaligen Partnerin Maja P.
       (Name geändert) auf Verabredung in die ehemals geteilte Wohnung gekommen,
       um die letzten Sachen abzuholen, die er dort noch hatte. Dem vorausgegangen
       waren 20 Jahre Ehe, von denen die letzten fünf [2][durch Kontrollzwang und
       Psychoterror geprägt] gewesen waren, den P. auf seine Frau ausübte.
       
       Seit Maja P. sich beruflich weiterbildete, in ihrem Job eine
       Leitungsfunktion übernommen und sich von ihm emanzipiert hatte, warf er ihr
       täglich vor, sich für etwas Besseres zu halten und keine Zeit mehr für die
       Familie zu haben. Dabei lag die Kindererziehung samt Elternabenden und
       Arztbesuchen komplett bei ihr.
       
       P. rief sie täglich Dutzende Male auf dem Handy und bei der Arbeit an und
       untersagte ihr, sich zu schminken und schick anzuziehen. So sagte Maja P.
       es vor Gericht aus und so bestätigt es die Auswertung ihres Handys, auf dem
       die Ermittler*innen über 5.250 Whatsapp-Nachrichten und
       anderthalbtausend eingegangene Anrufe von Thomas P. innerhalb von fünf
       Monaten fanden.
       
       ## Durchs Schlüsselloch gefilmt
       
       57 Mal filmte er sie zudem zu Hause beim Duschen und auf der Toilette durch
       das Schlüsselloch der Badezimmertür. Als sie sagte, sie wolle sich trennen
       – nachdem er eine Therapie abgebrochen hatte, zu der sie ihn gedrängt hatte
       –, drohte er mehrfach, ihrem Chef heimlich aufgenommene Nacktbilder zu
       schicken.
       
       Obwohl P. die Taten vor dem Gericht weitestgehend einräumte, kommt es jetzt
       auf die Details an – vor allem auf die Frage, ob P. vorsätzlich und aus
       niedrigen Beweggründen handelte. Für das Strafmaß macht es einen großen
       Unterschied, ob ihn die Verzweiflung trieb oder ob er aufgrund von Wut,
       Rachsucht, Besitz- und Kontrollansprüchen handelte.
       
       Am Tag der 58. Tat hatte Maja P. ihrem Ex-Partner die Wohnungstür geöffnet,
       sie waren in die Küche gegangen und hatten sich dort ruhig unterhalten,
       ohne zu streiten, bevor sie ihn ins Schlafzimmer schickte, damit er seine
       Sachen nähme, die sie dort für ihn zusammengepackt hatte. Selbst ging sie
       auf die Terrasse, um in der Sonne Kaffee zu trinken.
       
       Allerdings fehlte ihr ein Polster für die Liege, und so ging sie ins
       Schlafzimmer, um es aus dem Bettkasten zu holen. Als sie sich mit dem
       Polster umdrehte, traf sie der Schlag aufs Jochbein. Sie fiel aufs Bett, P.
       kniete sich auf sie und würgte sie. Sie wehrte sich, biss in seinen Finger,
       schrie. Er ließ kurz von ihr ab, schloss das Fenster und schlug sie erneut
       zu Boden.
       
       Dort setzte er sich auf sie und würgte sie bis zur Bewusstlosigkeit.
       Strittig ist, ob er sie anschließend mit Kabelbindern strangulierte. Die
       Betroffene war da bereits bewusstlos, aber die Ärzt*innen fanden
       Strangulationsspuren an ihrem Hals und die Polizei aneinandergebundene
       Kabelbinder im Gebüsch vor dem Haus, an denen sich die DNA beider
       Ex-Partner befand. Ein Zeuge hatte gesehen, wie P. die Kabelbinder in den
       Busch warf. P. sagte im Prozess: „Ich habe keine Kabelbinder gegen meine
       Frau eingesetzt.“
       
       Die Staatsanwältin führte am Mittwoch aus, warum sie sicher sei, dass P. in
       der Nacht vor der Tat den Plan fasste, seine Ex-Frau zu ermorden, falls er
       sie in einem letzten Gespräch nicht mehr für sich gewinnen könnte. Seinem
       Cousin gegenüber habe er das per Sprachnachricht angekündigt und sich darin
       auch mit den Folgen – einer Gefängnisstrafe – auseinandergesetzt. Die
       Sprachnachrichten liegen dem Gericht vor.
       
       Zudem habe P. in den Monaten der vielen Streitereien, Drohungen und
       Kontrollversuche geäußert: „Wenn ich dich nicht haben kann, soll dich
       keiner haben.“ Auch habe er mehrfach ihr Auto manipuliert, etwa die Luft
       aus den Reifen gelassen. Maja P. hatte einen Brief in ihrem Drucker
       versteckt:
       
       Für den Fall, dass sie verunglückte, wollte sie die Ermittler*innen
       darauf hinweisen, dass [3][ihr Ex-Mann etwas damit zu tun haben könnte].
       Sie vernichtete den Brief erst, als Thomas P. in Untersuchungshaft saß. Die
       Staatsanwältin forderte zehn Jahre und zehn Monate Haft.
       
       Die Verteidigerin von P. plädierte für eine siebenjährige Haftstrafe. Dass
       P. seine Ex-Frau habe töten wollen, sei nicht erwiesen, sagte sie, und
       wertete den Angriff, den Maja P. nur knapp überlebte, als gefährliche
       Körperverletzung. Ihr Mandant sei sehr gekränkt gewesen.
       
       „Sind die Wut und Verzweiflung, die er spürte, als er sich auf sie stürzte,
       wirklich die niedrigste Gesinnung, die wir uns vorstellen können?“, fragte
       sie die Schöffen. „Oder ist es nicht nachvollziehbar, dass jemand in so
       einer Situation so reagiert? Ich finde: ja.“
       
       ## Nimm deine Sachen
       
       Die Kränkung unmittelbar vor der Tat habe darin bestanden, dass Maja P.
       gesagt hatte: „Nimm deine Sachen mit, sonst schmeiße ich sie weg.“
       
       Die letzten Worte vor der Urteilsverkündung überließ der Richter dem
       Angeklagten. „Ich schäme mich für das, was passiert ist, und möchte mich
       nochmals entschuldigen“, sagte dieser. „Ich schwöre, ich habe meine Familie
       und Frau immer geliebt und wollte sie nicht verletzen.“ Das Urteil wird am
       kommenden Donnerstag verkündet.
       
       16 Feb 2022
       
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