# taz.de -- Prozess um versuchten Femizid: Das Unerklärliche erklären
       
       > Vor Gericht versucht ein Mann in Hamburg zu erklären, warum er seine Frau
       > würgte und dabei fast tötete. Er spricht von „verletzten Gefühlen“.
       
 (IMG) Bild: Tränen der Wut: Protest gegen Femizide
       
       Hamburg taz | Wie erklärt man etwas so Unerklärliches – dass man versucht
       hat, seine Ehefrau zu erwürgen? Thomas P., der in Hamburg [1][wegen
       versuchten Mordes und 57 weiteren Taten] vor dem Landgericht steht,
       versucht es mit verletzten Gefühlen: „Ich befürchtete, nicht mehr in ihr
       Leben zu passen, weil sie sich in anderen Kreisen bewegte“, „Ich hatte das
       Gefühl, ausgeschlossen zu sein“, „Ich fühlte mich rausgeschmissen“.
       
       Dem 40-Jährigen wird vorgeworfen, im Mai seine zu diesem Zeitpunkt in
       Scheidung lebende Ehefrau in der ehemals gemeinsamen Wohnung in Wandsbek
       auf das Bett geworfen und gewürgt zu haben. Sie habe sich mit Kräften
       gewehrt, geschrien und ihn in die Finger gebissen. Daraufhin habe er kurz
       von ihr abgelassen, um das Schlafzimmerfenster zu schließen.
       
       Anschließend soll er sie auf dem Boden mit Kabelbindern gewürgt haben, bis
       sie bewusstlos wurde und blau anlief. Daraufhin sei P. aus der Wohnung
       gelaufen, habe die Polizei und den Rettungsdienst gerufen und sich auf
       einer Polizeiwache gestellt. Seine ehemalige Frau war bei Eintreffen der
       Rettungskräfte bewusstlos und schwebte in Lebensgefahr, hat aber überlebt.
       
       Am dritten Verhandlungstermin verlas die Anwältin P.s eine halbstündige
       Aussage. P. beschreibt darin, wie sich das Verhältnis zu seiner damaligen
       Frau verschlechterte, während sie auf der Arbeit Anerkennung fand und
       befördert wurde, aber meist erschöpft nach Hause gekommen sei.
       
       ## Der Angeklagte räumte 57 Taten ein
       
       [2][Neid und gekränkter Narzissmus] sprechen aus seinen Zeilen. P. nennt es
       „Eifersucht“. „Ich war wohl ungerecht, weil ich ihr zwar den Erfolg gönnte,
       aber auch eifersüchtig war, dass sie auf der Arbeit Erfüllung fand und zu
       Hause nur die Erschöpfung teilte“, sagt er. Er habe versucht, ihr eine
       Freude zu machen, indem er sie zu gemeinsamen Abenden oder Urlauben
       ermunterte, aber ihre Freude sei ihm größer erschienen, wenn sie sich mit
       Freundinnen getroffen habe.
       
       Als sie immer öfter und heftiger stritten, habe sie die Scheidung in die
       Wege geleitet. Er sei in eine Wohnung in der Nähe gezogen, aber weiterhin
       zum Wäschewaschen vorbeigekommen, und um die Kinder zu sehen.
       
       P. betont, wie gern er die Beziehung gerettet hätte und wie unerreichbar
       seine Exfrau für ihn in dieser Zeit gewesen sei. Wozu er nichts sagt, ist
       die Motivation, aus der heraus er sie 57-mal, über den Zeitraum eines
       Jahres hinweg, heimlich mit dem Handy durch das Badezimmer-Schlüsselloch
       [3][filmte und dabei auf ihren Vaginalbereich zoomte], während sie duschte.
       
       In seiner Aussage räumte er diese Taten ein, ohne ein weiteres Wort darüber
       zu verlieren. Auf Nachfrage des Richters ließ er über seine Anwältin
       klarstellen, die Aufnahmen seien für seinen „privaten Gebrauch“ und nicht
       zur Veröffentlichung bestimmt gewesen – anders als gewisse Nacktfotos, mit
       deren Veröffentlichung er ihr nach eigener Aussage bei Streitereien gedroht
       habe. Die Drohung habe ihm das Gefühl gegeben, ihr Verhalten beeinflussen
       zu können.
       
       ## Im Ego gekränkt und im Besitzanspruch verletzt
       
       Die Erklärung des Angeklagten klingt exemplarisch für einen der
       [4][zahlreichen Fälle von Femizid oder versuchtem Femizid in Deutschland],
       die der Polizei täglich gemeldet werden: Ein hoch narzistischer Mann sieht
       seine Bedeutung im Leben seiner Partnerin schwinden. Ihre Unabhängigkeit
       verletzt sein Ego und seinen Besitzanspruch, den er ihr gegenüber zu haben
       glaubt. Als er merkt, dass er ihre Autonomie nicht verhindern kann,
       versucht er, dennoch auf ihre Sexualität zuzugreifen und sie schließlich zu
       töten.
       
       So kann es in dem Fall von Thomas P. gewesen sein. Es kann auch ganz anders
       gewesen sein. Bislang räumte der Angeklagte lediglich ein, was nicht mehr
       zu leugnen war. Viele Fragen sind noch offen, wie die nach dem genauen
       Ablauf dessen, was P. als „Gerangel“ beschreibt und die Staatsanwaltschaft
       einen Mordversuch nennt. Auch ob, und wenn ja, wie genau die Kabelbinder
       dabei als Tatwerkzeug zum Einsatz kamen, muss die Beweisaufnahme noch
       klären. Die Termine der Hauptverhandlung sind bis Februar angesetzt.
       
       9 Dec 2021
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Katharina Schipkowski
       
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