# taz.de -- trans* Personen in der Bundeswehr: Wer darf Soldat:in werden?
       
       > Werden trans* Menschen bei der Bewerbung für die Bundeswehr
       > benachteiligt? Das legen interne Dokumente zur Musterung nahe.
       
 (IMG) Bild: Anastasia Biefang ist bei der Bundeswehr und machte 2017 öffentlich, dass sie trans ist
       
       Generationen von jungen Menschen haben die Prozedur hinter sich. Wer Soldat
       oder Soldatin werden wollte, musste die Musterung überstehen: Kniebeugen,
       Untersuchung der Augen, und jetzt einmal Ausziehen, bitte. Die Bundeswehr
       will gesunde Rekrut:innen. Daran hat auch das Ende der Wehrpflicht nichts
       geändert. Nur heißt die Musterung jetzt Assessment.
       
       Aber wie entscheidet eine Ärztin oder ein Arzt, wer gesund genug für den
       Dienst ist? Damit sie sich nicht auf Bauchgefühl und Erfahrung verlassen
       müssen, gibt es dafür eine Grundlage. Das Dokument trägt den Namen
       „Zentralvorschrift Wehrmedizinische Begutachtung“ und ist eigentlich nicht
       öffentlich zugänglich. Die taz hat die aktuelle Version von Juli 2021
       [1][von „Frag den Staat“ erhalten]. Die Organisation hatte es mithilfe des
       Informationsfreiheitsgesetz angefragt und veröffentlicht.
       
       In dem Dokument wird ausgeführt, worauf bei der ärztlichen Untersuchung zu
       achten ist. Es geht um viele mögliche Krankheitsbilder, die überprüft
       werden: von Kopfschmerz bis Spreizfuß. Auf Seite 36 findet sich ein
       schnörkelloser Satz, der für einige Menschen das Ende ihrer Bewerbung
       bedeuten kann: „Psychosexuelle Probleme (Störungen der
       Geschlechtsidentität o. Ä.) können die Gemeinschaftsfähigkeit und damit die
       gesundheitliche Eignung infrage stellen.“
       
       An anderer Stelle heißt es: „Störungen der Geschlechtsdifferenzierung (zum
       Beispiel Zwitter) oder -identität sind nach GZr VI 83 zu beurteilen.“ GZr
       VI, das ist ein anderer Ausdruck für die niedrigste Tauglichkeitsstufe –
       dauerhaft nicht dienstfähig. Die oder der Bewerbende bekommt dann eine
       Absage.
       
       Solche Einordnungen seien „rettungslos veraltet“, sagt Mari Günther vom
       Bundesverband Trans*. „Das stammt aus einer Zeit, in der man flächendeckend
       davon ausging, dass Homosexualität und Transsexualität schwere psychische
       Erkrankungen sind.“ Was Günther als „üble Abwertung und Pathologisierung“
       bezeichnet, kann auch der Arzt und Psychotherapeut Hagen Löwenberg nicht
       nachvollziehen. Er berät in seiner Praxis trans* Menschen. „Man kann, wenn
       es um trans* geht, nicht von psychosexuellen Problemen sprechen, auch eine
       Störung der Geschlechtsidentität ist obsolet.“ Er beschreibt die Sätze aus
       dem Dokument der Bundeswehr als „Melodie der 90er Jahre“.
       
       ## Nicht das erste Mal
       
       Tatsächlich stammt der Begriff „Störung der Geschlechtsidentität“ aus
       einem amerikanischen Diagnosehandbuch aus den 80ern und wurde auch dort
       erst 2013 angepasst. Die Wehrmedizinische Begutachtung ist mit „Stand Juli
       2021“ versehen.
       
       Es ist nicht das erste Mal, dass die Bundeswehr gesellschaftspolitisch in
       der Vergangenheit steckengeblieben ist. Erst im vergangenen Sommer
       entschied der Bundestag, dass schwule Soldaten entschädigt werden, die in
       [2][der Vergangenheit diskriminiert wurden]. Bis ins Jahr 2000 wurden sie
       in der Bundeswehr etwa unehrenhaft entlassen, degradiert oder mussten mit
       Gehaltskürzungen rechnen, wenn ihre Homosexualität bekannt wurde. Bis 1979
       war [3][Homosexualität sogar ein Ausmusterungsgrund].
       
       Die Bundeswehr muss sich auch aus Eigennutz verändern, denn sie leidet
       unter erheblichem Personalmangel. Über 20.000 Stellen waren Ende 2020
       unbesetzt. Seit der Abschaffung der Wehrpflicht muss sich die Armee
       bemühen, sich als attraktiven, modernen Arbeitgeber darzustellen. Gilt das
       auch für trans* Menschen?
       
       Anastasia Biefang ist Oberstleutnantin und stellvertretende Vorsitzende des
       Vereins QueerBw. Biefang sagt, die Stellen in der Wehrmedizinischen
       Begutachtung seien nicht nachvollziehbar. „Mir fällt nichts ein, was die
       Gemeinschaftsfähigkeit beeinträchtigen würde.“ Trans* zu sein, habe keine
       Auswirkungen auf die Eignung zum Soldat:innenberuf. Sie muss es
       wissen: Biefang machte als erste Bataillonskommandeurin ihre
       Transgeschlechtlichkeit öffentlich. Das war 2017.
       
       ## Unsicherheit im Netz
       
       Seit 1994 ist Biefang bei der Bundeswehr, damals waren Frauen noch nicht
       mal für den Soldat:innenberuf zugelassen. Das ist heute anders. Auch
       eine Transgeschlechtlichkeit spiele heute laut Biefang keine Rolle mehr. In
       einem Leitfaden des Verteidigungsministeriums ist eine Diskriminierung von
       trans* Menschen grundsätzlich verboten.
       
       Dass Sätze wie die bereits erwähnten aber immer noch in offiziellen
       Dokumenten stehen, sorge für Unsicherheit, sagt Biefang. Das zeigt sich
       auch im Netz. [4][In Foren fragen] junge trans* Menschen, ob sie sich
       überhaupt bewerben könnten. Die taz hat einige von ihnen kontaktiert. Doch
       niemand wollte sich dazu äußern.
       
       Wie viele trans* Personen während der Einstellung ausgeschlossen wurden,
       ist nicht bekannt, die Daten werden laut Bundeswehr nicht erhoben. In den
       letzten Jahren seien 0,05 Prozent der Bewerbenden aufgrund der
       Gesundheitsziffer GZr VI 83 bei der Bewerbung ausgeschlossen worden. Doch
       unter der Kennziffer 83 werden nicht nur vermeintliche „Störungen der
       Geschlechtsdifferenzierung“, sondern auch andere medizinische Befunde
       zusammengefasst, die nicht anderweitig zugeordnet sind.
       
       Auch dem Verein QueerBw sind keine Fälle bekannt, in denen
       Bewerber:innen aus diesem Grund abgelehnt wurden. Anastasia Biefang
       sagt, eine bereits angefangene Transition müsse bei der Musterung
       abgeschlossen sein, wobei jede Person selbst entscheide, wann dies der Fall
       sei. Schließlich nehme die Bundeswehr auch niemanden an, bei dem eine
       andere große Operation ansteht.
       
       ## Kein Tabu, offen zu der Transition zu stehen
       
       Eine Pflicht zum Coming-out gebe es ebenso nicht. Gleichzeitig sei es aber
       auch kein Tabu, offen zu der Transition zu stehen, sagt Biefang, das sei
       „ein Teil der eigenen Persönlichkeit“. Jede:r solle damit so umgehen, wie
       es beliebt.
       
       Biefang betont, dass vor ihr viele andere den Weg für die eigene Transition
       geebnet haben. „Ich hatte ein sehr unterstützendes Umfeld, von Anfang an“,
       sagt sie, sowohl vonseiten ihrer Vorgesetzten als auch von Kamerad:innen.
       Auswirkungen auf ihre Karriere habe ihr Coming-out keine gehabt.
       
       Auch das medizinische Personal nahm sie während ihrer Transition als
       „fürsorglich und sehr unterstützend“ wahr. Dennoch: „In vielen Fällen ist
       es das erste Mal, dass diese Truppenärztin oder dieser Truppenarzt mit
       diesem Thema in Berührung kommt.“ Biefang fühlte sich während ihrer
       Geschlechtsangleichung wie eine „Expertin für alle anderen in dem
       Verfahren“.
       
       Am Verfahren selbst übt Biefang durchaus Kritik. Da die Bundeswehr keine
       geschlechtsangleichenden Operationen durchführt, müssen zwei
       Kostenvoranschläge von zivilen Einrichtungen eingereicht werden, die dann
       eben bewilligt werden oder nicht, erklärt Biefang. Das kann auch bedeuten,
       dass man nicht dort operiert wird, wo man selbst das möchte. „Per se können
       sie nicht sagen: Ich möchte zu der Ärztin oder zu dem Arzt“, erklärt sie.
       
       ## Mehr Klarheit in den Verfahren
       
       Für die Betroffenen sei das eine Belastung in einer Zeit, in der man „vor
       wirklich sehr persönlichen und tief einschneidenden Eingriffen steht“.
       Tatsächlich werden auch an QueerBw Fälle herangetragen, bei denen trans*
       Menschen vor ihrer Transition das Gefühl hatten, in Richtung von bestimmten
       Ärzt:innen gelenkt zu werden, erklärt Biefang. Dabei sind
       geschlechtsangleichende Operationen eine sehr sensible Angelegenheit, bei
       der man sich in gute Hände begeben will.
       
       Diese vielen Unsicherheiten machen eine Transition für Betroffene noch
       schwieriger, als sie sowieso schon ist, sagt Biefang. Sie fordert mehr
       Klarheit in den Verfahren, vor allem auch, weil es ein Eingriff ist, „der
       tiefe Auswirkungen auf das persönliche Empfinden der eigenen Identität
       hat“. Auch das medizinische Personal müsste besser aufgeklärt werden und
       verstehen, dass psychisches Leid, Ängste, aber auch Erwartungen und
       Ungeduld vor einem Coming-out stehen.
       
       Für die Zukunft wünscht sich Anastasia Biefang, dass der sich langsam
       vollziehende Kulturwandel in den Streitkräften weiter vorangeht, dass
       „Offenheit und Vielfalt ein gelebtes Moment wird“. Ein erster Schritt sei
       es, auch in Bezug auf trans* klarer zu kommunizieren. Anastasia Biefang
       möchte, dass Diversität ein verpflichtender Teil der Ausbildung wird,
       überall. „Wir dienen stolz und entsprechend unseren Werten – aber wir sind
       halt queer, sind halt schwul, sind halt lesbisch, sind halt trans*“,
       erklärt sie. Sichtbarkeit sei dabei der erste Schritt in die richtige
       Richtung. „Weil man dann weiß: Ich bin nicht allein. Ich bin nicht die
       Erste. Und“, Biefang macht eine kleine Pause, „wir sind viele.“
       
       Anfang 2022 trat die neue internationale Klassifikation der
       Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Kraft. Die Diagnose „Störung der
       Geschlechtsidentität“, zu der zuvor trans* Identität gehörte, wurde
       abgeschafft. Sie gilt ab dem ICD-11 nicht mehr als psychische Störung.
       
       Laut einer Sprecherin des Bundesverteidigungsministeriums würden die
       Richtlinien „kontinuierlich an den Stand der Wissenschaft und die sich
       ändernde Gesetzesgrundlage angepasst“. Eine trans* Identität könne „in
       Einzelfällen, bedingt durch das innere Spannungsbild, mit einer gestörten
       sozialen Funktionsfähigkeit einhergehen“, heißt es aus dem Ministerium. Am
       Ende müsse aber jeder Fall einzeln betrachtet werden. Eine differenziertere
       Überarbeitung der Wehrmedizinischen Begutachtung sei geplant, mit
       Inkrafttreten der neuen Version rechne man jedoch nicht mehr in diesem
       Jahr.
       
       11 Feb 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://fragdenstaat.de/dokumente/118172-wehrmedizinische-begutachtung/
 (DIR) [2] /Homosexuelle-in-der-Bundeswehr/!5711250
 (DIR) [3] https://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnter_Kie%C3%9Fling
 (DIR) [4] https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,42545.0.html
       
       ## AUTOREN
       
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