# taz.de -- Geflüchteter ersucht weiter Asyl: Brief an Innensenatorin Spranger
       
       > Unterstützer versuchen, dass der schwerbehinderte Raheel Afzal nicht
       > abgeschoben wird. Ob es klappt, ist unklar.
       
 (IMG) Bild: Brief an die Innensenatorin Iris Spranger (SPD): Ihre Entscheidung zählt
       
       Berlin taz | Raheel Afzal flüchtete vor acht Jahren aus Pakistan nach
       Berlin. Afzal hat schwere Epilepsie und psychische sowie kognitive
       Beeinträchtigungen. Aufgrund dieser Vielzahl von Erkrankungen ist er als zu
       70 Prozent schwerbehindert eingestuft.
       
       Im Oktober [1][berichtete die taz] über seinen Fall. Seine Duldung sollte
       am 19. Oktober 2021 ablaufen, kurz darauf hätte er nach Pakistan
       abgeschoben werden sollen. Zahlreiche Personen wehrten sich gegen diese
       Vorhaben. Sozialberaterin Lynn Klinger von Xenion e. V., einem Hilfsdienst
       für politisch Verfolgte, leitete Raheel Afzals Fall im Januar 2021 an die
       Härtefallkommission weiter. Durch diese können ausreisepflichtige
       Flüchtlinge mit besonderen humanitären Härten doch noch einen
       Aufenthaltstitel erhalten – vorausgesetzt, der amtierende Innensenator
       stimmt der Entscheidung der Kommission zu.
       
       Die Härtefallkommission beriet den Fall im vergangenen Jahr und entschied
       positiv. Das letzte Hindernis auf dem Weg zum Aufenthaltstitel wäre die
       Zustimmung des ehemaligen Innensenators Andreas Geisel (SPD) gewesen. Er
       lehnte ein humanitäres Bleiberecht allerdings – [2][entgegen der Empfehlung
       der Härtefallkommission – ab.]
       
       Lynn Klinger habe man bei einem Telefonat mit dem Petitionsausschuss als
       Begründung genannt, dass Raheel Afzal die Integrationskriterien nicht
       erfülle. Obwohl es gewisse Maßstäbe für die Integration gibt –
       beispielsweise Sprachkompetenzen oder die Teilhabe am Wirtschaftssystem und
       an Bildungsangeboten –, wird letztendlich jeder Einzelfall geprüft.
       
       ## Keine behindertengerechten Kurse
       
       Das Besondere an Afzals Fall ist, dass jahrelang verpasst wurde, seine
       speziellen Bedürfnisse anzuerkennen und somit entsprechende
       Integrationsmöglichkeiten anzubieten. In der Flüchtlingsunterkunft, wo
       Afzal zuvor gewohnt hatte, wurde auf die augenfälligen Bedarfe eingegangen:
       ein Bett, Essen und eine erste medizinische Versorgung. Auf seine
       kognitiven Beeinträchtigung wurde allerdings nicht reagiert, da diese bei
       seiner Ankunft im Flüchtlingszentrum im Jahr 2014 nicht diagnostiziert
       wurde. Somit belegte Afzal nicht behindertengerechte Deutschkurse und Jobs
       – und scheiterte. Erst 2019 hatte er deshalb Kontakt zu Xenion.
       
       Erst dort erhielt er die Möglichkeit, im Rahmen seiner Behinderungen zu
       arbeiten. Er fand so ein WG-Zimmer und eine behindertengerechte
       Beschäftigung in der Buchbinderei der Stephanus-Stiftung. Diese würde ihn
       gerne auch fest anstellen. Voraussetzung dafür ist allerdings ein
       Aufenthaltstitel. Dr. Sabine Speiser, Härtefallberaterin, engagiert sich
       mittlerweile ehrenamtlich für Raheel Afzal. „Seine Geschichte steht nur
       exemplarisch für viele weitere ähnliche Schicksale“, sagt sie. Sie wünscht
       sich, dass im Einstiegsprozedere in verschiedenen Flüchtlingszentren auch
       kognitive Beeinträchtigungen gesehen werden.
       
       Nun gibt es eine neue Chance für Raheel Afzal und für die Berliner
       Flüchtlingspolitik. Nach der Entscheidung des Innensenators Geisel gegen
       einen humanitären Aufenthaltstitel im Oktober war Afzal suizidgefährdet und
       verbrachte deswegen sechs Wochen in der psychiatrischen Abteilung eines
       Krankenhauses.
       
       ## Briefe an den Senat für Inneres
       
       Daraufhin stellte die Härtefallberatung des Berliner Flüchtlingsrats im
       November 2021 erneut einen Antrag bei der Härtefallkommission. Gleichzeitig
       wandten sich mehrere Personen – sowohl privat als auch im Rahmen ihrer
       beruflichen Tätigkeit – mit Briefen an den ehemaligen Innensenator. Damit
       konnten sie erreichen, dass Afzals Fall im vergangenen Dezember ein zweites
       Mal vor der Härtefallkommission beraten wurde. Die Kommission entschied
       sich erneut positiv und im Sinne Afzals.
       
       Nun liegt die Entscheidung bei der n[3][euen Berliner Innensenatorin Iris
       Spranger] (SPD). Für die Berliner Flüchtlingspolitik und für ihren Umgang
       mit Härtefällen könnte die Entscheidung richtungsweisend sein. Sabine
       Speiser und Afzals gesamter Unterstützerkreis haben mit dem Vorstand des
       Flüchtlingsrats, Xenion, der Stephanus-Stiftung und vielen Engagierten in
       der letzten Woche erneut einen Brief an die Senatsverwaltung für Inneres
       gerichtet. Wann eine Entscheidung von Spranger fallen wird, ist derzeit
       unklar.
       
       26 Jan 2022
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sara Guglielmino
       
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