# taz.de -- Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet: EU geht erneut gegen Warschau vor
       
       > Es geht um umstrittene Urteile des polnischen Verfassungsgerichts zum
       > Status von EU-Recht. Deshalb geht Brüssel nun rechtlich gegen das Land
       > vor.
       
 (IMG) Bild: Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission
       
       Brüssel dpa | Wegen umstrittener Urteile des polnischen Verfassungsgerichts
       zum Status von EU-Recht geht die EU-Kommission rechtlich gegen das Land
       vor. Die Brüsseler Behörde leitete am Mittwoch ein sogenanntes
       Vertragsverletzungsverfahren ein, das mit einer weiteren Klage vor dem
       Europäischen Gerichtshof und schließlich mit finanziellen Sanktionen gegen
       Warschau enden könnte.
       
       Nach Ansicht der EU-Kommission verstoßen die Urteile des
       Verfassungsgerichts unter anderem gegen den Vorrang und das Prinzip der
       einheitlichen Anwendung des EU-Rechts sowie gegen die bindende Wirkung von
       EuGH-Urteilen. Zudem äußerte die Brüsseler Behörde erhebliche Zweifel an
       der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Verfassungsgerichts.
       
       Hintergrund der Entscheidung ist unter anderem ein Urteil des
       [1][Verfassungsgerichts] von Anfang Oktober, wonach Teile des EU-Rechts
       nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar sind. Dies stellt [2][einen
       Eckpfeiler der europäischen Rechtsgemeinschaft in Frage]. Bereits im Juli
       hatte das polnische Gericht entschieden, dass die Anwendung einstweiliger
       EuGH-Verfügungen, die sich auf das Gerichtssystem des Landes beziehen,
       nicht mit Polens Verfassung vereinbar seien.
       
       Schon einen Tag nach dem Oktober-Urteil machte EU-Kommissionspräsidentin
       Ursula von der Leyen unmissverständlich die Position ihrer Behörde
       deutlich: „Das EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, einschließlich
       verfassungsrechtlicher Bestimmungen. Diesem Grundsatz haben sich alle
       EU-Mitgliedstaaten als Mitglieder der Europäischen Union verschrieben.“ Die
       EU-Kommission werde „von allen Befugnissen, die uns die Verträge verleihen,
       Gebrauch machen, um diesem Grundsatz Geltung zu verschaffen“.
       
       ## Polens Regierungspartei setzt Richter unter Druck
       
       Jedoch möchte die nationalkonservative Regierung in Warschau eben diesen
       grundsätzlichen Vorrang des EU-Rechts nicht anerkennen. Die polnische
       Regierungspartei PiS baut das Justizwesen des Landes seit Jahren ungeachtet
       internationaler Kritik um und setzt Richter damit unter Druck. Die
       EU-Kommission hat wegen der Reformen [3][bereits mehrere
       Vertragsverletzungsverfahren gegen Warschau eröffnet und Klagen beim EuGH
       eingereicht]. Mehrere Reformen wurden gekippt.
       
       Bei dem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts vom Oktober hatte
       Regierungschef Mateusz Morawiecki das Gericht gebeten, ein Urteil des EuGH
       aus dem Frühjahr zu überprüfen. In dem Urteil hatten die obersten
       EU-Richter festgestellt, dass EU-Recht Mitgliedstaaten zwingen kann,
       einzelne Vorschriften im nationalen Recht außer Acht zu lassen, selbst wenn
       es sich um Verfassungsrecht handelt.
       
       22 Dec 2021
       
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