# taz.de -- Ombudsfrau über Diskriminierung: „Nicht immer böse gemeint“
       
       > Die Polizei verhindere bewusst, dass Vorfälle aufgeklärt werden. Diesen
       > Eindruck habe sie manchmal, sagt Berlins Ombudsfrau Doris Liebscher.
       
 (IMG) Bild: Black Lives Matter! Demonstrierende beim Protest im Juni 2020 auf dem Alex
       
       taz: Frau Liebscher, seit fast eineinhalb Jahren gibt es das
       Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), [1][das Diskriminierung durch
       Berliner Behörden verbietet]. Und es gibt Ihre Ombudsstelle, an die man
       sich wenden kann, wenn einem dies passiert. Wie vielen Menschen konnten Sie
       bislang helfen? 
       
       Doris Liebscher: Insgesamt hatten wir bislang etwa 850 Beschwerden, von
       denen wir rund ein Drittel weiter vermittelt haben, weil wir nicht
       zuständig waren. Zum Beispiel, wenn es um Beschäftigungsverhältnisse geht,
       hilft nicht das LADG sondern das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
       Ebenso wenn es um Vermieter geht, die nicht landeseigene
       Wohnungsgesellschaften sind. Wir hatten also bislang etwa 550 Anfragen, wo
       es um eine Diskriminierung entweder durch Berliner Behörden geht oder durch
       andere Einrichtungen des Landes: die BVG, die Berliner Bäder Betriebe,
       Kultureinrichtungen etc.
       
       Über wen wird besonders viel geklagt? 
       
       Wir haben festgestellt, dass es in Bereichen, wo es einen
       1:1-Bürger*innenkontakt gibt und gleichzeitig Situationen vorkommen, die
       Stress produzieren können, häufiger zu Diskriminierung kommt. Das ist zum
       einen beim Kontakt mit Polizei, aber auch mit Ämtern. Zum Beispiel haben
       wir sehr viele Beschwerden über Bürgerämter. Da haben die Kolleg*innen
       einen bestimmten Takt zu erfüllen, sie haben zum Beispiel cira 15 Minuten
       Zeit pro Anliegen – was dazu führt, dass sobald jemand aus der Norm
       herausfällt, es schnell zu Stress kommt. Und in diesen Stresssituationen
       wird augenscheinlich Diskriminierung aktiviert.
       
       Augenscheinlich? 
       
       Ja, weil das die Beobachtungen sind, die wir machen. Diskriminierung muss
       ja gar nicht böse gemeint sein, oft sind es unbewusste Stereotype, die dazu
       führen. Wenn zum Beispiel jemand ins Standesamt kommt und nicht gut Deutsch
       spricht oder sein Name entspricht nicht der deutschen Normalvorstellung von
       Namen, dann ist das eine diskriminierungsanfällige Situation. Denn offenbar
       führt Stress dazu, dass solche unbewussten Stereotype aktiviert werden.
       
       Um was für Arten von Diskriminierung geht es zumeist? Um Beleidigungen,
       Benachteiligungen? 
       
       Das geht oft Hand in Hand, gerade wenn wir über Behörden sprechen. Wenn man
       zum Beispiel in eine Verkehrskontrolle gerät und der Eindruck entsteht, der
       vielleicht bestätigt wird durch Zeuginnen, dass hier jemand kontrolliert
       wurde, weil er oder sie nicht typisch deutsch aussieht, ist das erstens
       eine herabsetzende Erfahrung. Zweitens ist es eine öffentliche
       Kriminalisierung, weil andere Leute das sehen. Und drittens kann es sein,
       dass damit auch noch ein Bußgeldbescheid einhergeht. Das heißt, wir haben
       Diskriminierung oft auf verschiedenen Ebenen – von Herabsetzung bis zur
       handfesten Benachteiligung.
       
       Vielfach kann man Diskriminierung nicht beweisen. Wie nehmen Sie das wahr:
       Müssen Sie harte Beweise anführen? Oder zeigen die Ämter Einsicht? 
       
       Die Erfahrungen sind sehr unterschiedlich. Tatsächlich können [2][wir nicht
       alle Fälle glasklar beweisen]. Oft müssen wir daher wie ein Richter die
       Glaubwürdigkeit einer Beschwerde einschätzen. Diese unsere Einschätzung,
       die natürlich auf bestimmten Kriterien beruht, vermitteln wir der
       jeweiligen Behörde – und die kann auch zu einer anderen Einschätzung
       kommen. Dann stellt sich für uns die Frage, ob wir jemandem raten, zu
       klagen.
       
       Und? Haben Sie schon jemandem dazu geraten? 
       
       Die meisten Menschen wollen nicht klagen, sie wünschen sich eine
       außergerichtliche Einigung und dafür sind wir da. In den Fällen, in denen
       Diskriminierung beweisbar ist, hilft also bereits die Ombudsstelle, eine
       Klage erübrigt sich dann meist.
       
       Vor wenigen Monaten wurde es medial sehr gefeiert, als sich die Polizei zum
       ersten Mal auf Ihre Vermittlung hin [3][bei einem Betroffenen für einen
       Fall von Racial Profiling entschuldigte]. Das ist nicht gerade viel nach
       über einem Jahr, oder? 
       
       Schon. Aber wenn wir uns die gesamte Debatte um Racial Profiling bundesweit
       anschauen, die Vielzahl der Beratungsstellen und staatlichen Beauftragten,
       die zu dem Thema arbeiten, ist das ein Riesenerfolg. Und zwar gerade mit
       Blick auf die Einsicht vonseiten der Berliner Polizei, die sagt: Ja, es
       gibt diese Fälle, und wenn das passiert, entschuldigen wir uns. Wir müssen
       mal schauen, ob es bei diesem Einzelfall bleibt. Aber ich würde das nicht
       zu gering schätzen.
       
       Spüren Sie nach eineinhalb Jahren LADG eine Veränderung bei den Behörden? 
       
       Ich glaube, es wächst langsam ein professioneller Umgang mit dem Fakt, dass
       Diskriminierung überall stattfindet, und zwar auch in der Verwaltung. Und
       dass es Teil einer professionellen Verwaltungskultur ist, sich damit
       auseinanderzusetzen. Es wächst zudem die Einsicht, die wir auch immer
       vermitteln, dass man diskriminieren kann, ohne es zu wollen – sprich: dass
       Diskriminierung nicht böse gemeint sein muss. In vielen Fällen ist es
       Unachtsamkeit oder Stress, mal greifen unbewusste Stereotype und
       Vorurteile, mal geht es um die Unmöglichkeit, sich in die Perspektive der
       anderen Person hineinzuversetzen. Kurz: Das Thema ist nicht mehr so
       angstbesetzt, die Abwehrhaltung wird geringer. Wichtig ist aber auch, dass
       sich die Behördenkultur ändert: Was wird den Mitarbeitenden von der
       Leitungsebene vermittelt? Wie geht eine Leitung mit Diskriminierungsfällen
       um, kommuniziert sie klar ihre Erwartungen, dass in der vielfältigen
       Stadtgesellschaft freundlich mit Bürger*innen umgegangen wird?
       
       Aber was, wenn das nur Show ist? Die Polizei etwa betont gerne, wie
       multikulturell ihre Mitarbeitenden sind und dass es kein Racial Profiling
       gibt, weil das ja gegen das Gesetz wäre. Die Erfahrungen von
       Bürger*innen sind aber oft andere. 
       
       Es gibt natürlich immer eine Schauseite, das ist insbesondere bei der
       Polizei stark spürbar. Ich lobe die Polizei ja immer, dass sie sich dem
       Thema LADG grundsätzlich offen annimmt. Aber gleichzeitig steht da stark
       eine Angst vor Imageverlust im Raum. Das führt einerseits dazu, dass unsere
       Beschwerden von der Polizei meist zügig bearbeitet werden. Andererseits
       wird oft gedeckelt und wir haben den Eindruck, dass sich Polizist*innen
       absprechen und Vorgesetzte das mittragen, also ganz bewusst verhindert
       wird, dass diskriminierende Vorfälle aufgeklärt und eben auch geahndet
       werden.
       
       Kommen wir zu dem, was fehlt. Wer beklagt sich nicht bei Ihnen? 
       
       Wir wissen aus der Zusammenarbeit mit Beratungsstellen wie Amaro Foro, aber
       auch aus der wissenschaftlichen Erfassung von Antiziganismus, dass
       Diskriminierungen von Sinti und Roma ein Riesenproblem sind. Dennnoch
       bekommen wir nur wenige Beschwerden, zumeist vermittelt von
       Beratungsstellen. Das zeigt uns, dass diese Menschen eine sehr geringe
       Beschwerdemacht haben. Sie haben einfach so viel zu tun mit schlechten
       Lebensbedingungen, dass die Ressourcen, um sich zu beschweren, oft nicht da
       sind. Und es gibt zudem eine große Angst im Umgang mit Behörden – und die
       Ombudsstelle gilt eben auch als eine. Auch wenn wir unabhängig sind.
       
       Was können Sie da tun? 
       
       Wir müssen noch stärker an unserer Unabhängigkeit arbeiten. Und mehr in die
       Communities gehen. Aber das können wir nur, wenn wir mehr Ressourcen haben.
       
       Sie brauchen mehr Mitarbeitende? 
       
       Dringend! Wir haben nur zwei feste, unbefristete Stellen. Ganz viel von der
       Arbeit wird geleistet mit Hilfe von rotierenden Regierungsrät*innen
       und Rechtsreferendar*innen.
       
       Gibt es etwas, was gesetzlich nachgebessert werden müsste? 
       
       Gesetzlich könnte man darüber nachdenken, noch mal in den Katalog der
       Diskriminierungsgründe reinzugehen. Da gibt es die Diskriminierung nach dem
       „sozialen Status“, aber was konkret darunter fällt, ist rechtlich unklar
       ist.
       
       Haben Sie noch mehr Verbesserungsvorschläge? 
       
       Man könnte darüber nachdenken, ob die Ombudsstelle ein Initiativrecht
       bekommen sollte. Das wurde auch im Koalitionsvertrag aufgenommen. Dabei
       geht es darum, dass wir von uns aus darauf aufmerksam machen, wenn
       Regelungen, Verordnungen, Gesetze zu Diskriminierungen führen. Mit einem
       Initiativrecht könnten wir Senatsverwaltungen oder auch dem
       Abgeordnetenhaus dann Vorschläge für Veränderungen machen.
       
       Haben Sie ein Beispiel? 
       
       Zum Beispiel gibt es viele Formulare, Verwaltungspraktiken oder
       Verordnungen, die diskriminierend sind. Anträge zur Eheschließung etwa sind
       immer noch so formuliert, dass sie auf heterosexuelle Ehen abgestellt sind
       und der Mann immer an erster Stelle steht. Es gibt viele Frauen, die finden
       das diskriminierend – was ich verstehen kann.
       
       5 Jan 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Berliner-Antidiskriminierungsgesetz/!5690956
 (DIR) [2] /Antiziganismus-in-Berlin/!5790273
 (DIR) [3] /Racial-Profiling-in-Berlin/!5803144
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Susanne Memarnia
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Polizei Berlin
 (DIR) Schwerpunkt Rassismus
 (DIR) IG
 (DIR) Antidiskriminierung
 (DIR) Landesantidiskriminierungsgesetz
 (DIR) Was macht eigentlich …?
 (DIR) Schwerpunkt Rassismus
 (DIR) Landesantidiskriminierungsgesetz
 (DIR) Digitalisierung
 (DIR) Brüste
 (DIR) Schwerpunkt Rassismus
 (DIR) Racial Profiling
 (DIR) Sinti und Roma
 (DIR) Schwerpunkt Rassismus
 (DIR) Schwerpunkt Rassismus
 (DIR) Landesantidiskriminierungsgesetz
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) 2 Jahre LADG Berlin: Der Tiger braucht noch Zähne
       
       Nach zwei Jahren Antidiskriminierungsgesetzes gibt es viele Beschwerden,
       aber kaum Klagen. Beratungsstellen fordern mehr Geld für Rechtshilfsfonds.
       
 (DIR) Diskriminierung von Frauen in Berlin: Es muss mehr geklagt werden
       
       Frauen dürfen nicht mit freiem Oberkörper sonnenbaden? Eine Berlinerin
       wurde deswegen aus der Plansche geworfen – und klagt. Ein Wochenkommentar.
       
 (DIR) Anekdoten aus Deutschlands Verwaltung: Ode aufs Analoge
       
       Die Digitalisierung der Verwaltung geht nur schleppend voran. Dabei hat der
       persönliche Umgang auf Ämtern durchaus Vorzüge. Einige Beispiele.
       
 (DIR) Kampf für Gleichberechtigung: Brust raus!
       
       Gabrielle Lebreton ist wegen ihres freien Oberkörpers einer Grünanlage
       verwiesen worden. Nun verklagt sie den Berliner Bezirk wegen
       Diskriminierung.
       
 (DIR) Anonymität gegen Rassismus bei Airbnb: Namenlos in den Urlaub
       
       Airbnb verzichtet im US-Bundesstaat Oregon künftig auf den vollen Namen und
       das Gesichtsfoto von Gäst:innen. Das soll gegen Rassismus schützen.
       
 (DIR) Racial Profiling in Berlin: Novum: Polizei entschuldigt sich
       
       Nach Intervention der Ombudsstelle gibt die Behörde erstmals einen Fall von
       racial profiling zu und entschuldigt sich.
       
 (DIR) Antiziganismus in Berlin: Beim Jobcenter diskriminiert
       
       Menschen mit Roma-Hintergrund werden in Bundesbehörden oft benachteiligt.
       Das Landesantidiskriminierungsgesetz schützt nicht.
       
 (DIR) Ein Jahr LADG: „Wichtige Errungenschaft“
       
       Das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) trat vor einem Jahr in Kraft.
       Verbände ziehen positive Bilanz und loben die Arbeit der Ombudsstelle.
       
 (DIR) Berliner Antidiskriminierungsgesetz: Das rassistische Muster
       
       Bilanz nach einem Jahr Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG): Viele
       Beschwerden betreffen die Polizei – doch die sieht oft kein Problem.
       
 (DIR) Berliner Antidiskriminierungsgesetz: Erst meckern, dann verstehen
       
       Berlins Gesetz gegen staatliche Diskriminierung tritt unverändert in Kraft.
       Die Kritik anderer Länder beruhte auf falschen Annahmen.