# taz.de -- Urteil im Prozess gegen militante RAZ: Beihilfe zu Brandstiftung
       
       > Im einst groß gestarteten Prozess gegen die Revolutionären Aktionszellen
       > gibt es ein Urteil. Der einzige Angeklagte erhält eine Bewährungsstrafe.
       
 (IMG) Bild: RAZ-Schriftzug am Haus der Wirtschaft
       
       Berlin taz | Über den Angeklagten wisse das Gericht so gut wie nichts,
       stellte der Richter in seiner Urteilsverkündung fest. Eisern hatte Cem K.,
       ein 46-jähriger in Braunschweig geborener türkischer Staatsbürger, während
       des Prozesses gegen ihn geschwiegen. Was K. beruflich macht, wie er
       politisch eingebunden ist – all das blieb im Verborgenen. Das Gericht sah
       es dennoch als erwiesen an, dass K. vor mehr als zehn Jahren als Teil der
       [1][linksmilitanten Gruppierung Revolutionäre Aktionszellen (RAZ)/
       Revolutionäre Linke (RL)] Beihilfe zu zwei Brandanschlägen geleistet habe.
       
       Ein Jahr und sechs Monate Haft, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, dazu
       360 Stunden gemeinnützige Arbeit. Das ist das Urteil in einem Verfahren,
       das einmal groß gestartet war. Gegen ursprünglich neun Beschuldigte hatte
       die Bundesanwaltschaft einst ermittelt. Der Vorwurf: Bildung einer
       kriminellen Vereinigung. Doch alle Vorwürfe fielen in sich zusammen, lange
       passierte nichts; nur K. blieb als Angeklagter übrig, als die Berliner
       Staatsanwaltschaft 2018 das Verfahren übernahm. Mit dem Urteil des
       Landgerichts vom Mittwoch dürfte die juristische Aufarbeitung des Komplexes
       RAZ/RL ihr Ende gefunden haben.
       
       Für den Richter stand fest: Hinter RAZ und RL steckte dieselbe
       abgeschlossene, etwa zehnköpfige Gruppe, die auch die Szenezeitschrift
       Radikal herausgab: eine antiimperialistische Zelle, die das Ziel verfolgte,
       den Staat zugunsten einer kommunistischen Gesellschaft zu überwinden.
       
       Außerdem habe es sich bei ihr um die Nachfolgeorganisation der
       [2][militanten Gruppe (mg)] gehandelt, die in den Nullerjahren 25 Anschläge
       verübt und sich 2009 in einem Beitrag in der Radikal für aufgelöst erklärt
       hatte. Drei ihrer Mitglieder waren 2007 festgenommen und später wegen
       Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und versuchter
       Brandstiftung zu Freiheitsstrafen verurteilt worden.
       
       ## Ohne Bekennerschreiben „sinnlos“
       
       Die RAZ, die 2009 erstmalig in Erscheinung trat, soll innerhalb von
       eineinhalb Jahren fünf Brandanschläge begangen, dazu Drohschreiben mit
       Patronen an drei Personen verschickt haben, darunter an den damaligen
       Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich. Gefahr für Menschen sei von den
       Anschlägen keine ausgegangen. Zu allen Taten habe die Gruppe
       Selbstbezichtigungsschreiben verfasst, um diese ideologisch zu
       rechtfertigen. Ohne diese wären die Anschläge sinnlos gewesen, so der
       Richter.
       
       K. wurde die Beteiligung an den Anschlägen auf das Haus der Wirtschaft im
       Februar 2010 sowie [3][auf die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
       das Amtsgericht Wedding im April 2011] vorgeworfen, bei denen ein
       Gesamtschaden von 57.000 Euro entstanden war. Eine direkte Tatbeteiligung
       sah das Gericht nicht – bei keinem der Anschläge fanden sich Zeugen oder
       verwertbare Spuren.
       
       Eine Beteiligung am Anschlag auf das Haus der Wirtschaft konnte das Gericht
       nicht nachweisen, auch weil sich sämtliche Zeugen des Verfassungsschutzes
       an nichts erinnern konnten.
       
       Für die letzten beiden Anschläge aber hätten die Indizien ergeben, dass K.
       ein Kommuniqué per Mail an eine Reihe von Redaktionen geschickt und dies
       den Tatausführenden auch im Vorfeld zugesagt hatte. Am Vormittag nach den
       nächtlichen Anschlägen war K. zunächst von einem Zivilbeamten dabei
       beobachtet worden, wie er mit einem Laptop die Wohnung verlassen hatte,
       später, wie er mit der S-Bahn nach Altglienicke fuhr und dort Zettel
       entsorgte. Auf diesen: die Anleitung für die Verschickung von
       Bekennerschreiben und die Adressen der Redaktionen – in derselben
       Reihenfolge, wie sie auch in der Mail auftauchten.
       
       K.s Anwälte Ulrich von Klinggräff und Sven Lindemann hatten auf Freispruch
       plädiert. Die etwa zwei Dutzend Unterstützer konnten sich dennoch freuen,
       als K. das Gericht als freier Mann verließ.
       
       1 Dec 2021
       
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