# taz.de -- Debatte um Corona-Impfpflicht: Mehrheit dafür, Politik dagegen
       
       > Braucht es eine Corona-Impfpflicht, zumindest für bestimmte Berufe?
       > Wissenschaftler:innen und Bevölkerung sagen ja. Doch was sagt das Recht?
       
 (IMG) Bild: Die Zahl der freien Intensivbetten wird immer knapper – auch weil die Impfquote zu niedrig ist
       
       Wir brauchen eine partielle Impfpflicht, insbesondere für bestimmte
       Berufsgruppen“, forderte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am
       Mittwoch. „Das ist dringend notwendig, mindestens in sensiblen Bereichen,
       beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern.“
       
       Auch die nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina forderte an
       diesem Mittwoch eine „Impfpflicht für Multiplikatorengruppen“. Gemeint sind
       insbesondere Pflegekräfte und Lehrer:innen. Eine schnelle Umsetzung der
       Forderung ist aber nicht zu erwarten. Die Politik ist überwiegend
       zurückhaltend – obwohl eine Corona-Impfpflicht rechtlich durchaus möglich
       wäre.
       
       Die Diskussion über eine Impfpflicht kommt immer wieder auf. Angesichts der
       enorm steigenden Fallzahlen und der teilweise bereits überlasteten
       Intensivstationen hat sich auch die Stimmung in der Bevölkerung gedreht.
       Laut einer vom TV-Sender RTL veröffentlichten Forsa-Umfrage waren 53
       Prozent der Bundesbürger:innen für eine allgemeine Corona-Impfpflicht.
       Im August waren es nur 33 Prozent. Sogar 74 Prozent der Befragten
       befürworten inzwischen eine Impfpflicht für Pflegekräfte, Kita-Personal und
       Lehrer:innen.
       
       In der Politik wird eine solche Pflicht aber weiterhin mit großer Mehrheit
       abgelehnt. Als der Stuttgarter Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne)
       vorige Woche eine Impfpflicht für Pflegekräfte forderte, stellten sich
       seine Kolleg:innen bei der Gesundheitsministerkonferenz fast einhellig
       dagegen.
       
       Das Argument: Man wolle die Spannungen in der Bevölkerung nicht vertiefen.
       Außerdem sei nichts gewonnen, wenn ungeimpfte Pflegekräfte dann den Job
       aufgeben, statt sich impfen zu lassen. Aus diesen Gründen hat auch die
       kommende Ampelkoalition keine Impfpflicht in ihren aktuellen Gesetzentwurf
       zum Infektionsschutzgesetz aufgenommen.
       
       Der neue NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) verwies am Mittwoch auf
       die bisherigen Zusagen der Politik, es werde in Deutschland keine
       Impfpflicht geben. Man dürfe jetzt „nicht wortbrüchig“ werden. Als Biontech
       vor einem Jahr seinen Impfstoff vorstellte, fiel die Zusage noch leicht.
       Damals wurde vermutet, dass „Herdenimmunität“ eintritt, wenn 60 bis 70
       Prozent der Bevölkerung geimpft sind. Diese Impfquote schien durch
       freiwillige Impfungen leicht erreichbar.
       
       Dann aber kam im Frühjahr die deutlich ansteckendere Delta-Variante, und
       die Schwelle für die Herdenimmunität liegt nun bei 85 Prozent. Ein so hoher
       Anteil der Bevölkerung muss also geimpft oder genesen sein. Das scheint
       kaum noch machbar, zumal neue Umfragen zeigen, wie gefestigt die ablehnende
       Haltung vieler Impfgegner:innen ist, die in der Impfung mehr Risiken
       als Nutzen sehen. Rechtlich wäre eine Impfpflicht aber durchaus möglich.
       
       Der Bundestag geht selbst davon aus, schließlich hat auch er eine seit März
       2020 geltende Masernimpfpflicht eingeführt. Sie gilt für alle Kita- und
       Schulkinder. Außerdem müssen Personen, die in Schulen, Kitas,
       Krankenhäusern, Arztpraxen und Flüchtlingsheimen arbeiten, eine
       Masernimpfung nachweisen. Wegen Corona wurde die Übergangsfrist für
       Beschäftigte allerdings bis Ende 2021 verlängert.
       
       Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht abschließend über
       die von Impfskeptiker:innen eingelegten Verfassungsbeschwerden
       entschieden. Im Mai 2020 lehnten die Karlsruher Richter zwar einen Antrag
       auf Eilanordnung gegen die Masernimpfpflicht ab. Doch die eigentlich für
       dieses Jahr erwartete Hauptsache-Entscheidung musste wegen der vielen
       Corona-Verfahren am Ersten Senat des Gerichts verschoben werden.
       
       Klar ist jedenfalls, dass eine Impfpflicht für alle oder für bestimmte
       Berufsgruppen nur per Gesetz eingeführt werden könnte, da es sich um einen
       Eingriff in Grundrechte handelt. Dieser könnte mit dem Schutz der
       Bevölkerung und des Gesundheitssystems gerechtfertigt werden. Bei der
       Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht wäre dann zu prüfen, ob
       die Pflicht geeignet, erforderlich und zumutbar ist, die Ziele zu
       erreichen.
       
       Zeitweise wurde argumentiert, eine Impfpflicht sei so lange nicht
       erforderlich (und damit unzulässig), wie die Herdenimmunität auch durch
       Appelle und Anreize erreicht werden kann. Doch angesichts der unter 70
       Prozent stagnierenden Impfquote dürfte dieses Argument nun nicht mehr
       ziehen. Spannend könnte allenfalls die Prüfung der Zumutbarkeit werden.
       Hier muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden, welchen Stellenwert der
       Glaube an wissenschaftliche Außenseitermeinungen hat. Es ist denkbar, dass
       die Richter:innen eine Ausnahme-Regelung für hartnäckige
       Skeptiker:innen für erforderlich halten.
       
       10 Nov 2021
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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