# taz.de -- Bamf-Ermittlungsskandal: Staatsanwälte nicht justiziabel
       
       > Bremer Generalstaatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Janhenning
       > Kuhn und Untergebene ein. Sie findet nämlich nicht raus, wer was gesagt
       > hat.
       
 (IMG) Bild: Janhenning Kuhn ist unschuldig, auch wenn er illegal handelt
       
       BREMEN taz | Für ihr illegales Tun zum Schaden der [1][ehemaligen Leiterin
       der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
       (Bamf)] werden Staatsanwälte in Bremen nicht zur Rechenschaft gezogen. Das
       hat die Generalstaatsanwaltschaft beschlossen. Sie hat die Ermittlungen
       gegen den Chef der Anklagebehörde, Janhenning Kuhn, und seine Helfershelfer
       eingestellt. Rechtskräftig ist der Beschluss noch nicht.
       
       Im Zuge des so genannten Bamf-Skandals hatten sich Kuhn und drei
       Dezernent*innen im Februar 2019 mit einem Journalisten der
       Wochenzeitung Die Zeit verabredet, um ihm Geheimnisse aus den
       Ermittlungsakten gegen die Bremer Bamf-Leiterin Ulrike B. zukommen zu
       lassen. Rechtswidrig, wie das Verwaltungsgericht Bremen im Mai 2019
       festgestellt hat.
       
       Nach langer Weigerung, der Sache nachzugehen, hatte die
       Generalstaatsanwältin das Verfahren im Frühjahr 2021 endlich an sich
       gezogen – um die Ermittlungen nun zu beenden. Dabei war in ihrem Zuge sogar
       herausgekommen, dass die Staatsanwaltschaft selbst das illegale
       Pressegespräch angeleiert hatte – ein drastischer Verstoß gegen das
       presserechtliche Gleichbehandlungsgebot.
       
       Trotz der kompletten Rechtsferne dieser Justizbehörde habe man „keinem der
       Beteiligten eine strafbare Handlung nachweisen“ können, behauptet nun der
       Ermittler. Es sei nämlich „völlig offen“ geblieben, „wem welcher
       Redebeitrag zuzuordnen“ gewesen wäre. Und von einem „gemeinsamen
       Tatentschluss“ sei „nicht auszugehen“.
       
       ## Gemeinsam wie die Mafia
       
       Mit Empörung reagierte Ulrike B.s Berliner Anwalt Johannes Eisenberg auf
       die Einstellung der Ermittlungen. „Wie Mafiosi“ hätten sich die Beteiligten
       verhalten. Die Begründung für die Beendigung der Untersuchung wertete er
       als Ausflüchte
       
       Anders als von der Generalstaatsanwaltschaft behauptet, sei die Frage, wer
       exakt welche Äußerung getan habe, irrelevant. „Tatsächlich wollten die vier
       Beteiligten gemeinschaftlich das Ausplaudern der Geheimnisse“, so Eisenberg
       zur taz.
       
       „Soweit einer sprach, saßen die anderen dabei und förderten dessen
       Plauderei durch psychische Unterstützung.“ Zudem habe Kuhn die Verbreitung
       der ehrenrührigen Legenden durch sein Beisein als weisungsbefugter
       Vorgesetzter gebilligt. „Hätten die ehemals Beschuldigten in dieser Weise
       eine gemeinschaftliche Körperverletzung begangen, wären die Tatbeiträge des
       jeweils Handelnden den anderen Beteiligten jeweils als Mittäter zugerechnet
       worden.“
       
       Ein trübes Licht werfe der Vorgang auf die Qualität der Behörden, so
       Eisenbergs Fazit nun. „Der damals handelnde Dezernent ist in der
       Terrorismusabwehr beim Generalbundesanwalt tätig, seine Vorgesetzte beim
       Landesrechnungshof, der Behördenleiter weiter Behördenleiter, der
       Pressesprecher verwest weiter die ‚Öffentlichkeitsarbeit‘ der
       Staatsanwaltschaft“, so der Anwalt. „Wir müssen also mit weiteren
       vergleichbaren Taten rechnen, denn ihr Tun bleibt völlig folgenlos.“
       
       18 Sep 2021
       
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