# taz.de -- Polizei gibt persönliche Daten weiter: Bei Beschwerde ausgeliefert
       
       > Eine Beschwerde über den rechten Polizeigewerkschafter Pfalzgraf zeigte:
       > Stets reichte die Polizei die persönlichen Daten an die Polizisten
       > weiter.
       
 (IMG) Bild: Gut informiert über politische Gegner: Bodo Pfalzgraf
       
       Berlin taz | Die persönlichen Daten von Menschen, die sich bei der Polizei
       Berlin über rechtsradikale Beamten beschweren, sind bislang umgehend an den
       betreffenden Polizisten weitergeleitet worden. Diese gängige Praxis in der
       Berliner Polizei ist durch eine Beschwerde von Christian Storch bekannt
       geworden. Der Bundestagsmitarbeiter hatte sich im Juni 2020 bei der
       Polizeipräsidentin Barbara Slowik über [1][den Vorsitzenden der
       Polizeigewerkschaft, Bodo Pfalzgraf, beklagt].
       
       Pfalzgraf, langjähriger Chef der populistischen Polizeigewerkschaft DPolG
       Berlin, stand im Juni 2020 während der großen
       Black-Lives-Matter-[2][Proteste] in der Kritik. Vom offizielle
       Twitter-Account der DPolG schrieb er in Abgrenzung zum Hashtag
       #blacklivesmatter der Protestbewegung [3][#Jedeslebenzählt] – und nahm
       damit Anleihen an #alllivesmatter, einem Hashtag, den auch amerikanische
       Neonazis gerne zur Diskreditierung der Bewegung verwenden. Im Zuge dessen
       wurde auch thematisiert, dass Pfalzgraf in der Vergangenheit unter anderem
       [4][Mitglied der rechtsextremen Republikaner war].
       
       Christian Storch findet, dass Polizisten mit rechtsextremer Vergangenheit
       nichts im Dienst zu suchen hätten. Er sagt: „Mein Ziel ist es nicht, die
       gesamte Berliner Polizei zu diskreditieren. Im Gegenteil: Ich bin der
       Überzeugung, dass die meisten Beamten gute Arbeit machen. Aber diejenigen,
       die einen klaren rechtsextremen Hintergrund haben, sollten ausgeschlossen
       werden!“ Deswegen habe er einen Beschwerdebrief an die Polizei aufgesetzt.
       
       Die Polizei leitete im Rahmen des Beschwerdevorgangs den Brief ungeschwärzt
       an Pfalzgraf weiter – mitsamt der persönlichen Adresse, der Handynummer und
       der Mail-Adresse von Storch. Der ist darüber [5][zutiefst erschüttert]: „Es
       kann doch nicht sein, dass die Daten von Bürgern an Beschwerdeempfänger
       weitergegeben werden! Meine sensibelsten Daten liegen nun bei einem
       ehemaligen Mitglied der rechtsextremen Republikaner herum.“
       
       ## Gesetze nutzen
       
       Dass seine Daten weitergegeben wurden, hat Storch herausgefunden, nachdem
       er eine erfolgreiche Informationsfreiheitsabfrage zum Vorgang an die
       Behörde schickte. Diese teilte ihm auf erneute Beschwerde über die
       Adressweitergabe dann mit, dass dies ein üblicher Vorgang sei und die
       Vorgehensweise 2015 [6][mit der Datenschutzbehörde abgestimmt worden sei].
       Zur Bearbeitung von Beschwerden gehöre, dass der Name des Betroffenen sowie
       der Sachverhalt an den beschuldigten Polizisten mitzuteilen sei – auch weil
       der Polizist zum Vorgang Stellung nehmen soll:
       
       Etwaige Absprachen seien in der Datenschutzbehörde aber nicht bekannt, so
       die aktuelle Beauftragte Maja Smoltczyk auf Anfrage der taz. Sie bestätigte
       Storch, dass [7][die Weitergabe seiner sensiblen Daten unzulässig war].
       Zwar dürfe die Polizei den Inhalt der Beschwerde ebenso wie [8][Storchs
       Namen weitergeben], aber Adressdaten, Handynummer und Mail-Adresse nicht.
       In ihrem Brief an Storch heißt es wörtlich: „Die Weitergabe Ihrer
       personenbezogenen Daten war unzulässig. Dies ist zu bemängeln.“
       
       Die Datenschutzbehörde stellte einen Mängelverstoß im Verantwortungsbereich
       der Polizei fest und will den Vorgang nun zum Anlass nehmen, den
       [9][Beschwerdeprozess bei der Polizei Berlin grundsätzlich zu überprüfen].
       Personenbezogene Daten über den Namen hinaus seien in der Regel unkenntlich
       zu machen: Ansonsten könnte „die Weitergabe von nicht erforderlichen
       personenbezogenen Daten von Beschwerdeführer*innen eine abschreckende
       Wirkung haben.“ Es sei zu befürchten, „dass dies künftig Bürger*innen
       davon abhalten könnte, sich über Fehlverhalten von Mitarbeitenden der
       Polizei Berlin zu beschweren“, so Smoltczyk. Ähnliche Beschwerden wie von
       Storch habe es bislang aber nicht gegeben.
       
       ## Praxis geändert
       
       Die Datenschutzbehörde erwarte, dass die Polizei sich von nun an
       datenschutzkonform verhalte. Die Polizei habe gegenüber der Behörde
       angekündigt, die entsprechende Geschäftsanweisung für Beschwerden zu
       überarbeiten. Künftig sollen nur noch Namen und Sachverhalt bei Beschwerden
       weitergegeben werden, nicht jedoch Mail-Adressen, Wohnanschrift und
       Mobilfunknummer. „Diese Rechtsauffassung der Datenschutzbeauftragten wird
       bei der Neufassung der internen Regelung berücksichtigt und bereits jetzt
       umgesetzt“, heißt es.
       
       Storch überlegt, gegen den festgestellten Datenschutzverstoß Klage
       einzureichen. Zudem hat er noch eine erneute Informationsfreiheitsabfrage
       gestellt zum Austausch zwischen Polizei und Datenschutzbehörde.
       
       5 Sep 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://twitter.com/Storch_i/status/1269634313194278913
 (DIR) [2] /Black-Lives-Matter-Proteste-in-Berlin/!5687710
 (DIR) [3] /Kritik-an-Berliner-Polizeigewerkschaft/!5693685
 (DIR) [4] /DPolG-Chef-mit-rechter-Vergangenheit/!5695858
 (DIR) [5] https://twitter.com/Storch_i/status/1340201819490955264
 (DIR) [6] https://twitter.com/Storch_i/status/1433485533158809605/photo/1
 (DIR) [7] https://twitter.com/Storch_i/status/1433489044420317188/photo/1
 (DIR) [8] https://twitter.com/Storch_i/status/1433489044420317188
 (DIR) [9] https://twitter.com/Storch_i/status/1433491115420889088/photo/1
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gareth Joswig
       
       ## TAGS
       
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