# taz.de -- Verschärfung bei der 2G-Regel: Der Impfausweis reicht nicht mehr
       
       > Der Senat schreibt ab Sonntag einen digitalen Nachweis der Impfung gegen
       > Corona vor. Das geht per Handy, aber auch mit ausgedrucktem QR-Code.
       
 (IMG) Bild: Reicht als Nachweis bei der 2G-Regel nicht mehr als Nachweis aus: der gelbe Impfausweis
       
       Berlin taz | Es klingt erst mal bloß bürokratisch: Der Nachweis einer
       Corona-Impfung müsse „digital verifizierbar“ sein, informierte Christian
       Gaebler (SPD), der Chef der Senatskanzlei, am Dienstag in der
       Pressekonferenz nach der Senatssitzung. Es brauche in jedem Fall einen
       QR-Code, um unter die 2G-Regel zu fallen. Einfacher gesagt heißt das: Der
       gelbe Impfausweis mit den beiden Einträgen über zwei Impfungen – oder nur
       einer beim Impfstoff von Johnson & Johnson – reicht nicht mehr aus. Das hat
       die rot-rot-grüne Landesregierung mit einer Aktualisierung der
       Coronaverordnung beschlossen, zu der auch eine Verkürzung der
       Quarantänezeit gehört. Laut Gaebler betrifft die Pflicht zum Digitalen nur
       Situationen, in denen ein 2G-Status nachzuweisen ist – dass also man oder
       frau geimpft oder genesen ist.
       
       Diese Verpflichtung bedeutet nicht, dass ohne Smartphone mit dem
       entsprechenden QR-Code – was für Quick Response, also schnelle Antwort,
       steht – nichts mehr geht. Denn mit Vorlage des Impfausweises ist es
       möglich, sich in der Apotheke einen Zettel mit einem solchen Code
       ausdrucken zu lassen. Wer ein Smartphone hat, überträgt den darauf, bei wem
       das nicht der Fall ist, der oder die trägt eben den Ausdruck stets mit
       sich.
       
       Hintergrund der Änderung ist laut Gaebler der Wunsch nach mehr Sicherheit
       vor Fälschungen. Ganz ausschließen könne man die zwar auch mit der
       künftigen Regelung nicht, doch „die Hürde dafür wird noch mal ein bisschen
       höher“, so Gaebler.
       
       Das Quarantäne-Update der Berliner Verordnung orientiert sich an den
       [1][Regeln des Robert Koch-Instituts]. Demnach gilt ab Sonntag, dass
       Kontaktpersonen von Infizierten sich zehn Tage isolieren müssen. Diese
       Quarantäne soll sich aber mit einem negativen PCR-Test ab dem fünften Tag
       oder einem gleichfalls negativen Antigentest ab dem siebten Tag abkürzen
       lassen. Als erster Quarantänetag gilt laut Senatskanzleichef Gaebler der
       erste Tag nach der Infektion.
       
       21 Sep 2021
       
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