# taz.de -- Schulkinder prügeln Polizisten: Aktion und Reaktion
       
       > Die Tritte von Schulkindern auf einen Polizisten in Hamburg sind nicht
       > entschuldbar, aber auch das Verhalten des Polizisten gehört hinterfragt.
       
 (IMG) Bild: „Cop4U“-Polizisten sind auf Hamburgs Schulhöfen seit Jahren ein gewohnter Anblick
       
       Der Polizeibericht über den Vorfall auf der Straße vor dem Gebäude der
       Eimsbüttler Ida-Ehre-Schule ist erschreckend. Einen am Boden liegenden
       Menschen gegen den Kopf zu treten, ist unverzeihlich brutal. Noch ist es zu
       früh, um zu beurteilen, wie genau [1][dieser Vorgang] sich abgespielt hat.
       
       Doch zumindest die Schilderung in den Titelzeilen ist verkürzt. Es gab
       keinen Angriff von „bösen Monster-Kids“ auf einen Polizisten aus dem Nichts
       heraus. Vielmehr war diese Aktion eine Reaktion, hat doch dieser Beamte
       zuvor einen 13-jährigen Jungen mit Polizeigriffen zu Boden gebracht und
       dort fixiert.
       
       Es stimmt: Wenn der Polizist befürchtet, der Junge sei bewaffnet, darf er
       präventiv agieren, denn er vertritt das staatliche Gewaltmonopol.
       
       Aber Kinder und Heranwachsende sind keine fertigen Staatsbürger. Für sie
       muss so ein Zubodenbringen nicht wie ein friedlicher Akt wirken, darauf
       weist auch das inzwischen aufgetauchte Video hin. Ihr Versuch, dem Jungen
       beizustehen, ist ein verständlicher Impuls, auch wenn, wie gesagt, Tritte
       absolut inakzeptabel sind.
       
       Der Junge hatte keine Waffe in seiner Tasche und er hatte seinem
       Kontrahenten vor dem Schultor bis dahin körperlich nichts getan. Aber er
       stand dort aus subjektiver Sicht des herbeigeradelten Beamten in
       „bedrohlicher Haltung“. Und der „Cop4U“ hatte offenbar Vorwissen über
       dieses Kind. Auch die Schule schreibt von Bedrohungen durch „schulfremde
       Personen“, über die man zuvor den Beamten informierte. Eine Zeitung schrieb
       von „Intensivtäter“.
       
       Das ist ein Wort aus der Gewaltprävention. Eine Zuschreibung, die nicht
       unumstritten ist. Auch das „Cop4U“-Konzept von Polizisten, die im
       Schulumfeld tätig sind, ist seit Jahren Teil der Gewaltprävention. Nur kann
       unsere Gesellschaft nicht erreichen, dass Kinder und Jugendliche auf der
       Straße nie wieder einen Streit austragen. Es ist jetzt falsch, nach
       schärferen Maßnahmen wie geschlossener Unterbringung zu rufen. Im
       Gegenteil, die Frage muss erlaubt sein, an welchen Stellen die
       Gewaltprävention ihre Ziele verfehlt.
       
       23 Aug 2021
       
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