# taz.de -- Afghanische Ortskraft im Hungerstreik: Letzte Hoffnung Auswärtiges Amt
       
       > Neun Jahre hat Ahmed in Afghanistan für die Bundeswehr gearbeitet. Einen
       > Schutzstatus hat er nie erhalten – nun ist auch noch seine Familie in
       > Gefahr.
       
 (IMG) Bild: Ahmet arbeitete 9 Jahre für die Bundeswehr und kämpft für seine Familie. Protest vor dem Auswärtigen Amt
       
       Berlin taz | Ahmed ist im Hungerstreik, weil Deutschland sein Wort nicht
       hält. Seit Jahren versucht der 32-jährige Afghane vergebens, seine Frau und
       seine Familie nach Deutschland zu bringen. Seit ein paar Wochen aber hat er
       Angst, dass ihnen seinetwegen etwas zustößt.
       
       Neun Jahre lang hat Ahmed im ISAF-Lager Camp Marmal in Mazar-e Sharif
       gearbeitet, von 2006 bis 2015. Das belegen zahlreiche Dokumente, die Ahmed
       in eine schwarze Aktentasche gepackt und von einer hessischen Kleinstadt
       bei Frankfurt mit nach Berlin, vor das Auswärtige Amt, gebracht hat.
       
       Doch seine Familie hat nach Ansicht der deutschen Behörden kein Anrecht
       darauf, in [1][Sicherheit vor den Taliban] zu leben – jedenfalls nicht in
       Deutschland. Seit Tagen harren seine Eltern und Geschwister am
       [2][Flughafen in Kabul] aus und hoffen, von der Bundeswehr außer Landes
       gebracht zu werden. Auch seine Frau hat sich mittlerweile nach Kabul
       durchschlagen können. Doch es sieht nicht gut aus für Ahmeds Familie.
       
       Deshalb steht Ahmed, die langjährige Ortskraft der Bundeswehr, an diesem
       Donnerstag vor dem Hauptsitz der deutschen Diplomatie und fordert die
       unbürokratische Hilfe ein, die die Bundesregierung [3][den Ortskräften
       versprochen] hat. Am Mittwoch ist er mit dem Zug angereist, sein Bruder und
       ein Freund begleiten ihn. Die drei hoffen, im Auswärtigen Amt empfangen zu
       werden.
       
       ## Pure Verzweiflung
       
       „Deutschland schuldet mir etwas“, sagt Ahmed. Zum Beweis greift er zu
       seiner schwarzen Aktentasche und nimmt einen Ordner heraus. Dann zeigt er
       der taz Arbeitsnachweise, ausgestellt von der deutschen
       Einsatzwehrverwaltungsstelle im Camp Marmal, sowie zahlreiche Fotos, die
       ihn mit deutschen Soldaten zeigen.
       
       Mehrere Ordner voller Dokumente hat Ahmed mit dabei. Sie sollen dabei
       helfen, seine Familie in Schutz zu bringen. „Meine Famillie ist in Gefahr,
       weil ich für Deutschland gearbeitet habe“, sagt Ahmed und seine Stimme
       bricht, als er hinzufügt: „Wenn ihr etwas passiert, zünde ich mich hier
       selbst an“.
       
       Ahmed heißt in Wahrheit anders. Um seine Familie in Kabul nicht weiter zu
       gefährden, verzichtet die taz auf Angaben, die ihn identifizieren könnten.
       Nur so viel ist für seine Geschichte wichtig: Ahmed kam Ende 2015 nach
       Deutschland. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bestätigte
       in seinem Asylbescheid von 2017 zwar, dass Ahmed wegen seiner Arbeit im
       ISAF-Lager Camp Marmal politisch verfolgt worden ist.
       
       Seinen Asylantrag lehnte das Bamf dennoch ab: Im Falle einer Abschiebung
       sei „nicht mit einer erneuten Verfolgungshandlung zu rechnen“, heißt es
       darin nach Angaben von Ahmeds Rechtsanwältin Annette Schlenke. Ahmeds Klage
       gegen den Bamf-Bescheid habe das Verwaltungsgericht Gießen Ende 2020 mit
       der Begründung zurückgewiesen, dass Ahmed „vage“ und „oberflächliche“
       Angaben gemacht habe und deshalb „unglaubwürdig“ sei.
       
       ## Folgenschwere Asylentscheidung
       
       Die Folgen dieses Urteils entscheiden nun möglicherweise über Leben und
       Tod. Denn weil Ahmed in Deutschland keinen Schutzstatus hat und nur
       geduldet ist, darf seine Familie jetzt auch keinen Bundeswehrflieger
       besteigen. Bisher sind sie nicht auf der Liste der Personen, die aus
       Afghanistan ausgeflogen werden sollen. „Es ist ein Skandal, wie kaltherzig
       hier mit einer langjährigen Ortskraft der Bundeswehr umgegangen wird“, sagt
       Rechtsanwältin Schlenke der taz.
       
       Zwar habe sie einen Asylfolgeantrag gestellt, schließlich bezweifle heute
       niemand mehr, dass Ortskräfte in Afghanistan gefährdet seien. Doch bis
       darüber entschieden ist, könnte es für Ahmeds Familie zu spät sein. Ob und
       inwieweit Asylbescheide rückwirkend der aktuellen Sicherheitslage in
       Afghanistan angepasst werden – und was dies für die geplanten Evakuierungen
       aus Kabul bedeuten, ist bislang unklar. Das Auswärtige Amt ließ eine
       entsprechende Anfrage der taz unbeantwortet.
       
       Rechtsanwältin Annette Schlenke jedenfalls hat bisher vom Auswärtigen Amt
       keine Auskünfte erhalten, ob Ahmeds Familie geholfen werden kann. Auch die
       Bitte, ihren Mandanten persönlich in Berlin zu empfangen, blieb
       unbeantwortet.
       
       Ahmed jedenfalls ist entschlossen, so lange zu bleiben, bis er empfangen
       wird. Er hat sich darauf eingestellt, auf dem kleinen Platz gegenüber des
       Auswärtigen Amtes zu übernachten.
       
       19 Aug 2021
       
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