# taz.de -- Keine Ermittlungen im Fall Qosay K.: Mit der Aufklärung allein gelassen
       
       > Qosay K. starb nach Polizeigewahrsam. Die Generalstaatsanwaltschaft hat
       > die Ermittlungen eingestellt – und weist nun die Beschwerde dagegen
       > zurück.
       
 (IMG) Bild: Der Tod von Qosay K. sorgte für viel Anteilnahme: Bank im Delmenhorster Wollepark im April 2021
       
       Hannover taz | Im Fall des 19-jährigen Qosay K., der am 5. März nach einer
       Polizeikontrolle [1][im Delmenhorster Polizeigewahrsam kollabierte und
       später im Krankenhaus verstarb], hat die Generalstaatsanwaltschaft
       Oldenburg nun die Beschwerde der Hinterbliebenen-Anwältin Lea Voigt gegen
       die [2][Einstellung der Ermittlungen] zurückgewiesen.
       
       Gegen die eingesetzten Polizeibeamten und Rettungssanitäter
       wurde wegen Körperverletzung, unterlassener Hilfeleistung im Amt und
       fahrlässiger Tötung ermittelt. Nach Sach- und Rechtslage halte man die
       Entscheidung für richtig, die Verfahren einzustellen, so die Sprecherin der
       Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg, Carolin Castagna, gegenüber der taz.
       Es sei geprüft worden, was ermittelt wurde und ob mehr hätte gemacht werden
       können.
       
       Das „Bündnis in Erinnerung an Qosay“ äußert sich in einer Pressemitteilung
       empört. Die Ermittlungen seien von der Staatsanwaltschaft widerwillig und
       voreingenommen geführt worden, das Ergebnis sei in sich widersprüchlich, so
       Gundula Oerter vom Bündnis. Dass die Ermittlungen so schnell eingestellt
       wurden, zeige, „dass es niemals ein ernsthaftes staatsanwaltschaftliches
       Interesse an der Aufklärung von Qosays Tod gab“, sagt Oerter.
       
       Die Anwältin Lea Voigt habe viele Lücken und Unstimmigkeiten in den
       bisherigen Ermittlungen nachgewiesen, die Generalstaatsanwaltschaft aber
       habe weder die Vorladung weiterer Zeug*innen noch die Ausermittlung
       offener Fragen oder die Klärung der Todesursache für nötig gehalten.
       
       ## Anwälte prüft Klageerzwingungsverfahren
       
       So sei eine von Krankenhausärzten diagnostizierte Thrombose, die auf ein
       Bauchtrauma durch äußere Gewalteinwirkung zurückzuführen sein könnte, vom
       Tisch gewischt worden. Die Ermittlungen hätten sich auf einen im Magen
       gefundenen Superabsorber unklarer Herkunft und eine Intoxikation
       konzentriert. Ob dieser Superabsorber aber auch im Krankenhaus post mortem
       in den Mageninhalt gelangt sein könnte und ob die Einnahme von
       Superabsorbern überhaupt tödlich sei, interessiere die
       Generalstaatsanwaltschaft nicht.
       
       Die Hinterbliebenen haben in einem solchen Fall nur wenig rechtliche
       Möglichkeiten. Anwältin Voigt prüft nun ein Klageerzwingungsverfahren.
       Damit lasse sich allerdings eine Aufklärung nicht erzwingen, betont Voigt.
       „Die muss nun durch die privaten Bemühungen meiner Mandant*innen
       vorangetrieben werden, wie es ja leider auch bei anderen Todesfällen dieser
       Art der Fall war.“
       
       4 Aug 2021
       
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