# taz.de -- Afghanische Ortskräfte der Deutschen: Am Hindukusch vergessen
       
       > Afghanische Helfer werden nach dem Bundeswehr-Abzug sich selbst
       > überlassen. Ortskräfte der deutschen Entwicklungshilfe sind schlechter
       > dran.
       
 (IMG) Bild: Blaue Moschee in Masar-e Scharif: Afghanische Helfer wechseln oft ihren Aufenthaltsort – aus Angst vor den Taliban
       
       Berlin taz | Rohab Abusi* fürchtet um sein Leben. Der Elektriker arbeitete
       sieben Jahre lang bis 2017 für die Deutsche Gesellschaft für Internationale
       Zusammenarbeit (GIZ) in Afghanistan. Er installierte etwa Kameras und
       Alarmsysteme. Nun ist er in Kabul und wechselt immer wieder seinen
       Aufenthaltsort – aus Angst vor den Taliban. Er sei nur einer von vielen
       Afghanen, die aufgrund ihrer Arbeit für die GIZ in Lebensgefahr seien,
       meint er.
       
       „Einige von uns haben Drohbriefe erhalten, einige Anrufe oder SMS von den
       Taliban und anderen extremistischen Gruppierungen. Darin werden wir
       beschuldigt, mit den Fremden, den Deutschen und den Besatzern Afghanistans
       zu kollaborieren und für sie zu spionieren“, schreibt Abusi in einer Mail.
       „Einige unserer Kollegen wurden sogar mehrfach angegriffen und von
       bewaffneten, maskierten Männern zusammengeschlagen.“ Auf Abusi und seine
       Familie wurden schon geschossen. Trotzdem dürfen sie nicht nach Deutschland
       kommen.
       
       Wurde direkt nach dem [1][Abzug der deutschen Soldat:innen aus
       Afghanistan] vor allem darüber berichtet, wie wenig sich Deutschland um
       afghanische Helfer:innen der Bundeswehr kümmert, wird durch Abusi jetzt
       klar: Auch die Ortskräfte des Bundesentwicklungsministeriums (BMZ), in
       dessen Auftrag die GIZ Projekte in Afghanistan durchführt, werden offenbar
       im Stich gelassen. Für sie ist es noch schwieriger in Deutschland Zuflucht
       zu finden. Die taz hat per Mail mit Abusi kommuniziert. Dokumente, die
       seine Behauptungen stützen liegen der taz vor.
       
       Eigentlich soll das sogenannte Ortskräfteverfahren gefährdete
       Helfer:innen der Deutschen in Sicherheit bringen. Seit 2013 dürfen
       afghanische Ortskräfte nach Deutschland kommen. Voraussetzung ist jedoch,
       dass sie eine Gefährdungsanzeige stellen. Darin müssen sie nachweisen,
       warum sie einer Gefahr ausgesetzt sind, die auf ihr
       Beschäftigungsverhältnis mit deutschen Ministerien zurückzuführen ist.
       Abusi hat diesen Antrag gestellt, zweimal. Und zweimal wurde er abgelehnt.
       
       ## Schuss durchs Fenster
       
       Ende 2020 hatte die GIZ laut Webseite 1.031 nationale
       Mitarbeiter:innen in Afghanistan. Die Entwicklungszusammenarbeit läuft
       auch nach dem Abzug der deutschen Truppen weiter. Nach Angaben des BMZ
       haben seit 2013 insgesamt 176 Ortskräfte eine Gefährdungsanzeige im Rahmen
       des Ortskräfteverfahrens gestellt. Fast alle davon waren für die GIZ tätig.
       Nur 45 hatten bisher Erfolg.
       
       Abusi meint, dass derzeit noch 30 bis 40 andere eine Gefährdungsanzeige
       gestellt hätten. Einige, die noch eine Antwort vom BMZ auf ihre
       Gefähdungsanzeige erwarteten, würden es nicht wagen, sich öffentlich zu
       äußern. Sie hätten Angst, abgelehnt zu werden. Abusi vermutet, dass
       insgesamt 70 Prozent der ehemaligen und aktuellen GIZ-Mitarbeiter:innen
       nach Deutschland kommen wollten. Das sind Vermutungen des Afghanen,
       überprüfen lassen sich diese Zahlen nicht.
       
       In der Absage, die Abusi Ende Juni auf seine zuletzt gestellte
       Gefährdungsanzeige erhielt, heißt es: Die deutschen Behörden „konnten nicht
       feststellen, dass Sie momentan einer spezifischen Gefahr ausgesetzt sind,
       die aus Ihrem Beschäftigungsverhältnis mit der afghanisch-deutschen
       Entwicklungszusammenarbeit oder der GIZ resultiert“. Es ist wohl eine
       standartisierte Absage. „Please do not reply to this e-mail“, steht dick in
       roter Schrift unter der Mail.
       
       Abusi dagegen wähnt sich sehr wohl in Gefahr. Er sei nicht nur bedroht,
       sondern auch angegriffen worden. Ein Mal wurde auf ihn geschossen. Er habe
       am Fenster gestanden, mit seiner kleinen Tochter im Arm. „Die Kugel
       durchbohrte das Fenster und drang in das Dach ein. Glücklicherweise wurde
       niemand von uns verletzt.“ Seitdem er seine Gefährdungsanzeige gestellt
       habe, verstecke er sich. Seine Frau habe ihr Studium abbrechen müssen,
       seine Tochter könne nicht zur Schule gehen. Dass ihnen etwas passiere, sei
       nur noch eine Frage der Zeit.
       
       ## „Diese Regelung ist absurd“
       
       Wieso Abusi trotz alldem abgelehnt wurde, bleibt unklar. Das BMZ will sich
       auf Anfrage der taz nicht näher zu dem Fall äußern. Zu Gefährdungsanzeigen
       könnten „keine personenbezogenen Angaben gemacht werden“.
       
       Bernd Mesovic, ehemaliger Vizechef von Pro Asyl und Afghanistanexperte,
       kritisiert die Entscheidungspraxis im Rahmen des Ortskräfteverfahrens als
       intransparent. „Die Kriterien, nach denen über die Gefährdungsanzeigen
       entschieden wird, wurden nie offengelegt.“
       
       Für die Ortskräfte des BMZ gelten offenbar auch andere Regeln, als für
       solche der Bundeswehr und Bundespolizei. Während bei Letzteren das
       Beschäftigungsverhältnis bis 2013 zurückliegen darf, gilt für
       GIZ-Mitarbeiter:innen eine Ausschlussfrist von zwei Jahren.
       
       „Diese Regelung ist absurd“, meint Mesovic. „Wenn die Taliban jemanden im
       Visier haben, dann spielt die Frage, wie lange und wann eine Person
       angestellt war, keine Rolle.“
       
       ## Gekündigt, um zu schützen?
       
       Abusi arbeitet seit 2017 nicht mehr für die GIZ – ob deswegen sein letzter,
       zweiter Antrag auf Ausreise nach Deutschland zurückgewiesen wurde, ist
       unklar. Was aber klar ist: Sein erster Antrag wurde nicht aus diesem Grund
       abgewiesen. Denn den stellte er 2017 – bevor die GIZ das Arbeitsverhältnis
       mit ihm beendete. Und das war kein Zufall.
       
       Denn der Fall Abusi bringt auch ans Licht: Nachdem die Ortskräfte der GIZ
       eine Gefährdungsanzeige gestellt haben, wird ihnen routinemäßig gekündigt.
       „Wenn nationale GIZ-Mitarbeitende angeben, aufgrund ihrer Beschäftigung bei
       der GIZ gefährdet zu sein, wird das Beschäftigungsverhältnis zu deren
       eigenen Schutz aufgehoben“, heißt es aus der GIZ auf taz-Nachfrage. Am
       Ortskräfteverfahren könnten die Entlassenen trotzdem teilnehmen.
       
       Afghanistanexperte Mesovic hält dieses Vorgehen der GIZ für skandalös.
       „Kündigung zur Gefahrenabwehr – mit oder ohne Abfindung – ist nicht das,
       was in Sachen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ausreicht.“ Viele dürften
       auch abgeschreckt werden, eine Gefährdungsanzeige zu stellen, wenn sie dann
       ihren Job verlieren.
       
       Die GIZ dagegen teilt mit, man sei sich der Pflicht um die Fürsorge der
       Mitarbeitenden bewusst und nehme sie wahr. Betroffene könnten sich an das
       sogenannte Risk Management Office wenden und bekämen Hilfe.
       
       Auch das hat Abusi versucht. Er sagt, was ihm dort an Hilfe angeboten
       worden wurde, sei nicht über Tipps zur Risikominimierung hinausgegangen. Er
       hat inzwischen einen Facebookpost initiiert, der auf die Situation von
       GIZ-Mitarbeiter:innen aufmerksam machen will: „Lasst niemanden zurück!“,
       wird darin gefordert. Doch genau danach sieht es aus.
       
       *Name von der Redaktion geändert
       
       14 Jul 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Ex-Gruenen-MdB-ueber-Afghanistan-Abzug/!5782113
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Julian Jestadt
       
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