# taz.de -- Disziplinarverfahren gegen Staatsanwalt: AfD-Politiker droht Berufsverbot
       
       > Ein Gericht in Stuttgart klärt, ob der AfD-Abgeordente Thomas Seitz
       > weiter als Staatsanwalt tätig sein kann. Er habe Amt und Politik nicht
       > getrennt.
       
 (IMG) Bild: Dies ist kein Rettungsschirm: Das Justizministerium wirft Thomas Seitz schwere Dienstvergehen vor
       
       Stuttgart taz | Dem Staatsanwalt und AfD-Bundestagsabgeordneten Thomas
       Seitz droht die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Das zeichnet sich
       nach der mündlichen Verhandlung am Richterdienstgericht des Landes
       Baden-Württemberg ab. Das Urteil wird in einigen Wochen veröffentlicht.
       
       Das CDU-geführte Landesjustizministerium warf Seitz schwere Dienstvergehen
       vor. So habe er sein Amt und die politische Aktivität nicht sauber
       getrennt. Auf einem Foto auf seiner Facebook-Seite war er mit AfD-Sticker
       und Robe über dem Arm zu sehen. Außerdem habe er sich mehrfach in „nicht
       hinnehmbarer Weise“ über Muslime und Flüchtlinge geäußert. Er habe von
       einer „Invasion“ gesprochen, die die Bundeswehr notfalls mit Waffengewalt
       aufhalten müsse.
       
       Es sei „nicht gewährleistet, dass Sie diesen Bevölkerungsgruppen im Dienst
       noch neutral und unvoreingenommen entgegentreten“, sagte Landesvertreter
       Christian Pohl zu Seitz. Jedenfalls bestehe ein „böser Schein“. Außerdem
       habe Seitz die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ verletzt,
       kritisierte das Land. Er habe unter anderem die deutsche Justiz als
       „Gesinnungsjustiz“ bezeichnet.
       
       Damit habe Seitz gegen die beamtenrechtlichen Pflichten zur Mäßigung, zur
       Neutralität und zur Verfassungstreue verstoßen. Die Schwere und Vielzahl
       der Dienstvergehen – insgesamt ging es um 17 Einzeläußerungen – lasse nur
       eine Möglichkeit zu, so der Landesvertreter: Seitz müsse der Beamtenstatus
       entzogen werden.
       
       Seitz Anwalt Martin Konrad betonte, dass sich kein Vorwurf auf das
       dienstliche Verhalten seines Mandanten beziehen. Dort sei ihm nie
       Einseitigkeit vorgeworfen worden. Der Anwalt räumte ein, dass man über
       einen Verstoß gegen die Mäßigungspflicht diskutieren könne. Allerdings
       müsse im Wahlkampf auch ein Beamter „nicht nur mit dem Florett fechten“.
       
       ## Noch kein Präzedenzfall
       
       Seitz ergriff in der Verhandlung selbst das Wort. Seine Äußerungen seien
       von der Meinungsfreiheit gedeckt und teilweise aus dem Zusammenhang
       gerissen worden. „Ich habe nicht ins Blaue hinein gehetzt, sondern auf die
       konkrete Wirklichkeit Bezug genommen“, etwa als er vor „Randale“ in
       Flüchtlingsunterkünften warnte, die die Polizei überfordere. Dass er auf
       dem Foto seine Staatsanwaltsrobe über den Arm gelegt hatte, sei für
       unbefangene Betrachter gar nicht erkennbar.
       
       Die Vorsitzende Richterin Ute Baisch sagte: „Es spricht einiges dafür, dass
       die Grenzen des Mäßigungsgebots überschritten wurden.“ Als Vergleich regte
       sie an, dass Seitz selbst seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
       beantragt. Seitz lehnte ab. Das Gericht will sich für das Urteil Zeit
       nehmen, weil es keine Präzedenzfälle gibt. Seitz Anwalt: „Der Fall hat das
       Zeug, beim Bundesverfassungsgericht zu landen“.
       
       13 Aug 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) Disziplinarverfahren
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) Sommerinterview
 (DIR) Schwerpunkt AfD
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Urteil gegen AfD-Politiker Thomas Seitz: Rechter Staatsanwalt gefeuert
       
       Auf seiner Facebook-Seite hetzte der AfDler Thomas Seitz immer wieder gegen
       Geflüchtete und Muslime. Jetzt verliert er seinen Beamtenstatus.
       
 (DIR) Beamtenstatus von AfD-Abgeordnetem: „Pflicht zur Verfassungstreue verletzt“
       
       Das Richterdienstgericht Baden-Württemberg begründet, warum der
       AfD-Abgeordnete und frühere Staatsanwalt Thomas Seitz kein Beamter mehr
       sein darf.
       
 (DIR) Disziplinarverfahren gegen AfDler Seitz: Entscheid gegen Beamtenstatus
       
       Ein Gericht in Baden-Württemberg entscheidet gegen Staatsanwalt und
       AfD-Abgeordneten Thomas Seitz. Er habe seine Pflichten als Beamter
       verletzt.
       
 (DIR) Wie die AfD mit kritischen Fragen umgeht: Die Alternative auf Antworten
       
       Die AfD reagiert beleidigt auf das Gauland-Interview. Umso wichtiger ist
       es, weiterhin konkrete Antworten zu diversen Themen einzufordern.
       
 (DIR) AfD erkennt parteinahe Stiftung an: Steinbach setzt sich durch
       
       Die Rechtspopulisten entscheiden sich für die Desiderius-Erasmus-Stiftung
       um Erika Steinbach. Für manche verrät die AfD damit „einen Teil ihrer
       Seele“.