# taz.de -- Feiern im Park: Keine Party ist illegal!
       
       > Wer darf mit wie vielen anderen draußen Bier trinken? Die vielen
       > Verordnungen angesichts Corona verwirren sogar den Innensenator. Die taz
       > klärt auf
       
 (IMG) Bild: Immer ein guten Plätzchen für eine Party: Mauerpark in Berlin
       
       Berlin taz | Auch an diesem Wochenende werden sich in Parks und auf
       Freiflächen der Stadt wieder – nicht nur – junge Menschen treffen, um zu
       plaudern, [1][zu trinken, Musik zu hören, zu tanzen]. Bis die Polizei kommt
       und dem Spaß ein Ende macht. Dann wird wieder die Rede sein [2][von
       illegalen Partys]. Dabei weiß jede/r: Keine Party ist illegal, höchstens
       die Situation, in der sie stattfindet, wie es in Abwandlung einer
       bekannten Weisheit heißt.
       
       Doch was ist nun erlaubt und was nicht? Durch die Auflagen infolge der
       Pandemie ist das noch komplizierter als sonst zu beantworten. Zumal ab
       Samstag neue Coronaregeln gelten. Die taz beantwortet die wichtigsten
       Fragen.
       
       Dürfen sich 100 Menschen einfach so in einem Park treffen? 
       
       Ja. Die Obergrenze für private Feiern im Freien liegt jetzt bei 100
       Personen. Immer, wenn sich Menschen gemeinsam aufhalten und die Einhaltung
       des Mindestabstandes nicht möglich ist, ist es nach wie vor angezeigt, eine
       medizinische Gesichtsmaske zu tragen. Bei öffentlichen Veranstaltungen –
       bis zu 2.000 Personen sind erlaubt – ist grundsätzlich eine Testpflicht
       vorgesehen. Darüber hinaus gilt in den Parks immer das Grünanlagengesetz:
       Die Benutzung muss schonend erfolgen, so dass Anpflanzungen und die Anlagen
       nicht beschädigt oder verschmutzt und andere Besucher nicht unzumutbar
       gestört werden. Veranstaltungen mit elektronisch verstärkter Musik sind bei
       den zuständigen Bezirksämtern genehmigungspflichtig.
       
       Wie lange darf man sich treffen? 
       
       Es gibt keine zeitliche Beschränkung für private Treffen, aber auch hier
       gelten die Schutzvorschriften des Grünflächengesetzes. Bei störendem Lärm
       gilt das Immissionsschutzrecht. Es reicht schon, wenn sich ein einziger
       Anwohner belästigt fühlt und die Polizei ruft.
       
       Wie lange dauert es, bis die Polizei aufkreuzt? 
       
       Wenn der Anruf um 17 Uhr eingeht, wird die Polizei hoffentlich Dringenderes
       zu tun haben, als der Beschwerde nachzugehen. Aber je später, umso
       wahrscheinlicher, dass die Uniformierten im Park aufkreuzen, insbesondere
       zur Nachtzeit. Wenn wirklich eine Lärmbelästigung vorliegt, werden sie
       schleunigst dafür sorgen, dass Ruhe einkehrt.
       
       Wie gehen die Einsatzkräfte vor? 
       
       Das ist wie immer eine Frage der Verhältnismäßigkeit, man könnte auch
       sagen, es hängt von der Laune und Tagesform der Einsatzkräfte ab. Der
       Grundsatz ist laut Polizeipressestelle, die Feiernden zunächst
       anzusprechen, auch mittels Lautsprecherdurchsagen, und sie zum Verlassen
       der Grünanlagen aufzufordern. In den meisten Fällen werde dem auch Folge
       geleistet. Andernfalls würden aber auch Platzverweise erteilt und
       Ordnungswidrigkeitenanzeigen geschrieben. Bei Fortdauer der Party maximiert
       sich das Risiko, dass die Musikanlage beschlagnahmt wird. Schlauer wäre,
       sofort zu verschwinden und woanders weiterzufeiern.
       
       Und wie ist das mit dem Alkohol – der war doch mal verboten während Corona?
       
       Achtung, jetzt wird es kompliziert (am besten nüchtern lesen). Wörtlich
       heißt es in Paragraf 10 der geltenden
       Sars-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: Der Verzehr von
       alkoholischen Getränken in Grünanlagen „ist im Sinne des
       Grünanlagengesetzes“ untersagt. Ein Blick ins Grünanlagengesetz indes
       zeigt: Von einem Alkoholverbot in Parks steht da nichts.
       
       Selbst Innensenator Andreas Geisel (SPD) kennt offenbar die Berliner
       Gesetzeslage nicht. Im Juni hatte er das Alkoholverbot auf einer
       Pressekonferenz mit den Worten begründet: Alkohol konsumieren in Parks,
       „das konnte man noch nie, das hat nichts mit Corona zu tun“.
       
       Auch Geisels Pressestelle konnte das Zustandekommen dieses Irrtums am
       Donnerstag nicht aufklären. Es folgte das klassische Behördenpingpong: Die
       Innenverwaltung verwies die taz mit ihrer Anfrage an die Umweltverwaltung
       und die wiederum an die Wirtschaftsverwaltung.
       
       Informierter zeigen sich immerhin die Bezirke: „Es gibt kein Alkoholverbot
       im Grünflächengesetz.“ Und auch die Polizei kennt sich aus. Wenn die
       Feiernden von den Einsatzkräften per Lautsprecher auf das Alkoholverbot in
       den Grünanlagen hingewiesen würden, geschehe das allein auf Grundlage der
       Infektionsschutzverordnung, so die Pressesprecherin.
       
       Was geschieht mit den Flaschen und dem Müll? 
       
       Nach den Raves sind Grünlagen wie die Hasenheide oder der Mauerpark am
       nächsten Morgen in Verpackungen, Flaschen und Scherben versunken. Das ist
       unfair, nicht nur gegenüber der Natur, sondern auch den anderen
       Parknutzern. Das Aufstellen von mehr Mülltonnen führe zu nichts, sagen
       Grünflächenamtsmitarbeiter. Wenn der Autoverkehr die Straßen verstopfe,
       fordere schließlich auch keiner, mehr Straßen zu bauen. Darum der Appell:
       Nehmt euren Müll gefälligst mit nach Hause.
       
       Gibt es noch alternative Orte statt Parks, um draußen zu feiern? 
       
       Viele Clubs und legale Open-Air-Locations haben wieder geöffnet und bieten
       jedes Wochenende Programm. Meist ist aber um 22 Uhr Schluss – aus
       Lärmschutzgründen. Die Möglichkeit einer vollen Partynacht bieten hingegen
       ausgewiesene Open-Air-Locations, etwa im Draußenstadt-Programm des Senats.
       Auf Parkplätzen und Betonbrachen, meist in den Außenbezirken, kann dann
       auch nachts sicher gefeiert werden.
       
       Wer es unbedingt informell will, kann in dubiosen Telegram-Gruppen nach
       größeren Parties im Berliner Umland Ausschau halten. Generell gilt: Je
       weiter draußen, desto geringer die Wahrscheinlichkeit, dass die
       Uniformierten die Party frühzeitig beenden. Allerdings sind die meisten
       Locations den Behörden seit dem letzten Coronasommer schon bestens
       bekannt.
       
       9 Jul 2021
       
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