# taz.de -- Forderung der Justizminister:innen: Härtere Strafen für „Rache-Pornos“
       
       > Die Verbreitung sexueller Videos von Ex-Freund:innen ist schon strafbar.
       > Doch die Sanktionen sollen härter werden, plant die
       > Justizministerkonferenz.
       
 (IMG) Bild: Sexuelle Videos werden immer wieder aus Rache verbreitet, nachdem Beziehungen zu Ende gehen
       
       Freiburg taz | Die Justizminister:innen der Länder fordern, dass die
       Verbreitung von „Rache-Pornos“ härter bestraft werden soll. Der bisherige
       Strafrahmen von bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe sei nicht
       „schuldangemessen“.
       
       Meist entstehen die Fotos und Videos einvernehmlich im Rahmen einer
       Beziehung. Man schickt sich Bilder vom eigenen nackten Körper (Sexting), um
       sich anzumachen, als Liebesbeweis oder einfach, weil es heute irgendwie
       dazugehört. Manche Paare nehmen sich sogar selbst beim Geschlechtsverkehr
       auf.
       
       Solange beide volljährig und einverstanden sind, ist das kein Problem.
       Allerdings werden die Aufnahmen immer wieder missbraucht, nachdem die
       Beziehung zu Ende ging. Typische Konstellation ist, dass der junge Mann es
       nicht verkraftet, wenn sich die Freundin von ihm trennt, und er sich dann
       rächt, indem er die sexuellen Bilder aus der gemeinsamen Zeit nun auf
       [1][Porno-Seiten im Internet] hochlädt. Für die Betroffenen ist das meist
       sehr verletzend, auch weil das frühere Vertrauen so rücksichtslos
       missbraucht wird.
       
       Schon heute ist die Verbreitung solcher Aufnahmen gegen den Willen der
       Betroffenen strafbar. Sie gilt als „Verletzung des höchstpersönlichen
       Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen“, was in
       Paragraph 201a des Strafgesetzbuchs geregelt ist, konkret in Absatz 1
       Nummer 5. Es droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei
       Jahren.
       
       ## Ermittlungserfolg nur mit Vorratsdatenspeicherung?
       
       Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hält das für nicht
       ausreichend: „Das Hochladen solcher Videos ist eine besonders perfide Form
       des Cybermobbings. Sie richtet bei den Betroffenen enormen, meist
       psychischen, Schaden an, der in Einzelfällen bis zum Suizid führen kann.“
       Welches Strafmaß der bayerische Minister anstrebt, sagte er nicht. Sein
       Antrag wurde bei der digitalen Justizministerkonferenz (Jumiko), die am
       Donnerstag zu Ende ging, ganz überwiegend unterstützt.
       
       [2][Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD)] will den Wunsch der
       Länder prüfen. Sie verweist aber auf einen Gesetzentwurf der
       Bundesregierung, über den der Bundestag nächste Woche abstimmen wird.
       Danach wird als Stalking (Nachstellung) künftig ausdrücklich auch das
       unbefugte Verschicken von „Abbildungen“ einer Person definiert. Hier soll
       der Strafrahmen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe reichen. Allerdings
       werden nur Fälle erfasst, in denen „wiederholt“ „Rache-Pornos“ verschickt
       werden.
       
       Bayern nutzte die Diskussion um die „Rache-Pornos“, um auch für eine
       Wiedereinführung der [3][Vorratsdatenspeicherung] zu plädieren. Die
       Verbindungsdaten der Telekommunikation aller Bürger soll monatelang
       gespeichert werden, für den Fall, dass die Polizei einzelne Informationen
       braucht. „Ohne die IP-Adresse kommen unsere Ermittler in der Regel nicht an
       die Täter heran“, erklärte Bayerns Justizminister Eisenreich.
       
       Dieser Antrag bekam in der Jumiko aber nur eine 9-zu-5-Mehrheit bei zwei
       Enthaltungen. Insbesondere das grün-rote Lager stimmte dagegen. Schließlich
       wisse man doch gerade bei „Rache-Pornos“ in der Regel recht gut, wer die
       Aufnahme verbreitet hat.
       
       17 Jun 2021
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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