# taz.de -- Unfreiwillig intime Fotos im Netz: Wenn die Bilderlawine rollt
       
       > Eine Frau entdeckt Nacktfotos von sich auf der Pornoplattform xHamster.
       > Sie ist eine von vielen Betroffenen digitaler sexualisierter Gewalt.
       
 (IMG) Bild: Eine von 12 Personen ist in ihrem Leben einmal von digitaler sexualisierter Gewalt betroffen
       
       Es ist März 2019, als Anna Nackt – die heute als Aktivistin unter diesem
       Pseudonym tätig ist – intime Fotos von sich auf der Pornoplattform xHamster
       entdeckt. Es sind Nacktbilder und Screenshots von ihrem Facebook-Account,
       versehen mit ihrem Namen und ihrem Wohnort. Als sie davon erfährt, sind die
       Bilder längst nicht mehr nur auf Deutschlands meistbesuchter Pornoseite,
       sondern auch auf anderen Plattformen verbreitet.
       
       Anna Nackt, die auch hier im Text unter ihrem Pseudonym spricht und
       [1][eine gleichnamige Hilfeplattform] gegründet hat, ist nur eine von
       vielen Betroffenen digitaler sexualisierter Gewalt – sie will dagegen
       kämpfen. Doch die juristischen Möglichkeiten in Deutschland, dagegen
       vorzugehen, sind gering. Eine von 12 Personen ist in ihrem Leben einmal von
       dieser Gewaltform im Netz betroffen, es sind mehr Frauen als Männer. Der
       Täter ist in den meisten Fällen männlich. Dies geht aus einer [2][Studie
       der American Psychologial Assciation unter Facebook-User*innen von 2020
       hervor]. Die Wege, wie Täter*innen an die Bilder kommen, sind
       unterschiedlich.
       
       Mal sind es Ex-Partner*innen, die die Bilder veröffentlichen, mal gelangen
       sie durch Hacks in die Hände von Täter*innen, oder werden von privaten
       Profilen heruntergeladen. Sogenannte Exposer Networks verbreiten dann die
       intimen Bilder weiter, indem sie sie laufend von einer Plattform
       herunterladen und auf einer neuen wieder hochladen. Dadurch entsteht eine
       Bilderlawine, die kaum aufzuhalten ist. Etwas weniger als 24 Stunden
       nachdem Anna Nackt sich bei xHamster meldet, sind ihre Fotos von der Seite
       verschwunden, doch eine Antwort auf ihre Kontaktanfrage bekommt sie nie.
       
       Die Löscharbeiten übernehmen zu diesem Zeitpunkt ehrenamtliche User*innen,
       die die gemeldeten Fotos überprüfen. Unabhängig davon, ob es sich bei den
       Dargestellten um Minderjährige, es sich um unerlaubte Fotos oder reale
       Gewalt handelt. Mit Hilfe eines Handbuches sollen die User*innen
       entscheiden können, ob es sich beispielsweise um „echte“ oder „gefakte“
       Tränen handelt, die auf dem Bild zu sehen sind. Ob also reale oder
       gespielte Gewalt stattgefunden hat. Das geht [3][aus einer
       Investigativrecherche der Vice hervor], bei der zwei Journalist*innen in
       solch einem Löschteam inkognito mitgearbeitet haben.
       
       ## Rechtlich ist das Vorgehen korrekt
       
       Die Löscharbeiter*innen konnten bis kurz vor Weihnachten 2020 auch nicht
       der Frage nachgehen, wer die Fotos hochgeladen hat, denn bis zu diesem
       Zeitpunkt konnte man anonym Uploads auf xHamster durchführen. Einen Schritt
       weiter ging Pornhub: Nachdem Visa und Mastercard [4][aufgrund einer
       Recherche der New York Times ] die Zahlungsabwicklung mit der Plattform
       einstellten, blockierte Pornhub Mitte Dezember alle Inhalte, die von
       anonymen User*innen hochgeladen wurden.
       
       Rechtlich gesehen ist das Vorgehen von xHamster, Inhalte erst zu löschen,
       wenn sie überprüft wurden, korrekt. Plattformen können in Deutschland erst
       dann für die Inhalte haftbar gemacht werden, wenn sie gemeldete Inhalte
       nicht überprüfen und Illegales nicht löschen. Das Prinzip heißt „Notice and
       Takedown“. Für Betroffene bedeutet es, dass ihre Bilder nach dem Entdecken
       noch solange online zugänglich sind, bis die Prüfung abgeschlossen ist.
       
       ## Sie startet die Petition #NotYourPorn
       
       Anna Nackt sieht das Problem deswegen in der Gesetzgebung und fordert in
       ihrer [5][im Oktober gestarteten Petition #NotYourPorn], dass Betroffene
       besser geschützt werden müssten. Handlungsbedarf sieht sie im Strafrecht,
       bei der Sensibilisierung von Polizei und Justiz und beim NetzDG.
       
       2018 eingeführt, soll das NetzDG im Umgang mit Hasskriminalität und anderen
       strafbaren Inhalten helfen. So müssen Plattformen alle drei Monate einen
       Straftatenbericht einreichen und Ansprechpartner*innen sowohl für
       Betroffene als für Ermittlungsbehörden anbieten. Doch das Problem ist:
       Pornoplattformen fallen nicht unter das NetzDG. Denn das gilt erst für
       Plattformen mit zwei Millionen registrierten User*innen in Deutschland, was
       bislang keine Pornoplattform vorweisen kann.
       
       ## Das NetzDG hilft bei Pornos kaum
       
       Zudem ist ein Grund, dass dort „spezifische“, also pornografische Inhalte
       verbreitet werden. Nackt fordert, dass das NetzDG angepasst wird.
       [6][Christin Laxa, Medienrechtsanwältin in der Kanzlei Buse Herz Grunst]
       zweifelt, ob solch eine Änderungen umgesetzt wird. Vor allem, weil das
       NetzDG für Straftaten geschaffen wurde, die auf Pornoplattformen kaum
       vorkommen, wie Volksverhetzung, Bedrohungen und Vorbereitungen eines
       Terroranschlags.
       
       Ein anderer Weg wäre es, Pornoplattformen dazu zu verpflichten, Bilder und
       Videos zu prüfen, bevor sie veröffentlicht werden. Das fordert nicht nur
       Anna Nackt in ihrer Petition, die mittlerweile fast 65.000 Unterschriften
       aufweist, sondern auch die [7][Beratungsstelle HateAid] und die
       Macher*innen der [8][Gesichtserkennungssoftware Am I in Porn]. Da
       Upload-Filter jedoch eine Overblocking-Gefahr bergen, scheint das auch
       keine Lösung zu sein. Eine Datenbank könnte den Mittelweg darstellen.
       
       ## Gesetzliche Regelung unwahrscheinlich
       
       In dieser könnten sogenannte Hashs von Bilder gesammelt werden, eine Art
       digitaler Fingerabdruck. Neu hochgeladene Bilder und Videos – nicht jedoch
       wie bei einem Upload-Filter Videos, die noch gar nicht online sind – können
       so direkt nach der Veröffentlichung überprüft und gegebenenfalls wieder
       gelöscht werden.
       
       Schon seit mehreren Jahren werden diese Hash-Datenbanken von Plattformen
       wie Facebook oder Youtube genutzt, um etwa terroristische Aufnahmen
       schneller zu finden. Auch das Unternehmen MindGeek, zu dem große
       Pornoplattformen wie Pornhub und YouPorn gehören, nutzt eine solche
       Technologie, um zu verhindern, dass bereits entferntes Material wieder
       hochgeladen wird. Doch dass hier eine gesetzliche Regelung in Kraft tritt,
       hält Laxa für unwahrscheinlich.
       
       ## Der Facebook-Account als Seismograf
       
       „Wenn eine Verletzung vorliegt, kann man es den Betroffenen aus Sicht des
       Gesetzgebers zumuten, dass sie sich beim Plattformbetreiber melden“, sagt
       sie der taz. Doch dafür müssen Betroffene erst mal von den Re-Uploads
       erfahren. Anna Nackt nutzt deswegen ihren Facebook-Account als
       Seismografen, der anhand von Dickpics, Beschimpfungen,
       Vergewaltigungsfantasien ausschlägt, wenn ihre Bilder wieder mal
       veröffentlicht wurden.
       
       Die Bundesregierung weiß nicht viel mit dem Begriff „digitale Gewalt“
       anzufangen: 2018 musste sie zugeben, dass sie noch keine Definition des
       Begriffes hat. Taten wie die gegen Anna Nackt werden aktuell juristisch
       anders behandelt als analoge Gewalttaten – obwohl auch sie weitreichende
       Folgen für die Betroffenen haben. Wenn illegal intime Fotos von einer
       Person hochgeladen werden, wie im Fall von Anna Nackt, ist das eine
       Verletzung des „höchstpersönlichen Lebensbereichs“, doch es zählt nicht als
       sexualisierte Gewalt, denn dafür muss laut Laxa „körperlich wirkender
       Zwang“ vorliegen, oder wie Anna Nackt es sagt: „Erst, wenn man angefasst
       wird, versteht das deutsche Recht etwas als Gewalt.“.
       
       ## Exposing wird als Privatklagedelikt angesehen
       
       Zudem wird Exposing, also das Veröffentlichen intimer Bilder, als
       sogenanntes Privatklagedelikt angesehen, ähnlich wie die Verletzung des
       Briefgeheimnisses. Während in anderen Bereichen Ermittlungsbehörden aktiv
       werden müssen, sobald sie einen Anfangsverdacht haben, beurteilt die
       Staatsanwaltschaft bei Privatklagedelikten bei jedem Einzelfall erst mal,
       ob ein „öffentliches Interesse“ vorliegt. Bei Exposing entscheidet sie sich
       laut Laxa häufig dagegen. Exposing aus den Privatklagedelikten
       herauszunehmen, hält Laxa für schwierig durchsetzbar.
       
       Doch allein die Diskussion über Exposer Networks kann helfen, die
       Gesellschaft zu sensibilisieren und Wissen über Digitale Gewalt zu
       vermitteln. Denn an dem mangelt es – auch bei der Polizei. Bevor Anna Nackt
       sich an xHamster zur Entfernung der Bilder wendete, rief sie bei der
       Polizei an. Doch statt Hilfe kam dort nur Unverständnis für ihr Anliegen.
       „Sind Sie sicher, dass Sie die Bilder nicht selbst hochgeladen haben?“ Auch
       bei späteren Taten meldete sich Nackt bei der Polizei, schickte Links und
       Screenshots – und bekam teilweise, sagt sie der taz, keine Antworten. „Es
       war wie Arbeitsverweigerung.“
       
       ## Schulungen der Polizei könnten helfen
       
       Was helfen könnte, wären Schulungen für Polizei und Justiz, damit sie
       künftig sensibler mit den Betroffenen umgehen. Gerade wenn die Polizei der
       Erstkontakt ist, ist das unabdingbar – auch um der Verstärkung psychischer
       Folgeerscheinungen vorzubeugen. Dazu zählen: Vertrauensprobleme,
       posttraumatische Belastungsstörungen, Angstzustände, Depressionen und
       Suizidgedanken. Auch Anna Nackt ist in psychologischer Behandlung und sagt
       heute, es gehe ihr „okay“. Doch besonders kurz nach der ersten Tat habe sie
       auf der Straße Paranoia gehabt, habe gefürchtet, dass die Täter*innen
       Nachrichten an ihr Umfeld schicken könnten.
       
       Noch immer besteht die Gefahr, dass die Bilder von Anna Nackt wieder
       hochgeladen werden. Indem sie mit ihrem Umfeld offen darüber spricht und
       als Aktivistin die Situation auch für andere Betroffene verbessern will,
       hat sie für sich einen Weg gefunden, um mit der digitalen Gewalt umzugehen.
       Doch nicht jede Person hat die nötigen psychischen und finanziellen
       Ressourcen, dagegen vorzugehen. Diese Aufgabe fällt auch der
       Bundesregierung zu, die sich mit der Istanbul-Konvention verpflichtet hat,
       sich gegen Gewalt gegen Frauen einzusetzen – auch gegen digitale. Passiert
       ist in der Hinsicht bislang jedoch wenig.
       
       6 Jan 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://annanackt.com/
 (DIR) [2] https://psycnet.apa.org/doiLanding?doi=10.1037%2Fvio0000233
 (DIR) [3] https://www.vice.com/de/article/akdzdp/inside-xhamster-undercover-im-loeschteam-der-pornoseite
 (DIR) [4] https://www.nytimes.com/2020/12/04/opinion/sunday/pornhub-rape-trafficking.html
 (DIR) [5] https://www.change.org/p/notyourporn-missbrauch-auf-porno-plattformen-muss-verfolgt-werden-bmjv-bund-lambrecht
 (DIR) [6] https://www.kanzlei-wirtschaftsrecht.berlin/
 (DIR) [7] https://hateaid.org/
 (DIR) [8] https://amiinporn.org/de
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Johannes Drosdowski
       
       ## TAGS
       
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