# taz.de -- Jäger nach Wolfsabschuss freigesprochen: Notwehr gegen Wölfe ist erlaubt
       
       > Das Amtsgericht Potsdam urteilt: Um ihre Jagdhunde zu schützen, dürfen
       > Jäger Wölfe töten. Die Agrarministerin fordert noch mehr Abschussrechte.
       
 (IMG) Bild: Ist zwar eingesperrt, dafür aber sicher: Wolf im Tierpark Schorfheide nördlich von Berlin
       
       Potsdam taz | Jäger dürfen einen Wolf töten, der auf einer Jagd ihre
       Jagdhunde angegriffen hat. Das hat das Amtsgericht Potsdam am Montag
       geurteilt und einen Jäger freigesprochen, der wegen Verstoß gegen das
       Bundesnaturschutzgesetz angeklagt worden war. Die Staatsanwaltschaft hatte
       gefordert, den Mann zu einer Geldstrafe von 10.500 Euro zu verurteilen.
       
       Der Jäger aus den Niederlanden hatte im Januar 2019 an einer Treibjagd im
       brandenburgischen Fläming teilgenommen, bei der Rehe und Wildschweine
       gejagt wurden. Der 61-Jährige saß auf einem Hochsitz – was dann geschah,
       blieb während der Verhandlung am Montag weitgehend im Dunkeln, weil sich
       diverse Zeugen widersprachen. Der Angeklagte selbst sagte, er habe gesehen,
       wie ein Wolf einige Jagdhunde angriff, und habe ihn erlegt, um die Hunde zu
       schützen. Ein Mitjäger bestätigte das: Zwar habe er die Situation nicht
       sehen, dafür aber hören können. Es habe eindeutig einen Kampf gegeben, die
       Hunde hätten laut geklagt. Er habe zwei Schüsse gehört, nach dem zweiten
       seien die Klagen verstummt.
       
       Ein weiterer Zeuge, ebenfalls Jäger, war kurz nach dem Vorfall an der
       Abschussstelle und widersprach; er sagte aus, er habe keine Kampfspuren
       ausmachen können. Ein geladener Tierarzt bestätigte die Behandlung
       verletzter Jagdhunde nach der Jagd. Die Tierpathologin, die den toten Wolf
       untersucht hatte, fand keine Spuren einer Beißerei. Das Gericht musste also
       entscheiden, ob der Schütze einen angemessenen Grund hatte, den Wolf zu
       töten. Weil keine Beweise vorlagen, die dies widerlegten, wurde der Jäger
       freigesprochen.
       
       Der Deutsche Jagdverband maß dem Urteil im Vorfeld laut Potsdamer Neuesten
       Nachrichten „Signalwirkung für alle Jäger“ zu, weil diese Rechtssicherheit
       im Wald benötigten. „Die Frage ist doch, was ist mehr wert: ein Hund, als
       Familienmitglied, der jahrelang ausgebildet worden ist? Oder ein Wolf?“,
       hatte der Verband gefragt.
       
       ## Populismus, der niemandem weiterhilft
       
       Die Rechtssicherheit der Jäger habe allerdings nie in Frage gestanden, sagt
       Axel Kruschat, Geschäftsführer des Bunds für Umwelt und Naturschutz
       Brandenburg. „In Notwehrsituationen darf man sich auch gegen den streng
       geschützten Wolf wehren“, so Kruschat. Auch er würde seinen Hund
       verteidigen, wenn dieser angegriffen werde. Dass der Jagdverband aus diesem
       speziellen Fall nun eine Grundsatzfrage mache, sei aber nicht angemessen –
       und Forderungen nach immer neuen Erleichterungen für Wolfsabschüsse „purer
       Populismus, die niemandem weiterhelfen“.
       
       Der Vorwurf ging an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU).
       Denn auch sie hatte sich am Montag mit dem Thema Wolf beschäftigt. Klöckner
       sprach sich für einen gezielten Abschuss von Wölfen in Regionen aus, in
       denen bereits viele Tiere leben. „Der gute Erhaltungszustand beim Wolf ist
       in einigen Bundesländern, darunter Niedersachsen, erreicht“, sagte Klöckner
       der Neuen Osnabrücker Zeitung. 2019 hätten Wölfe fast 3.000 Nutztiere
       getötet oder verletzt. „Wo soll das enden, wenn man es einfach ließe?“,
       fragte die CDU-Bundesvize.
       
       Kruschat vom BUND ist gegen Abschusserleichterungen für Problemwölfe, die
       Nutztiere angreifen. „Schießen Jäger die falschen Tiere ab – etwa Leitwölfe
       eines funktionierenden Rudels, – dann griffen die übrigen Tiere viel eher
       Nutztiere“, sagt er.
       
       22 Jun 2021
       
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