# taz.de -- Verfassungsbeschwerde abgelehnt: Ferkel scheitern in Karlsruhe
> Tiere haben bisher in Deutschland keine Grundrechte. Das
> Bundesverfassungsgericht will daran vorläufig auch nichts ändern.
(IMG) Bild: Keine Grundrechte für diese Tiere
Karlsruhe taz | Das Bundesverfassungsgericht hat keine Grundrechte für
Ferkel anerkannt. Die Richter:innen lehnten eine Verfassungsbeschwerde,
die die [1][Organisation Peta im Namen der männlichen Ferkel Deutschlands]
eingereicht hatte, ohne Begründung ab. Peta kritisiert die Entscheidung
scharf. Für Peta war es ein zentraler Baustein ihrer Kampagne „Grundrechte
für Tiere“. [2][Im November 2019 legte die Organisation
Verfassungsbeschwerde] gegen die betäubungslose Kastrierung männlicher
Ferkel ein, die vom Bundestag für weitere zwei Jahre zugelassen worden war.
Als Kläger nannte Peta alle männlichen Ferkel Deutschlands. Diese seien in
ihrem Grundrecht auf Schmerzfreiheit verletzt. Peta sei nur
Prozessvertreter der Schweine. Bisher sind [3][Grundrechte für Tiere aber
weder in Deutschland noch in anderen Staaten] anerkannt. Im Grundgesetz ist
der Tierschutz seit 2002 lediglich als Staatsziel verankert. Ein Staatsziel
ist zwar verbindlich, kann aber nicht individuell eingeklagt werden.
## Ohne Begründung abgelehnt
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde der Ferkel nun
ohne jede Begründung abgelehnt. Meist verfahren die Richter:innen so,
wenn sie eine Beschwerde für völlig abwegig halten – oder wenn sie die
Entwicklung weiter beobachten wollen, bevor sie sich äußern.
Die Umweltrechts-Anwältin Cornelia Ziehm, die die Beschwerdeschrift
verfasst hat, kritisierte das Gericht. Es habe eine „Chance vertan“, dem
verfassungsrechtlich geforderten Tierschutz zur Durchsetzung zu verhelfen.
Die Einordnung von Tieren als „Rechtssubjekte“ sei unumgänglich. „Das Recht
auf körperliche Unversehrtheit ist nicht an bestimmte Eigenschaften
gebunden, über die nur der Mensch verfügt“, erklärte die Anwältin.
PETA appelliert nun an den Bundestag und Bundesjustizministerin Christine
Lambrecht (SPD). Sie sollen mit Hilfe von Expert:innen aus Ethologie,
Veterinärmedizin und Rechtswissenschaft umgehend eine „Charta der
Grundrechte für Tiere“ ausarbeiten und in das Grundgesetz aufnehmen.
8 Jun 2021
## LINKS
(DIR) [1] https://www.peta.de/kampagnen/grundrechte-fuer-tiere/
(DIR) [2] /Kastrieren-ohne-Betaeubung/!5638654
(DIR) [3] /Klage-fuer-Tierrechte/!5713134
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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