# taz.de -- Verfassungsbeschwerde abgelehnt: Ferkel scheitern in Karlsruhe
       
       > Tiere haben bisher in Deutschland keine Grundrechte. Das
       > Bundesverfassungsgericht will daran vorläufig auch nichts ändern.
       
 (IMG) Bild: Keine Grundrechte für diese Tiere
       
       Karlsruhe taz | Das Bundesverfassungsgericht hat keine Grundrechte für
       Ferkel anerkannt. Die Richter:innen lehnten eine Verfassungsbeschwerde,
       die die [1][Organisation Peta im Namen der männlichen Ferkel Deutschlands]
       eingereicht hatte, ohne Begründung ab. Peta kritisiert die Entscheidung
       scharf. Für Peta war es ein zentraler Baustein ihrer Kampagne „Grundrechte
       für Tiere“. [2][Im November 2019 legte die Organisation
       Verfassungsbeschwerde] gegen die betäubungslose Kastrierung männlicher
       Ferkel ein, die vom Bundestag für weitere zwei Jahre zugelassen worden war.
       
       Als Kläger nannte Peta alle männlichen Ferkel Deutschlands. Diese seien in
       ihrem Grundrecht auf Schmerzfreiheit verletzt. Peta sei nur
       Prozessvertreter der Schweine. Bisher sind [3][Grundrechte für Tiere aber
       weder in Deutschland noch in anderen Staaten] anerkannt. Im Grundgesetz ist
       der Tierschutz seit 2002 lediglich als Staatsziel verankert. Ein Staatsziel
       ist zwar verbindlich, kann aber nicht individuell eingeklagt werden.
       
       ## Ohne Begründung abgelehnt
       
       Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde der Ferkel nun
       ohne jede Begründung abgelehnt. Meist verfahren die Richter:innen so,
       wenn sie eine Beschwerde für völlig abwegig halten – oder wenn sie die
       Entwicklung weiter beobachten wollen, bevor sie sich äußern.
       
       Die Umweltrechts-Anwältin Cornelia Ziehm, die die Beschwerdeschrift
       verfasst hat, kritisierte das Gericht. Es habe eine „Chance vertan“, dem
       verfassungsrechtlich geforderten Tierschutz zur Durchsetzung zu verhelfen.
       Die Einordnung von Tieren als „Rechtssubjekte“ sei unumgänglich. „Das Recht
       auf körperliche Unversehrtheit ist nicht an bestimmte Eigenschaften
       gebunden, über die nur der Mensch verfügt“, erklärte die Anwältin.
       
       PETA appelliert nun an den Bundestag und Bundesjustizministerin Christine
       Lambrecht (SPD). Sie sollen mit Hilfe von Expert:innen aus Ethologie,
       Veterinärmedizin und Rechtswissenschaft umgehend eine „Charta der
       Grundrechte für Tiere“ ausarbeiten und in das Grundgesetz aufnehmen.
       
       8 Jun 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.peta.de/kampagnen/grundrechte-fuer-tiere/
 (DIR) [2] /Kastrieren-ohne-Betaeubung/!5638654
 (DIR) [3] /Klage-fuer-Tierrechte/!5713134
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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