# taz.de -- Gericht kippt Kommissionsbeschluss: Zu viel Hilfe für Condor
       
       > Ein Gericht erklärt den Beschluss der EU-Kommission zur Coronabeihilfe
       > für die Fluggesellschaft für nichtig. Denn: Das Insolvenzverfahren lief
       > schon vor der Pandemie.
       
 (IMG) Bild: Am Boden: eine Condor-Maschine in Ruhestellung
       
       Luxemburg afp | [1][Das Gericht der EU (EuG) hat einen Beschluss der
       EU-Kommission für nichtig erklärt], mit dem deutsche Coronabeihilfen für
       die Charterfluggesellschaft Condor erlaubt wurden. Der Beschluss sei nicht
       ausreichend begründet, erklärte das Gericht am Mittwoch. Es setzte die
       Wirkung seiner Entscheidung jedoch solange aus, bis die Kommission einen
       neuen Beschluss erlassen hat. (Az. T-665/20)
       
       Deutschland hatte Condor im Frühjahr 2020 wegen der Coronapandemie zwei
       Darlehen mit vergünstigtem Zinssatz in Höhe von insgesamt 550 Millionen
       Euro gewährt. Zu dem Zeitpunkt befand sich Condor in einem
       Insolvenzverfahren, das verlängert werden musste, weil ein interessierter
       Investor sein Kaufangebot zurückzog.
       
       Die Kommission erlaubte die Beihilfe und rechnete in die Condor
       entstandenen [2][Schäden sowohl die Reisebeschränkungen] wegen der Pandemie
       als auch die Kosten durch die Verlängerung des Insolvenzverfahrens ein.
       Gegen diesen Beschluss klagte die Billigairline Ryanair.
       
       Das Gericht stellte nun fest, dass das Insolvenzverfahren bereits vor der
       Pandemie eingeleitet worden war und es im Beschluss keine Anhaltspunkte
       dafür gebe, dass der Verkauf von Condor wegen der Reisebeschränkungen
       gescheitert sei. Die Kommission hätte prüfen müssen, ob diese
       Beschränkungen tatsächlich die entscheidende Ursache für die zusätzlichen
       Kosten gewesen waren. Darum erklärte das EuG den Beschluss für nichtig.
       
       Allerdings tritt die Nichtigkeitserklärung nicht sofort in Kraft. Dies
       hätte „besonders nachteilige Auswirkungen“ auf die deutsche Wirtschaft,
       befürchtete das Gericht, zumal diese bereits durch die Pandemie belastet
       sei. Darum wurde die Wirkung des Urteils vorläufig ausgesetzt. Die
       EU-Kommission muss nun neu entscheiden.
       
       9 Jun 2021
       
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 (DIR) [1] https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2021-06/cp210098de.pdf
 (DIR) [2] /Arbeitsplatzabbau-bei-Lufthansa-wegen-Corona/!5715976
       
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