# taz.de -- 150 Jahre Paragraf 218: Der Bauch, das Politikum
       
       > Seit 1871 stehen Abtreibungen im Strafgesetzbuch. An diesem Samstag
       > protestieren bundesweit Aktivist:innen für eine Abschaffung des
       > Paragrafen 218.
       
 (IMG) Bild: Bundesweit fordern Menschen die Abschaffung von Paragraf 218
       
       In rund 40 Städten soll an diesem Samstag gegen die [1][Kriminalisierung
       von Schwangerschaftsabbrüchen protestiert] werden. Geplant sind
       Kundgebungen, Menschenketten und Infostände. Ein bundesweites linkes und
       feministisches „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“ hat die Aktionen
       organisiert. Anlass der Proteste ist das 150-jährige Bestehen des
       umstrittenen Paragrafen 218, der Abtreibungen grundsätzlich unter Strafe
       stellt.
       
       Das Abtreibungsverbot wurde aber nicht erst 1871 erfunden. Neu war nur das
       Reichsstrafgesetzbuch, das am 15. Mai 1871 verkündet wurde. Das Verbot von
       Schwangerschaftsabbrüchen wurde in dessen Paragraf 218 geregelt, der wegen
       der vielen Kämpfe bald zu einem der bekanntesten Straf-Paragrafen wurde und
       dies auch heute noch ist. 1871 wurde die Abtreibung mit bis zu fünf Jahren
       Zuchthaus bestraft. Ausnahmen gab es keine.
       
       Eine breitere Reformdiskussion gab es erst in der Weimarer Republik, weil
       immer wieder Frauen an heimlich durchgeführten Abtreibungen verbluteten.
       Die illegalen „Engelmacher“ hatten oft keinerlei Ausbildung. Doch politisch
       war eine Liberalisierung nicht durchsetzbar. Immerhin ließ das
       Reichsgericht 1927 Abbrüche durch Ärzt:innen zu, wenn die Schwangerschaft
       das Leben oder die Gesundheit der Frau bedrohte.
       
       Im Dritten Reich gab es eine zweigleisige Bevölkerungspolitik. Für
       „minderwertige“ Frauen wie Jüdinnen wurde der Schwangerschaftsabbruch
       freigegeben, für arische Frauen wurde er erschwert. 1943 führten die Nazis
       für Personen, die fortgesetzt gewerbliche Abtreibungen vornahmen, sogar die
       Todesstrafe ein. Damit sollte die „Lebenskraft des Volkes“ geschützt
       werden.
       
       ## „Mein Bauch gehört mir“ – Aktion
       
       Nach 1945 galten wieder die Regeln der Weimarer Zeit, wobei Ärzte bei der
       Annahme einer Notlage nun großzügiger wurden und auch soziale Aspekte eine
       zunehmende Rolle spielten. Rechtssicherheit gab es aber nicht.
       
       Aus der Studentenbewegung ging nach 1968 auch die moderne Frauenbewegung
       hervor. 1971 bekannten über 300 Frauen auf dem Titelbild der Illustrierten
       „Stern“: „Ich habe abgetrieben“. Mit dabei waren auch berühmte
       Schauspielerinnen wie Romy Schneider und Senta Berger. Die Feministin Alice
       Schwarzer hatte die Aktion nach einem französischen Vorbild initiiert. Die
       neue [2][Frauenbewegung forderte unter dem Motto „Mein Bauch gehört] mir“
       eine ersatzlose Streichung von Paragraf 218.
       
       Die Bewegung schien Erfolg zu haben. Mit den Stimmen von SPD und FDP
       beschloss der Bundestag im Sommer 1974 eine Fristenlösung. Der
       Schwangerschaftsabbruch wurde erlaubt, wenn er in den ersten zwölf Wochen
       durchgeführt wurde.
       
       Doch auf Antrag der baden-württembergischen CDU-Landesregierung stoppte das
       Bundesverfassungsgericht die Fristenlösung sofort per Eilbeschluss. Ein
       Jahr später, 1975, erklärte Karlsruhe den liberalisierten Paragraf 218 für
       verfassungswidrig. Das Recht auf Leben gelte von Anfang an, also auch für
       das ungeborene Leben.
       
       ## Straflos aber rechtswidrig
       
       Der Bundestag beschloss darauf 1976 eine Indikationenlösung.
       Schwangerschaftsabbrüche waren rechtmäßig, wenn es eine medizinische oder
       soziale Notlage gab sowie nach einer Vergewaltigung oder wenn ein
       behindertes Kind erwartet wurde.
       
       In der DDR war bereits 1972 eine Fristenlösung eingeführt worden, die bis
       1992 galt. Frauen hatten in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft
       sogar einen Anspruch auf einen Abbruch.
       
       Nach der Wiedervereinigung musste eine einheitliche Rechtslage hergestellt
       werden. Auf Vorschlag der CDU-Politikerin Rita Süssmuth beschloss der
       Bundestag 1992 eine Beratungslösung: Abtreibungen sind in den ersten zwölf
       Wochen erlaubt, wenn die Frau sich im Sinne des Lebensschutzes beraten
       lässt.
       
       Doch 1993 blockierte das Bundesverfassungsgericht zunächst auch diese
       Reform, weil das ungeborene Leben zu wenig geschützt werde. Vorgabe aus
       Karlsruhe: Abbrüche nach der Beratungslösung dürfen zwar „straflos“
       bleiben, müssen aber formal als „rechtswidrig“ eingestuft werden. 1995
       beschloss der Bundestag eine entsprechend angepasste Beratungslösung.
       
       ## Immer weniger Ärzt:innen
       
       Diese Rechtslage gilt bis heute. Und immerhin ist es mit dieser juristisch
       abenteuerlichen Konstruktion gelungen, den Konflikt weitgehend zu
       befrieden. In den vergangenen Jahren gab es in Deutschland jeweils rund
       100.000 Schwangerschaftsabbrüche, davon über 95 Prozent nach der
       Beratungslösung, die übrigen meist aufgrund einer medizinischen Indikation.
       Im Jahr 2019 wurden nur elf Personen, davon sieben Männer, nach Paragraf
       218 verurteilt.
       
       Das Hauptproblem im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen ist
       inzwischen, dass immer weniger Ärzt:innen dazu bereit sind. In weiten
       Teilen Deutschlands ist es inzwischen schwer, vor Ort Hilfe zu finden.
       Ältere Frauenärzt:innen gingen in Ruhestand und jüngere scheuen oft die
       Stigmatisierung durch aggressive Abtreibungsgegner:innen.
       
       Juristisch umstritten war zuletzt vor allem der eng verwandte Paragraf 219a
       des Strafgesetzbuchs. Er [3][verbot Ärzt:innen nicht nur die Werbung für
       Schwangerschaftsabbrüche], sondern auch sachliche Informationen über das
       eigene Angebot. Nach einer Reform Anfang 2019 dürfen Ärzt:innen nun
       immerhin darauf hinweisen, dass sie selbst Abtreibungen durchführen. Aber
       bereits die Mitteilung der Methode ist immer noch illegal.
       
       Mehrere verurteilte Ärztinnen haben deshalb das Bundesverfassungsgericht
       angerufen. Zuständig dafür ist jedoch der Zweite Senat, der schon zwei Mal
       Liberalisierungen blockiert hat. Beim aktuellen Aktionstag spielt der
       Werbungs-Paragraf keine große Rolle. Im Mittelpunkt steht jetzt wieder
       Paragraf 218 mit seinem grundsätzlichen Abtreibungsverbot.
       
       15 May 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://wegmit218.de/termine/
 (DIR) [2] /!1169034/
 (DIR) [3] /Kristina-Haenel-ueber-ihr-219a-Urteil/!5745523
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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