# taz.de -- Blauer Brief von den Vereinten Nationen: Paragraf 218a in der Kritik
       
       > Das UN-Menschenrechtskommissariat kritisiert, dass die Bundesregierung
       > die Situation von ungewollt Schwangeren nicht ausreichend verbessere.
       
 (IMG) Bild: Protest gegen den Paragrafen 218 – hier vor dem CDU-Bundesparteitag in Wiesbaden 1988
       
       Das Menschenrechtskommissariat der Vereinten Nationen hat die
       Bundesregierung scharf kritisiert. In einem Brief an den Botschafter
       Deutschlands bei den Vereinten Nationen in Genf schreibt die
       Berichterstatterin des zuständigen Ausschusses, der die Umsetzung der
       internationalen Frauenrechtskonvention Cedaw kontrolliert: Sie nehme zur
       Kenntnis, dass der deutsche Staat eine Verbesserung der Situation um den
       Abtreibungsparagrafen 218a des Strafgesetzbuchs „zurückweist“.
       
       Der Paragraf schreibt eine Pflichtberatung für ungewollt Schwangere und
       eine Wartezeit von drei Tagen zwischen Beratung und Abbruch vor. Zudem
       verweigere der Staat eine Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen, so
       die Berichterstatterin. Deutschland sei damit daran „gescheitert, mit dem
       Ausschuss zu kooperieren“.
       
       Das [1][„Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der
       Frau“ Cedaw] wurde 1979 von der UNO verabschiedet und 1985 von der
       Bundesrepublik ratifiziert. Die Vertragsstaaten verpflichten sich zur
       rechtlichen und faktischen Gleichstellung von Frauen.
       
       Über die Umsetzung wacht der UN-Fachausschuss des
       Menschenrechtskommissariats, der neben staatlichen auch
       zivilgesellschaftliche Berichte prüft. Der jetzige Brief kommentiert einen
       Zwischenbericht der Bundesregierung über die Umsetzung der
       Frauenrechtskonvention. 2021 muss die Bundesregierung das nächste Mal auf
       Fragen des Ausschusses reagieren.
       
       ## Grüne und Linke kritisieren Giffey
       
       Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Ulle Schauws, sagte: „Das
       Menschenrechtskommissariat der Vereinten Nationen betrachtet Deutschland in
       Bezug auf reproduktive Rechte als rückständig. Dieser Erkenntnis kann sich
       die Bundesregierung nicht länger verweigern.“
       
       Ministerin Giffey habe angekündigt, während der deutschen
       EU-Ratspräsidentschaft auf der internationalen Bühne frauenpolitisch zu
       glänzen, so Schauws. Aber sie mache sich „vollkommen unglaubwürdig“, wenn
       sie sich gleichzeitig weigere, Cedaw umzusetzen. „Die Bundesregierung muss
       endlich die Selbstbestimmungsrechte von Frauen in den Vordergrund stellen“,
       forderte Schauws.
       
       Das Schreiben zeige deutlich, „dass die Geduld langsam am Ende ist“, sagte
       auch die frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Cornelia Möhring.
       Es sei „beschämend“, wie respektlos und ignorant die Bundesregierung die
       Empfehlungen des Cedaw-Ausschusses „wegnicke“.
       
       Doch wenn die Regierung jegliche Kooperation versage, müsse eben ein
       deutliches Zeichen aus dem Bundestag kommen, so Möhring. Denkbar wäre ein
       fraktionsübergreifender Antrag, um die Bundesregierung an ihre
       Verpflichtungen zu erinnern, sagte Möhring, und die Umsetzung des
       Cedaw-Abkommens einzufordern.
       
       ## Versorgungslücken und Kriminalisierung
       
       Erst Anfang Februar hatte sich die zivilgesellschaftliche Initiative
       „German Alliance for Choice“ [2][mit einem eigenen Bericht zur Situation
       ungewollt Schwangerer] in Deutschland an die Vereinten Nationen gewandt.
       
       Heike Spohr von der German Alliance for Choice sagte der taz nun: Sie gehe
       davon aus, dass der Ausschuss die Bundesregierung künftig auffordern werde,
       auch zu weiteren Problemen im Bereich reproduktiver Rechte Stellung zu
       beziehen, die im zivilgesellschaftlichen Bericht dargelegt wurden. Als
       Beispiele nannte sie Versorgungslücken für ungewollt Schwangere oder die
       Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen hierzulande.
       
       Und die Bundesregierung? Will mit der Kritik der Vereinten Nationen am
       liebsten nichts zu tun haben. Das Bundesfamilienministerium verweist auf
       das Bundesjustizministerium, das Bundesjustizministerium auf das
       Bundesfamilienministerium. „Eine Änderung des Paragrafen 218“, heißt es
       schließlich, „ist nicht vorgesehen.“
       
       2 Mar 2020
       
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