# taz.de -- Verfassungsklagen gegen die Notbremse: Kein Ersatzgesetzgeber
       
       > Beim Bundesverfassungsgericht trudeln nun Verfassungsbeschwerden gegen
       > die Notbremse ein. Die Kläger scheinen das Gericht für eine gute Fee zu
       > halten.
       
 (IMG) Bild: Die Gegner der Corona-Notbremse klagen vor dem Bundesverfassungsgericht
       
       Damit war zu rechnen. Kaum ist die [1][Bundesnotbremse] am Freitag in Kraft
       getreten, trudeln beim Bundesverfassungsgericht Dutzende von
       Verfassungsbeschwerden ein. Wer die Freiheit verteidigt, will dabei sein:
       die Freien Demokraten (FDP), die Freien Wähler und die Gesellschaft für
       Freiheitsrechte (GFF). Viele sehen sich schon als sichere Sieger:innen.
       Doch die Kläger:innen rennen hier keineswegs offene Türen ein.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Geschichte bisher nur in einer
       Handvoll Fällen ein Gesetz vorläufig außer Kraft gesetzt. Vermutlich wird
       das Gericht auch hier feststellen, dass der Ausgang der Hauptsache offen
       ist und dann im Rahmen einer Folgenabwägung die Eilanträge ablehnen. Damit
       sind die Bürger:innen nicht schutzlos gestellt. Verwaltungsgerichte
       können auch gegen ein Gesetz vorläufigen Rechtsschutz gewähren. Das hat
       Karlsruhe schon 2004 im Zuge der BSE-Rinderwahnsinn-Krise festgestellt.
       
       Die Verfassungsbeschwerden wirken aber auch in der Sache nicht zwingend.
       Welche Maßnahmen die Politik gegen die Pandemie ergreift, ist keine rein
       wissenschaftliche Frage. Der Bundestag hat hier einen weiten Beurteilungs-
       und Prognosespielraum. Er muss nicht einfach die Vorschläge der
       Epidemiolog:innen umsetzen, sondern darf und soll sie mit einer
       Vielzahl von Interessen der Bürger:innen und Unternehmen abwägen. Am
       Ende stehen mehr oder weniger überzeugende Kompromisse. Es ist nicht
       Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, diese Abwägungen durch ein neues
       „Gesamtkonzept“ zu ersetzen, das den Kläger:innen stimmiger erscheint.
       Karlsruhe ist kein Ersatzgesetzgeber und keine gute Fee für politische
       Wünsche – zumal sich wohl auch [2][jede Kläger:in etwas anderes wünschen
       würde.] 
       
       Ein Jahr lang wurde der Bundestag massiv kritisiert, er habe sich vor der
       Verantwortung gedrückt und den Landesregierungen mit ihren
       Coronaverordnungen das Feld überlassen. Doch kaum [3][entscheidet der
       Bundestag mal selbst über die Pandemiebekämpfung], rufen alle nach
       Karlsruhe. Sieht so das Demokratieverständnis der Freiheitsfreund:innen
       aus?
       
       26 Apr 2021
       
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