# taz.de -- Bürgerentscheide über Kliniken: Zu komplex für das Volk?
       
       > In Niedersachsen soll es künftig keine Bürgerentscheide über Kliniken
       > mehr geben. Kritiker befürchten eine Beschneidung der Demokratie.
       
 (IMG) Bild: Wird zugunsten eines Zentralkrankenhauses in Bad Fallingbostel geschlossen: das Krankenhaus Walsrode
       
       Göttingen taz | Wenn ein Krankenhaus verlegt werden soll, erregt das die
       Gemüter in der betroffenen Region. Werden die Wege in die Klinik weiter?
       Verschlechtert sich das Angebot? Im niedersächsischen Heidekreis gab es
       über das geplante neue Zentralkrankenhaus am Sonntag einen Bürgerentscheid.
       Das Ergebnis: Die Klinik wird in Bad Fallingbostel gebaut. 63,82 Prozent
       der Einwohner, die ihre Stimme abgaben, waren dafür. 36,18 Prozent stimmten
       für einen Standort in der Gemeinde Dorfmark. Die Wahlbeteiligung lag bei
       rund 48 Prozent. Die neue Klinik soll die beiden bisherigen Krankenhäuser
       in Soltau und Walsrode ersetzen.
       
       Der Bürgerentscheid könnte allerdings der letzte über einen
       Krankenhausstandort in Niedersachsen gewesen sein. Denn das
       niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz soll noch im Laufe dieses Jahres
       reformiert werden. Nach dem Willen der SPD-CDU-Koalition sind dann
       Krankenhausplanungen von Bürgerentscheidungen ausgeschlossen.
       
       „Es ist paradox: Die direkte Demokratie boomt auch in Niedersachsens
       Kommunen, die Menschen wollen mitbestimmen. Und Krankenhäuser sind ein
       Thema, das viele Menschen tief bewegt“, sagt Dirk Schumacher,
       Landessprecher des Vereins „Mehr Demokratie“ in Niedersachsen. „Doch die
       Landesregierung legt genau da die Axt an.“
       
       Er verlangt: „Die Ausschließeritispläne müssen vom Tisch.“ Nach dem
       „Bürgerbegehren-Rekordjahr 2020“ solle die Politik vielmehr darüber
       nachdenken, wie sie die Hürden senken könne, statt den Bürgern neue Mauern
       in den Weg zu stellen. Im Vorjahr wurden dem Verein zufolge in
       Niedersachsens Kommunen 38 Bürgerbegehren zu verschiedensten Themen auf den
       Weg gebracht – dreieinhalbmal so viele wie noch 2017. „Die Botschaft der
       Bürger an die Politik lautet: 'Wir wollen häufiger mitbestimmen’. Die
       Antwort der Politik sollte bürgernah sein“, sagt Schumacher.
       
       Dass ausgerechnet Bürgerentscheide über Krankenhausstandorte und
       -schließungen künftig nicht mehr möglich sein sollen, hat aus Sicht des
       Vereins von der Landesregierung weniger demokratietheoretische als
       gesundheitspolitische Gründe. In Niedersachsen kursierten seit Jahren
       Vorschläge, im Extremfall fünf von sechs Kliniken zu schließen. Eine
       zweistellige Zahl an Kliniken sei bereits stillgelegt. „Eine Welle von
       Bürgerentscheiden gegen Krankenhausschließungen ist nicht unrealistisch“,
       sagt Schumacher. „Will die große Koalition vielleicht deshalb den
       Themenausschluss?“
       
       Indirekt wird das von der Regierung bestätigt. „Die geplante Herausnahme
       der Krankenhausträgerschaft und der Organisation des Rettungsdienstes aus
       dem Anwendungsbereich von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid beruht auf der
       Erfahrung, dass diese direktdemokratischen Instrumente wenig geeignet sind,
       die damit regelmäßig zusammenhängenden komplexen Fragen nach einer
       bedarfsgerechten Versorgung in den fraglichen Bereichen hinreichend zu
       beantworten“, formuliert die Sprecherin des niedersächsischen
       Innenministeriums, Simone Schelk, auf Anfrage.
       
       „Maßstab für die Bereitstellung von Gesundheitsdienstleistungen und damit
       auch bei der Krankenhausplanung ist die Bedarfsgerechtigkeit“, sagt sie.
       Die unterschiedlichen Akteure hätten naturgemäß oft unterschiedliche
       Vorstellungen über eine bedarfsgerechte Versorgung. Dass diese neben der
       Wohnortnähe auch Wirtschaftlichkeit und Qualität berücksichtigen müsse,
       komme bei den in diesem Zusammenhang häufig sehr emotional geführten
       Debatten regelmäßig zu kurz.
       
       Es bestünden „erhebliche Zweifel, ob direktdemokratische Instrumente, die
       komplizierte Sachverhalte zwangsläufig auf eine simple
       Ja-/Nein-Entscheidung reduzieren“ geeignet seien, wenn es darum gehe eine
       angemessene flächendeckende medizinische Versorgung zu gewährleisten, sagt
       Schelk. Dabei müssten auch die finanziellen und medizinischen
       Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Die Erfahrung zeige vielmehr, dass
       Bürgerbegehren und Bürgerentscheide vorrangig dazu genutzt würden,
       „Strukturen zu erhalten, die weder objektiv bedarfsgerecht noch
       betriebswirtschaftlich sinnvoll sind“.
       
       Im Übrigen sieht der Gesetzentwurf Schelk zufolge neben „der sehr
       punktuellen Einschränkung“ der Bürgerbegehren und Bürgerentscheide eine
       erhebliche Ausweitung dieser Verfahren vor. Denn wie in anderen
       Bundesländern auch, sollten künftig die Vertretungen der niedersächsischen
       Kommunen, also Gemeinderäte und Kreistage, selbst Bürgerentscheide
       initiieren können.
       
       Die Grünen-Landtagsabgeordnete Susanne Menge sieht ihr Bundesland in Sachen
       direkter Demokratie als Schlusslicht. „Niedersachsen hält bundesweit mit
       die rote Laterne, wenn es um direkte Demokratie geht“, sagte sie der taz.
       Ihre Partei wolle die niedersächsischen Regelungen insbesondere für
       Bürgerbegehren und Bürgerentscheide verbessern.
       
       „Wenn politische Entscheidungen von den Bürger*innen verstanden und
       mitgetroffen werden, dann werden sie auch mitgetragen. Das Gemeinwohl
       gewinnt.“ Den Ausschluss von Krankenhaus- und Rettungsdienstangelegenheiten
       von Bürgerbegehren lehnen die Grünen deshalb ab.
       
       20 Apr 2021
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Reimar Paul
       
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