# taz.de -- Verband von Holocaustüberlebenden: VVN-BdA wieder gemeinnützig
       
       > Dem Verband der Holocaustüberlebenden wurde 2019 die Gemeinnützigkeit
       > entzogen. Nun lenkt das Finanzamt ein. Ganz ausgestanden ist der Streit
       > nicht.
       
 (IMG) Bild: Zumindest aktuell wieder gemeinnützig: die VVN-BdA
       
       BERLIN taz | Es war eine Protestwelle, die sich erhob, als der „Vereinigung
       der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten“ (VVN-BdA) Ende
       2019 die [1][Gemeinnützigkeit entzogen wurde]. Gewerkschaften,
       Sozialverbände, jüdische Gemeinden, Grüne, Linke und SPD-Chef Norbert
       Walter-Borjans solidarisierten sich und forderten den Beschluss rückgängig
       zu machen. Das ist nun erfolgt: Dem Verband wird rückwirkend ab 2019 doch
       wieder die Gemeinnützigkeit anerkannt.
       
       Nach „eingehender Prüfung“ könne dieser Status wieder gewährt werden, heißt
       es in einem Schreiben des Berliner Finanzamtes für Körperschaften I vom
       Mittwoch, das der taz vorliegt. Grund dafür sei, dass der Bundesverband der
       VVN-BdA nicht mehr vom bayerischen Verfassungsschutz als extremistische
       Organisation aufgeführt werde. Auch gebe es nach derzeitigem Stand keine
       Erkenntnisse, dass der Bundesverband anderweitig als extremistisch
       einzustufen sei. Der Paragraph 51 der Abgabenordnung, der eine
       Steuervergünstigung für verfassungswidrige Organisationen ausschließt,
       stehe damit – zumindest für das Jahr 2019 – einer Gemeinnützigkeit „nicht
       im Wege“.
       
       Tatsächlich hatte der bayerische Geheimdienst – als einziger bundesweit –
       in den vergangenen Jahren nicht nur den Landesverband der VVN-BdA als
       extremistisch eingestuft, sondern auch den Bundesverband. Die Begründung:
       Der Verband sei die „bundesweit größte linksextremistisch beeinflusste
       Organisation im Bereich des Antifaschismus“ und kooperiere „mit offenen
       linksextremistischen Kräften“.
       
       Das Berliner Finanzamt hatte auf diese Einstufung in Bayern verwiesen und
       auf den Passus der Abgabenordnung: Der Entzug der Gemeinnützigkeit sei
       damit rechtlich „zwingend“. Daraufhin erfolgte die Aberkennung rückwirkend
       bis 2016 und eine Steuernachforderung im fünfstelligen Bereich – und der
       öffentliche [2][Proteststurm]. Im aktuellen Jahresbericht des bayerischen
       Verfassungsschutzes wurde nun aber erstmals nur noch der Landesverband der
       VVN-BdA als extremistisch aufgeführt.
       
       ## Bundesvorsitzende reagiert erleichtert
       
       Die VVN-BdA nannte die Vorwürfe von Anfang an haltlos. Nach der Kehrtwende
       des Finanzamtes spricht deren Vorsitzende Cornelia Kerth von „Erleichterung
       und Zuversicht“, dass bald auch für die Jahre 2016 bis 2018 eine Lösung
       gefunden wird. „Hier bleibt ein dicker Brocken, aber wir sind
       hoffnungsvoll.“ Die breite Solidarität habe jedenfalls gezeigt, welche
       Bedeutung die VVN-BdA weiterhin habe, sagte Kerth am Donnerstag der taz.
       
       Das Berliner Finanzamt äußert sich zu dem Rechtsstreit nicht. Zu
       Einzelfällen bei Steuerangelegenheiten dürfe man sich grundsätzlich nicht
       äußern. Die Verhandlungen über die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2016 bis
       2018 werden nun fortgeführt. Die Steuernachforderungen sind vorerst
       ausgesetzt.
       
       Die VVN-BdA war 1947 von Holocaustüberlebenden gegründet worden und zählt
       aktuell rund 7.000 Mitglieder. Inzwischen sind vor allem später geborene
       Menschen aktiv, welche die Erinnerung und das Anliegen der Zeitzeugen
       hochhalten. Nach dem Entzug der Gemeinnützigkeit hatten auch Überlebende
       wie [3][Esther Bejarano], Ehrenvorsitzende der VVN-BdA, in einem Brief an
       Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) appelliert, die „unsägliche,
       ungerechte Entscheidung“ zu ihrem Verband rückgängig zu machen. Nun ist der
       erste Schritt vollbracht.
       
       25 Mar 2021
       
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 (DIR) Konrad Litschko
       
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