# taz.de -- Sex als „eheliche Pflicht“: Mehr als unerfreulich
       
       > Sex in der Ehe sei „obligatorisch“, urteilt ein Kassationsgericht in
       > Frankreich. Ein unglaublicher Skandal, frauenfeindlich und sexistisch.
       
 (IMG) Bild: Rückschritt in längt vergangene Zeiten: Richter halten Sex in der Ehe für „obligatorisch“
       
       Scheidungsprozesse sind meistens für alle Beteiligten eine unerfreuliche
       Sache, da werden gegenseitige Vorwürfe erhoben und manchmal die schmutzige
       Wäsche aus dem Intimleben einer gescheiterten Partnerschaft gewaschen. Die
       Justiz hat die schwere Aufgabe, sich ein unabhängiges Bild der Zerrüttung
       zu machen und, falls möglich, die Verantwortung des Einen oder der Anderen
       festzulegen.
       
       [1][Im Fall der Französin, die in Versailles wegen versäumter oder
       verweigerter ehelicher Pflichten im Bett vom Gericht für schuldig erklärt
       worden ist], fällt es doch extrem schwer, an die Kompetenz und
       Unparteilichkeit dieser Justiz zu glauben. Dies erst recht, wenn es stimmt,
       dass der Mann der Beschuldigten selber von Berufs wegen Mitglied dieses
       Justizapparats war oder noch ist.
       
       Die Vorstellung, dass dieser Gerichtsentscheid aus diesem Grund oder vor
       diesem Hintergrund dann auch noch von der höchsten Instanz, dem
       Kassationsgerichtshof, abgesegnet worden, ist mehr als bloß unerfreulich.
       Es ist, wie die Betroffene selber gesagt hat, ein Skandal und geradezu
       unglaublich. Dass das Gericht umgekehrt ihr nicht geglaubt hat, als sie von
       physischen und psychischen Brutalitäten ihres Ex-Gatten sprach, ist
       bezeichnend und [2][verstärkt noch den Verdacht einer sexistischen
       Voreingenommenheit].
       
       Denn die Begründung des Urteils versetzt uns in eine andere Epoche, in der
       die Braut nach der Hochzeitsnacht den Blutfleck auf dem Laken vorzeigen
       musste und ein Eheschluss als Vertrag mit sexuellen Leistungen zum Zweck
       der Fortpflanzung galt. Für gewisse französische Richter ist die hier
       benutzte Vergangenheitsform offenbar unzutreffend, da sie davon ausgehen,
       dass Sex in der Ehe obligatorisch sei. Haben sie schon mal gehört, dass
       erzwungener Geschlechtsverkehr ohne Einverständnis eine Form von
       Vergewaltigung ist, und dass in Frankreich fast die Hälfe aller sexuellen
       Aggressionen auf das Konto der Lebenspartner oder Ex-Partner gehen?
       
       Mit Duldung des Kassationshofs wird das Rad der Rechtsprechung in eine
       Vergangenheit zurückgedreht, in der die Ehe gleichbedeutend mit sexueller
       Unterwerfung und die Geschlechtergleichheit ein Fremdwort war. Es bleibt zu
       hoffen, dass Frankreich vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in der
       Form und in der Sache gerügt und rasch zur Räson gemahnt wird, damit dieses
       unsägliche Kassationsurteil nicht zu einem Grundsatzentscheid wird, der den
       Kampf für die sexuelle Selbstbestimmung um ein Jahrhundert zurückwerfen
       würde.
       
       19 Mar 2021
       
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