# taz.de -- Ehelicher Sex in Frankreich: Endlich keine Pflichtveranstaltung mehr
       
       > Die Nationalversammlung votiert einstimmig für eine Modernisierung des
       > Zivilrechts. Auch zwischen Verheirateten muss Sex freiwillig sein.
       
 (IMG) Bild: Showroom mit Brautmode: Bald gilt in Frankreich die modernisierte Version der ehelichen Rechte und Pflichten
       
       Die Abgeordneten der französischen Nationalversammlung haben am
       Mittwochabend einstimmig beschlossen, dass es keine gesetzliche Pflicht zu
       sexuellen Beziehungen zwischen Ehegatten gibt. Konsequenterweise kann die
       Verweigerung von Geschlechtsbeziehungen bei einem Scheidungsprozess auch
       kein Motiv darstellen, um einen Partner oder eine Partnerin für die
       Zerrüttung der Ehe schuldig zu sprechen.
       
       Damit wird Sex in der Ehe offiziell für fakultativ oder optional erklärt.
       Sexuelle Beziehungen zwischen den hetero- oder homosexuellen Partnern
       bedürfen also, wie sonst auch, der Zustimmung. Das ist besonders wichtig,
       weil in Frankreich, anders als in Deutschland, bei einer Scheidung immer
       noch die Schuldfrage gestellt werden kann. Das kann für die vom Richter
       „schuldig“ gesprochene Person schwerwiegende Konsequenzen haben.
       
       Noch 2019 war in Versailles eine Französin bei der Scheidung von ihrem Mann
       von einem Berufungsrichter mit vermutlich konservativen Vorstellungen
       „schuldig“ gesprochen worden. Ihr Gatte hatte sich mit einem ersten
       Scheidungsurteil wegen „Zerrüttung“ nicht begnügen wollen und war in
       Berufung gegangen.
       
       Dabei hatte er geltend gemacht, dass seine Frau, mit der er seit 1984
       verheiratet war und vier Kinder hatte, seit Jahren keinen Sex mehr mit ihm
       gewollt habe. Der Richter entschied in seinem Sinne. Die Frau habe sich
       damit einer „schweren und wiederholten Verletzung der ehelichen Pflichten“
       schuldig gemacht.
       
       ## Patriarchalische Vorstellungen
       
       Diese Argumentation musste schockieren, denn auch im französischen
       Zivilgesetzbuch steht nirgends ausdrücklich, dass es in der Ehe eine
       Pflicht zum Geschlechtsverkehr gibt. Bezog sich die Justiz da auf alte
       patriarchalische religiöse Vorstellungen, bei denen die Ehe namentlich der
       sexuellen Fortpflanzung dient?
       
       Der Richter konnte sich offenbar auf eine gewisse Unklarheit berufen. Im
       Gesetz sind die Eheleute gehalten, sich „gegenseitige Treue, Beistand,
       Unterstützung und Lebensgemeinschaft“ zu versprechen. Das sind dehnbare
       Begriffe, wenn ein Richter „Lebensgemeinschaft“ als „Bettgemeinschaft“
       auslegen will.
       
       Auch eine Beschwerde beim Kassationsgericht änderte für die verurteilte
       Frau nichts. Sie zog vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
       (EMGR). Dieser gab ihr vor einem Jahr recht und hielt fest, eine solche
       Interpretation einer „ehelichen Pflicht“ stehe im „Widerspruch zur
       sexuellen Freiheit und zum Recht auf den eigenen Körper“.
       
       ## Antiquierte Vorstellungen
       
       Die Forderung nach sexuellen Beziehungen ohne Zustimmung sei somit eine
       Form sexueller Gewalt. Auch dies ist eine wichtige Klarstellung, denn erst
       2006 war in Frankreich der Tatbestand der Vergewaltigung durch Ehegatten im
       Strafgesetzbuch verankert worden.
       
       Auf dieses Urteil des EGMR gestützt, reichte die Abgeordnete der
       französischen Grünen, Marie-Charlotte Garin, ihren Antrag ein, der nun die
       Zustimmung aller Fraktionen erhalten hat. Im Zivilgesetz müsse stehen, dass
       die Ehe in Frankreich „kein rechtsfreier Raum“ sein könne, in dem das
       notwendige Einverständnis zu Sex ausgeklammert sei.
       
       Die Anwältin Delphine Zoughebi, die vor dem EMGR die französische Klägerin
       vertreten hatte, hofft auf eine „pädagogische“ Wirkung, namentlich in
       Justizkreisen. Dort existierten noch immer antiquierte Vorstellungen von
       Ehepflichten.
       
       Nach der Nationalversammlung muss der Senat dem Gesetz nun ebenfalls noch
       zustimmen. Dann könnte auf dem Standesamt den zukünftigen Ehepartnern die
       modernisierte Version der Rechte und Pflichten vorgelesen werden.
       
       29 Jan 2026
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Rudolf Balmer
       
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