# taz.de -- Ehelicher Sex in Frankreich: Endlich keine Pflichtveranstaltung mehr
> Die Nationalversammlung votiert einstimmig für eine Modernisierung des
> Zivilrechts. Auch zwischen Verheirateten muss Sex freiwillig sein.
(IMG) Bild: Showroom mit Brautmode: Bald gilt in Frankreich die modernisierte Version der ehelichen Rechte und Pflichten
Die Abgeordneten der französischen Nationalversammlung haben am
Mittwochabend einstimmig beschlossen, dass es keine gesetzliche Pflicht zu
sexuellen Beziehungen zwischen Ehegatten gibt. Konsequenterweise kann die
Verweigerung von Geschlechtsbeziehungen bei einem Scheidungsprozess auch
kein Motiv darstellen, um einen Partner oder eine Partnerin für die
Zerrüttung der Ehe schuldig zu sprechen.
Damit wird Sex in der Ehe offiziell für fakultativ oder optional erklärt.
Sexuelle Beziehungen zwischen den hetero- oder homosexuellen Partnern
bedürfen also, wie sonst auch, der Zustimmung. Das ist besonders wichtig,
weil in Frankreich, anders als in Deutschland, bei einer Scheidung immer
noch die Schuldfrage gestellt werden kann. Das kann für die vom Richter
„schuldig“ gesprochene Person schwerwiegende Konsequenzen haben.
Noch 2019 war in Versailles eine Französin bei der Scheidung von ihrem Mann
von einem Berufungsrichter mit vermutlich konservativen Vorstellungen
„schuldig“ gesprochen worden. Ihr Gatte hatte sich mit einem ersten
Scheidungsurteil wegen „Zerrüttung“ nicht begnügen wollen und war in
Berufung gegangen.
Dabei hatte er geltend gemacht, dass seine Frau, mit der er seit 1984
verheiratet war und vier Kinder hatte, seit Jahren keinen Sex mehr mit ihm
gewollt habe. Der Richter entschied in seinem Sinne. Die Frau habe sich
damit einer „schweren und wiederholten Verletzung der ehelichen Pflichten“
schuldig gemacht.
## Patriarchalische Vorstellungen
Diese Argumentation musste schockieren, denn auch im französischen
Zivilgesetzbuch steht nirgends ausdrücklich, dass es in der Ehe eine
Pflicht zum Geschlechtsverkehr gibt. Bezog sich die Justiz da auf alte
patriarchalische religiöse Vorstellungen, bei denen die Ehe namentlich der
sexuellen Fortpflanzung dient?
Der Richter konnte sich offenbar auf eine gewisse Unklarheit berufen. Im
Gesetz sind die Eheleute gehalten, sich „gegenseitige Treue, Beistand,
Unterstützung und Lebensgemeinschaft“ zu versprechen. Das sind dehnbare
Begriffe, wenn ein Richter „Lebensgemeinschaft“ als „Bettgemeinschaft“
auslegen will.
Auch eine Beschwerde beim Kassationsgericht änderte für die verurteilte
Frau nichts. Sie zog vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
(EMGR). Dieser gab ihr vor einem Jahr recht und hielt fest, eine solche
Interpretation einer „ehelichen Pflicht“ stehe im „Widerspruch zur
sexuellen Freiheit und zum Recht auf den eigenen Körper“.
## Antiquierte Vorstellungen
Die Forderung nach sexuellen Beziehungen ohne Zustimmung sei somit eine
Form sexueller Gewalt. Auch dies ist eine wichtige Klarstellung, denn erst
2006 war in Frankreich der Tatbestand der Vergewaltigung durch Ehegatten im
Strafgesetzbuch verankert worden.
Auf dieses Urteil des EGMR gestützt, reichte die Abgeordnete der
französischen Grünen, Marie-Charlotte Garin, ihren Antrag ein, der nun die
Zustimmung aller Fraktionen erhalten hat. Im Zivilgesetz müsse stehen, dass
die Ehe in Frankreich „kein rechtsfreier Raum“ sein könne, in dem das
notwendige Einverständnis zu Sex ausgeklammert sei.
Die Anwältin Delphine Zoughebi, die vor dem EMGR die französische Klägerin
vertreten hatte, hofft auf eine „pädagogische“ Wirkung, namentlich in
Justizkreisen. Dort existierten noch immer antiquierte Vorstellungen von
Ehepflichten.
Nach der Nationalversammlung muss der Senat dem Gesetz nun ebenfalls noch
zustimmen. Dann könnte auf dem Standesamt den zukünftigen Ehepartnern die
modernisierte Version der Rechte und Pflichten vorgelesen werden.
29 Jan 2026
## AUTOREN
(DIR) Rudolf Balmer
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(DIR) Schwerpunkt Frankreich
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