# taz.de -- Jahrestag Völkermord in Ruanda: Kabuga-Prozess rückt in weite Ferne
       
       > Der langersehnte Prozess gegen Ruandas „Finanzier des Völkermordes“ droht
       > zu scheitern. Grund sind Kabugas Gesundheitszustand – und Corona.
       
 (IMG) Bild: Gerichtszeichnung von Félicien Kabuga (Mai 2020 vor dem Pariser Berufungsgericht)
       
       Brüssel taz | [1][Félicien Kabuga] ist der prominenteste
       Untersuchungshäftling, der noch auf seinen Prozess wegen Völkermordes in
       Ruanda wartet. Der „Finanzier des Genozids“ war vor dem Massenmord an bis
       zu einer Million Tutsi in Ruanda 1994 reicher Geschäftsmann und Schwager
       des damaligen Präsidenten Juvénal Habyarimana. Er leitete den
       Hetzradiosender „Mille Collines“ als Vorstandsvorsitzender und war während
       des Völkermordes Präsident des „Nationalen Verteidigungsfonds“ zur
       finanziellen und logistischen Unterstützung der Interahamwe-Milizen.
       
       Erst im Mai 2020 wurde er [2][nach 22 Jahren auf der Flucht gefasst] – in
       [3][Frankreich], wo er unbehelligt gelebt hatte. Am 26. Oktober 2020 wurde
       er in das UN-Untersuchungsgefängnis in Den Haag überstellt, um nach Arusha
       in Tansania gebracht werden zu können, wo der „Residualmechanismus“ des
       2015 beendeten UN-Ruanda-Völkermordtribunals residiert, um ausstehende
       Fälle abzuarbeiten.
       
       Doch es wird immer unklarer, wann der mutmaßlich 86-Jährige je vor Gericht
       kommt. Der belgische Chefankläger des UN-Residualmechanismus, Serge
       Brammertz, erklärte am 15. März, es könne noch viele Monate dauern.
       
       Die Covid-19-Pandemie erschwert nicht nur Kabugas Überstellung nach
       Tansania, sondern auch die Vorbereitung des Prozesses: Jede Befragung
       möglicher Zeugen, sei es in Frankreich, Belgien oder Ruanda, unterliegt
       Reisebeschränkungen und Quarantänemaßnahmen. Um in Ruanda die
       pandemiebedingt abgeriegelte Hauptstadt Kigali zu verlassen oder
       Gefängnisse zu besuchen, brauchen Brammertz’ Ermittler Sondergenehmigungen.
       
       ## Schlechter Gesundheitszustand
       
       Bis zum 15. September soll Brammertz einen Zwischenstand abliefern. Aber er
       schließt nicht aus, dass die Richter den Beginn der Hauptverhandlung bis
       2022 hinausschieben. Erschwerend kommt hinzu, dass zahlreiche relevante
       Dokumente mehr als zwei Jahrzehnte alt sind: Der erste UN-Haftbefehl gegen
       Kabuga datiert aus dem Jahr 1998. Viele Zeugen aus der Zeit müssten erst
       noch wiedergefunden werden. Auch der Zeugenschutz bleibt virulent, obwohl
       der Völkermord schon 27 Jahre her ist.
       
       Kabugas französisches Pflichtverteidigerteam wird von Emmanuel Altit
       geleitet, der gerade erst den Freispruch des ehemaligen Präsidenten der
       Elfenbeinküste, Laurent Gbagbo, vor dem Internationalen Strafgerichtshof
       erstritten hat. Altit hat nun den Residualmechanismus aufgefordert, ihm
       sämtliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die auch den Anklägern
       vorliegen, auch vertrauliche Beweismittel. Dies sei für die
       „Waffengleichheit“ notwendig, schrieb er.
       
       Verwirrend ist, dass Kabuga und Altit sich zerstritten haben. Altit hat
       seine Entpflichtung beantragt mit der Begründung, er wolle keine
       Anweisungen von Kabugas Familienangehörigen annehmen oder diesen
       Akteneinsicht gewähren, wie Kabuga es gefordert habe – das verstoße gegen
       die anwaltliche Schweigepflicht. Die Richter des Residualmechanismus
       lehnten am 1. April die Entpflichtung ab.
       
       Letztendlich stellt sich aber die Frage, ob Kabuga sich je vor Gericht
       verantworten wird. Schon vor seiner Überstellung nach Den Haag hatten die
       Anwälte des damals 85-Jährigen seinen schlechten Gesundheitszustand geltend
       gemacht. Sollte die Kammer in Arusha einen Termin zur Eröffnung der
       Hauptverhandlung festsetzen, könnte die Verteidigung mangelnde
       Verhandlungsfähigkeit geltend machen und medizinische Gutachten anfordern –
       und damit alles immer weiter verzögern.
       
       7 Apr 2021
       
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